Volljährigenunterhalt - JA, Anwalt, oder wie geht es weiter...?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Volljährigenunterhalt - JA, Anwalt, oder wie geht es weiter...?

      Hallo an Alle hier im Forum,

      ich hoffe, ihr könnt mir ein wenig helfen was den Unterhalt betrifft und Tipps geben was wir jetzt veranlassen sollten.

      Kurz zu mir: mein Mann hat aus erster Ehe einen Sohn der jetzt 18 wurde. Es bestand nie Kontakt und er hat einen Unterhaltstitel, den er regelmäßig bedient. Wir haben vor mehr als 2 Monaten das Kind und die Mutter angeschrieben und um Unterlagen gebeten für die Neuberechnung. Leider kam da nichts. Vor einem Monat wurden Beide wieder angeschrieben - Reaktion null. Letzte Woche kam dann ein Schreiben vom JA mit Bitte um Zusendung der Gehaltsnachweise und der letzten Steuererklärung. Gesagt - getan... Im Schreiben stand, dass die Mutter sich an das JA gewendet hat und das Kind dann dort um Berechnungshilfe noch bitten wird. Da wir davon ausgehen, dass die KM nichts hat (neu verheiratet, fast nie irgendwas gearbeitet), gehen wir davon aus, dass mein Mann für den Unterhalt alleine aufkommen muss. Das Kind besucht "angeblich" die Hauptschule um den erweiterten Hauptschulabschluss zu machen. Uns liegt nach wie vor nichts vor :( .
      Donnerstag haben wir einen Termin beim Anwalt. Was wäre eure Empfehlung für das weitere Vorgehen?
      Kind nochmals anschreiben durch Anwalt? Gleich Auskunftsklage erheben? Abwarten was das Jugendamt da so ausrechnet?
      Muss das Kind, obwohl nun auch das JA mitmischt, die Unterlagen nicht trotzdem an uns übergeben? Es wurde ja bereits auch 2 x alles gefordert: Schulbescheinigung, Zeugnis, Einkommensnachweise etc.
      Da ein Titel existiert: ist es sinnvoll erstmal die Unterhaltszahlungen einzustellen? Ihm wurde ja bereits angeboten den Unterhalt erstmal als Darlehen zu bekommen. Aber wir haben nur eine unbestätigte Kontonummer von der Mutter. Sollen wir in der Überweisung irgendwas reinschreiben von "Darlehen"...?
      Besteht die Chance, dass der Titel befristet wird? Er ist Statisch.
      Wie ist es, wenn der Anwalt jetzt Klage einreicht und das Kind kommt doch noch aus dem Knick? Wer zahlt unseren Anwalt? Und was ist, wenn er "nur" die Schulbescheinigung schickt, aber nichts zum Einkommen der Mutter? Müssen wir die dann erstmal verklagen? Wir haben so ein wenig Bedenken, dass man uns hinhalten will... Die vom JA hat angeblich die Schulbescheinigung. Muss das JA uns bescheinigen, dass das Kind mittlerweile wirklich da war oder rechnen die auch auf Wunsch der Mutter? Im Grunde ist es aber doch auch egal was die rechnen, solange wir keine Unterlagen zur Prüfung haben?!
      Vielleicht könnt ihr uns ein paar gute Tipps geben was wir jetzt am Besten (und kostengünstigsten) machen könnten. Der Anwalt will ja sicher auch für jeden Brief Geld haben und warum sollen wir dem Kind hinterher rennen - er will ja Geld von seinem Vater und nicht umgekehrt...

      Vielen Dank an euch
      Gruß

      Jaki
    • Hallo,

      grundsätzlich ist das Kind ab 18 Jahre nur unterhaltsberechtigt, wenn es außerstande ist sich selbst zu unterhalten.
      Sprich bei Schulbesuch, Ausbildung oder Studium.
      Aber: ab 18 muss es belegen, dass es bedürftig ist. Und die Eltern zur Auskunft auffordern.

      @Clint könntest du mal das posten,wo du gefunden hast, dass das Kind diesen Unterhalt bis zur Berechnung nur Darlehensweise bekommt und das Kind das auch so akzeptieren muss?!

      Problem bei euch ist der statische Unterhaltstitel.

      Vom Unterhalt kann nun das volle Kindergeld abgezogen werden.

      Wann hat euch das Jugendamt kontaktiert? War das noch bevor Junior 18 wurde?
      Ich würde das Jugendamt anschreiben und mitteilen, dass ihr um die Berechnung bittet, ebenso ist der Berechnung die Unterlagen der Mutter vollständig (also alles auflisten, was auch ihr geschickt habt) und die Schulbescheinigung beizufügen. Damit ihr das überprüfen könnt. Und auch das Jugendamt darauf hinweisen, dass ihr leider den Unterhalt ab 18 nicht überweisen könnt, da euch keine Kontonummer von Junior vorliegt.

      Junior schreibt ihr ein Schreiben: Herzlichen Glückwunsch zum 18. Vielleicht könne man sich ja mal treffen und über die Zukunft unterhalten.
      Er sei jetzt ja verpflichtet nachzuweisen, dass er noch unterhaltsberechtigt ist. Deswegen benötigt ihr die aktuelle Schulbescheinigung. Die gewünschten Gehaltsunterlagen sind wie gewünscht am xx.xx.2018 an das Jugendamt in X übersandt worden.
      Ebenso ist es notwendig, dass er auf die Rechte des Titels vom xx.xx.xxxx verzichtet, da sich die Berechnungsgrundlagen geändert werden. Er möge die Verzichtserklärung bitte unterzeichnen, die diesem Schreiben beigefügt ist. Solange der Unterhalt nicht berechnet ist würdet ihr Summe X (Summe statischer Unterhaltstitel-halbes Kindergeld) als Darlehen überweisen. Sollte zu viel gezahlt worden sein, wäre dies nach der endgültigen Berechnung von ihm zurückzuahlen, wäre zu wenig gezahlt worden, würdet ihr das nachzahlen. Damit er das Geld bekommen kann, muss er euch die Kontonummer schrifltich mitteilen.

      Und sollte er bis zum xx.11.2018 (14 Tage Frist) keine Schulbescheinigung vorgelegt und die Verzichtserklärung nicht vorgelegt haben, würdet ihr leider Klage bei Gericht einreichen müssen. Und dann noch den Hinweis, dass er alles nachweisen muss und ihr deswegen dem Gericht mitteilen würdet, dass das mutwillig nicht gemacht wird und ihm deshalb auch die Kosten auferlegt werden sollen.

      Ihr würdet euch freuen, wenn man sich mal treffen könne, da jetzt so lange kein Kontakt bestanden habe, die Volljährigkeit aber vielleicht die Chance bietet, dass zu ändern.

      Und den Brief schickt ihr dann per Gerichtsvollzieher raus. Der tütet das ein, stellt das zu und das ist gerichtssicher, und auch wohl nicht so teuer.

      Sophie

      P.S. Wie ist das mit der Berechnung? Arbeitest du auch? Gibt es noch weitere Unterhaltsberechtigte?
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      lieben Dank für deine Ausführungen!
      Das Schreiben vom JA kam kurz vor dem 18.ten Geburtstag. Die schreiben wir jetzt nochmal an und "fordern" die Berechnungsunterlagen und die Bankdaten etc.
      Dem Kind hatten wir bereits schon geschrieben, dass er den Titel raus geben soll oder seine Bedürftigkeit nachweisen soll. Sollen wir jetzt noch ein drittes Mal dazu auffordern? Kontakt wird es nicht geben... Das Kind ist dem KV völlig unbekannt und die wohnen in einer anderen Stadt. Mein Mann hatte früher mal versucht Kontakt aufzunehmen, aber das wurde erfolgreich unterbunden und dann sind die weg gezogen. Sein Sohn "hasst" ihn wahrscheinlich, aber das ist nach 18 Jahren nun auch egal. Der KV hat kein Sorgerecht.
      Wir versuchen jetzt unser Glück über das JA und hoffen, die sind von KM nicht so vorbelastet, dass die jetzt auch erstmal das Ganze herauszögern. Mein Mann weiß ja, dass er wohl zahlen muss, aber es nervt halt, wenn man Allem hinter her rennen muss.
      Ich habe gerade in einem anderen Beitrag hier gelesen von der Stufung. Mein Mann hat 3 Unterhaltsberechtigte: seine beiden Kinder und mich (arbeite wenig und verdiene halt wenig). Er wäre eigentlich in Stufe 2. Wird er in Stufe 1 runtergestuft wenn er alleine zahlt? Sein zweites Kind ist in so einer Maßnahme zur Eingliederung und da zahlen wir "nur" um die 30,- Euro. Und mit dem SB verstehe ich gar nicht... 1300,- oder 1080,- Euro? Zahlt mein Mann alleine dann 1300,- Euro? Ist ja irgendwie auch ungerecht, wenn die Mutter dann noch weniger ran gezogen werden würde... Oder hat er 1080,- Euro weil er mit 3 Unterhaltsberechtigten ja eh schon drunter liegen würde (würde er die Alle wirklich bezahlen müssen...) und die KM hat 880,- Euro wenn sie nicht arbeitet?
    • Hallo,

      Unterhaltsberechtigte
      Der Junior von euch ist ein priviligerter Volljähriger (da allgemeine Schulausbildung. Du stehst im 3. Rang (sofern keine gemeinsamen Kinder) und das andere Kind (auch volljährig? - was macht es?)

      Es gibt zwei Rechnungen für Volljährigenunterhalt: zum einen wird das bereinigte Einkommen (abzgl. berufsbedingte Aufwendungen und zus. Altersvorsorge) beider Elternteile addiert. Dann wird geschaut in welche Stufe der Düsseldorfer Tabelle das Gesamteinkommen fällt. Von diesem Tabellenbedarf wird das komplette Kindergeld abgezogen. Und bei den Einkommen der Elternteile (jeder für sich) der angemessene Selbstbehalt in Abzug gebracht. Das restliche Einkommen wird gequotelt und dann der Haftungsanteil bestimmt.

      Parallel wird für jeden Elternteil noch eine eigene Rechnung aufgemacht. Das bereinigte Einkommen und dann in die Düsseldorfer Tabelle schauen, welcher Einkommensstufe das entspricht. Davon das gesamte Kindergeld abziehen. Wenn dieser Betrag niedriger ist, dann wird nur dieser geschuldet.

      Allerdings muss bei euch noch berücksichtigt werden, dass noch zwei weitere Unterhaltsberechtigte vorhanden sind. Wobei du ja im Rang hinter stehst und nur was bekommst, wenn was übrig ist. Und das zweite Kind? Vermutlich auch volljährig und nicht mehr in der Schule? Dann im 4. Rang.Bekommt auch nur was, wenn noch was übrig ist.

      Wird unter Berücksichtigung des angemessenen Selbstbehaltes (1.300 €) nicht der Mindestunterhalt erreicht, dann wird die gleiche Rechnung noch mal aufgemacht mit dem notwendigen Selbstbehalt (1.080 €).

      Selbstbehalt eines Nicht-arbeitenden ist 880 €. Allerdings ist die KM Junior gegenüber gesteigert erwerbspflichtig, da er noch priviligert ist, man könnte also ein fiktives Einkommen anrechnen. Wobei dies dann auch bereinigt werden müsste. Und dann bleibt vermutlich nicht viel übrig.

      Interessanter ist aber, warum ist ein 18jähriger noch in der Hauptschule, welche Klasse?

      Nun, wenn ihr klagen müsst, weil Junior seinen Pflichten nicht nachkommt und der Richter keine Lust auf solche Spielchen hat, kann es sein, dass er die Kosten selbst tragen muss. Und da versteht die Justiz auch keinen Spaß, die holt sich schon irgendwann ihr Geld. Denn bei mutwilligen Sachen greift auch keine VKH.

      Wenn dein Mann aber nur einen statischen Titel hat, also evtl. nicht viel verdient, könntet ihr dann nicht einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht bekommen und selbst für das Verfahren VKH beantragen?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      würde mein Mann uns Dreien Unterhalt zahlen, dann liegt er (für mein Verständnis) weit unter den 1300,- Euro. Um es mal in Zahlen auszudrücken: er verdient bereinigt um die 1950,- Euro. Ich habe nur ca. 650,- im Monat. Dazu Kind 1 mit 18 und Kind 2 mit 24. Der Große ist behindert und macht wohl derzeit eine Eingliederung um irgendwann wenigstens ein wenig zu arbeiten - da zahlen wir erst wieder seit ein paar Monaten einen kleinen Betrag an das Amt.
      Warum der 18 jährige noch zur Schule geht? Die KM würde sagen: liegt am bösen Papa. Ist aber Quatsch, denn der hatte ja weder positiv noch negativ auf das Kind einwirken können. Also irgendwann zur Zeit der Minderjährigkeit hat das Kind wohl mal 2 Klassen wiederholt... Er will jetzt seinen qualifizierten Hauptschulabschluss machen. Danach vielleicht Realschule, Fachabi, Studium... schauen wir mal.
      Kommt ein fiktives Einkommen überhaupt zum Tragen? Mein Mann kann ja zumindest den Mindestunterhalt alleine zahlen. Und es würde ja auch das Gesamteinkommen erhöht... bleibt eh fraglich ob wir dann wirklich weniger zahlen müssten...
      Wenn Junior vor dem Gerichtstermin doch noch schnell alles einreicht: wer zahlt dann?
      Und ich habe gelesen, er muss die Unterlagen seiner Mutter ja nicht vorliegen, wenn die die nicht raus geben will. Ihm reicht ja eigentlich wenn sein Vater zahlt... Oder muss er es wenigstens einem Richter "beweisen"?
    • Hallo,

      Kommunikation nur noch zwischen euch und Junior. Insofern ist die Mutter da raus. Allerdings muss Junior belegen, was für Einkommen die Mutter hat zur Berechnung des Haftungsanteils. Damit muss er die Unterlagen von der Mutter euch vorlegen und die von deinem Mann der Mutter. Allerdings nicht von der Mutter zu euch oder von euch zur Mutter.

      1.950 € = 2.Stufe. Aber 3 Unterhaltsberechtigte. Damit Stufe 1: 527-194 (komplettes Kindergeld) = 333 €.
      Damit bleiben 1.950 - 333 - 30 für Kind 2= 1.587 €. Selbstbehalt: 1.080.Bleiben für dich noch 507 €.

      Die Gesamtrechnung beider Elternteile, dazu müsste man das Einkommen der KM wissen, wenn sie aber unter dem Selbstbehalt liegt, ändert sich nichts.

      Richtig ändern wird es sich erst, wenn Junior nicht mehr zur Schule geht.
      Mir ist auch nicht ganz klar, wie man mit 2 Ehrenrunden noch plant Abi zu machen ....
      Denn dann bist du vor Junior und dann bleibt evtl. nichts mehr für ihn, weil der Selbstbehalt steigt.

      Selbstbehalt gegenüber Minderjährigen 1.080 €
      Selbstbehalt gegenüber Volljährigen 1.300 €
      Selbstbehalt gegenüber Volljährigen, die Minderjährigen gleichgestellt sind 1.300 €. Es sei denn, der Mindestunterhalt ist nicht gesichert, dann wird dieser auf die 1.080 € von den Minderjährigen gesenkt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      in welchem Bundesland wohnt Junior. Ich frage nur wegen der "geplanten" Schulkarriere. Von der Hauptschule zum Abi dürfte in dem Alter nicht so einfach sein.

      Denn die Vollzeitschulpflicht endet in jedem Bundesland unterschiedlich. Da kann es nämlich sein, dass er gar keinen Schulplatz für die Realschule oder das Gymnasium bekommt. Oder er den Abschluss nicht so hinbekommt, wie er sein muss um weitergehen zu können.

      Wann ist der qualifizierende Hauptschulabschluss geplant? Deswegen ist die Schulbescheinigung so wichtig. Wenn er nämlich nichts macht, dann hat er auch keinen Anspruch auf Unterhalt.
      Und ob man die 10. Klasse Realschule plus 2-3 Jahre Gymnasium (inkl. einer zweiten Fremdsprache) mit 19 dann noch machen will ist auch fraglich. Da wäre Junior ja schon Anfang 20.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Er hat wohl im Sommer den Hauptschulabschluss gemacht und müsste dann im nächsten Jahr den Quali haben. Übernächstes Jahr Realschule und dann weiter aufs Gym oder zum Fachabi... Also sehe ich uns eh nur noch 3 Jahre in der Pflicht - wenn überhaupt. Er wohnt in NRW. Seine 10 Jahre Schulpflicht sind eh schon vorbei. Ich denke mal, dass er früher wohl Schulversager war, aber vielleicht jetzt die Kurve kriegt. Sei ihm ja gegönnt! Daher haben wir auch das beglaubigte Zeugnis angefordert.
      Ich habe jetzt das JA nochmal angeschrieben... Vielleicht war er noch gar nicht dort oder meint sich Zeit lassen zu können dort rechnen zu lassen. Hätte er mal alle Unterlagen geschickt, dann wäre der Unterhalt nahtlos weiter geflossen... Aber wahrscheinlich will seine Mutter uns keinen Einblick gewähren in ihre Unterlagen. Muss sie ja wohl auch nicht... Aber wie sollen wir dann rechnen? Und das Jugendamt hinterfragt wohl eh nicht: könnte sie Vollzeit arbeiten, bekommt sie Geld vom neuem Ehemann, wohnt sie im Eigenheim... Von meinem Mann wurde auch kein Mietvertrag angefordert. JA nimmt wohl nur die Gehaltsnachweise und den Steuerbescheid und rechnet sich die Welt hübsch. Glücklicherweise habe ich hier schon viel heraus lesen können, um zu wissen, was man ansetzen kann um das bereinigte Netto zu bekommen, worauf man achten sollte etc.
      Dem JA haben wir jetzt eine Woche Zeit gegeben... Mal schauen was die dazu sagen... Das Kind will ja was von denen und von seinem Vater und nicht umgekehrt.
    • Hallo,

      die Unterlagen von der Mutter, das muss schon zur Berechnung sein. Ja, und Eigenheim wäre ein Wohnwertvorteil, bei dem aber Tilgung bei zus. Altersvorsorge berücksichtigt werden kann und die Zinsen gegen den Wohnwertvorteil gegengerechnet wird. Ja, und auch den Ehemann könnte man mit viel Mühe ins Boot holen, aber wenn sie nur Teilzeit arbeitet dürfte auch mit fiktivem Einkommen und/oder Wohnwertvorteil oder allen möglichen anderen keine große Leistungsfähigkeit generiert werden. Ist die Frage ob sich das lohnt, weil so was macht dann im Zweifelsfall nur ein Gericht.

      Und es bringt euch ja auch vermutlich keine große Ersparnis. Wenn die Mutter leistungsfähig ist und sich dadurch eine höhere Stufe der Düsseldorfer Tabelle in der Rechnung mit dem Gesamteinkommen der Eltern ergibt, wird sie ja vermutlich keinen großen Betrag dazu beitragen.

      Es gibt auch kein Recht den Mietvertrag einzufordern.

      Bereinigtes Netto, da kommt es darauf an, welches OLG zuständig ist (ab Volljährigkeit das des Elternteils, bei minderjährigen das OLG wo die Kids wohnen). Und man kann 5 % pauschal ansetzen für berufsbedingte Aufwendungen, teilweise wird diese Pauschale aber gedeckelt oder es werden die realen Aufwendungen, die nachgewiesen werden, angesetzt. Bei der zus. Altersvorsorge können 4 % vom Brutto angesetzt werden, sie müssen aber auch angespart werden.

      Das Jugendamt sagt dann im Zweifelsfall, dass sie Junior informiert haben und warten auch ab. Sie sind ja nur noch beratend tätig und wenn sich jemand nicht beraten und helfen lassen will, dann können die auch nichts tun.

      Deswegen eben mein Tipp mit der nachweisbaren Zustellung.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Die Gerichtszuständigkeit ist also unser Wohnsitz, obwohl über das minderjährige Kind woanders entschieden wurde? Dann gelten unsere Leitlinien oder die des Kindes? Da muss ich gleich mal einen Blick hinein werfen bei den Leitlinien bei uns. Da entscheiden Gerichte ja doch mitunter sehr anders...
      Mit der "Ersparnis" hast du wahrscheinlich recht. Wir werden jetzt mal abwarten ob und was da an Einkommensnachweisen der Mutter kommt... Auch wenn der Brief des Anwaltes wieder Geld kostet, so werden wir wohl doch ihn mit dem "letzten" Schreiben beauftragen... Ich habe einfach das Gefühl, dass Junior seinen Vater in dem Bezug gänzlich ignoriert. Vielleicht hilft da ein offizielles Schreiben...
    • Ich habe mal versucht fündig zu werden: wenn das Kind vom KV verklagt wird auf Auskunft bzw. eine Stufenklage eingereicht wird, dann ist das Gericht beim Kind zuständig. Fordert das Kind über den Titel heraus mehr, dann muss es an unserem Wohnsitz geschehen...?!
      Das kann ja ein teurer Spaß werden, wenn der eigene Anwalt zum Gericht fahren muss :-(.
    • Jaki schrieb:

      Die Gerichtszuständigkeit ist also unser Wohnsitz, obwohl über das minderjährige Kind woanders entschieden wurde?

      Hallo Jaki,

      auch bei der gesetzlichen Regelung des zuständigen Gerichts genießen privilegierte volljährige Kinder Welpenschutz. In Unterhaltssachen ist grundsätzlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk das privilegierte volljährige Kind seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, also quasi Wohnsitz (§ 232 FamFG). Erst wenn sie nicht mehr privilegiert sind, bestimmt sich die Zuständigkeit nach der ZPO (§§ 12 und 13) also dann gewöhnlicher Aufenthalt des Beklagten. Andere Regelungen bestehen wenn jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat.
    • Jaki schrieb:

      Letzte Woche kam dann ein Schreiben vom JA mit Bitte um Zusendung der Gehaltsnachweise und der letzten Steuererklärung. Gesagt - getan... Im Schreiben stand, dass die Mutter sich an das JA gewendet hat und das Kind dann dort um Berechnungshilfe noch bitten wird.

      Jaki schrieb:

      Wie sieht es eigentlich aus: ist das Schreiben vom JA, dass der Junior wahrscheinlich zur Berechnung vorbei kommt schon ausreichend um ab da den nachher errechneten Unterhalt zu fordern, oder muss Junior dies mit seinen eigenen Worten machen?
      Ob das Jugendamt am Tage des Schreibens bevollmächtigt war oder nicht, und auch ob die Volljährigkeit des Kindes an dem Tage schon eingetreten war oder nicht, spielt m.E. beides keine Rolle mehr, denn dein Mann hat aufgrund des JA-Schreibens Auskunft erteilt und damit eine Bevollmächtigung "anerkannt". Und somit könnte ab dem Zeitpunkt mehr Unterhalt verlangt werden, wenn denn die Berechnung mehr ergibt.
    • Hallo,

      wie ihr an die Schulbescheinigung und das Zeugnis kommt, ob nun das Jugendamt es bei der KM anfordern will oder bei Junior ist doch erst mal egal. Hauptsache ihr habt das.
      Und wenn das Jugendamt dann die Unterlagen der KM nicht schickt, dann schreibt ihr Junior und Jugendamt deswegen an.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hast ja recht ^^ ... Hauptsache wir haben mal langsam irgendwas in der Hand. Mir ist nur diese Verschleppungstaktik der KM nicht ganz klar... Unterhalt hätte ja problemlos fließen können. Auch wegen der fehlenden Bankdaten kam bislang nichts! Ich fühle mich halt unwohl mit einem Titel und kann nichts machen. Junior könnten wir wahrscheinlich 100 x anschreiben und da kommt nichts. Also wird es erstmal alles über das JA laufen. Aber die Dame meinte schon, dass die Berechnung dauern wird. Ich könnte das in 10 Minuten ausrechnen ;) . Ich sehe schon, dass wir nachher noch Verzugszinsen zahlen dürfen oder Junior meint eine Pfändung anstreben zu müssen. Dann haben wir unnötige Anwaltskosten am Hals die ich gerne vermeiden würde.
    • Hallo,

      ich würde Verzugszinsen zurückweisen, da bislang noch keine Unterlagen, die die Bedürftigkeit belegen vorliegen sowie auch keine Kontoverbindung. Ihr also gehindert wart, das Geld zu zahlen, da zum einen die Höhe noch nicht bekannt war und zum anderen keine Bankverbindung, auf die hätte überwiesen werden können.

      Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, dem das gleiche erklären und dann schauen.

      Falls so etwas kommt, müsstet ihr ja dagegen klagen. Dann auch gleich darlegen, dass Junior die Kosten für die Klage und euren Anwalt zu zahlen hat, da er ja die Klage/Pfändung mutwillig angestrebt hat ohne vorher seinen Pflichten nachzukommen. Während ihr in vorauseilendem "Gehorsam" alle Unterlagen frühzeitig beigebracht habt, so dass diese Verzögerung nicht euch anzulasten ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Lieben Dank für die Hinweise. Wir haben jetzt nochmal das JA angeschrieben und bestätigt, dass mein Mann ja Unterhalt zahlen will (wenn er muss), aber nicht kann und auf den Titel hingewiesen. Ich dachte, die Dame weiß das bereits, aber sieht so aus, als wenn sie auch nur unzulänglich Infos bekommt von der KM. Ich glaube, Junior war noch gar nicht beim JA selbst und alles läuft über die KM. Bekäme er dennoch ein Schreiben für die Beratung beim Anwalt? An uns liegt ja die Verschleppung nachweislich nicht! Die Dame vom JA hat versichert, dass es nicht dramatisch ist den Unterhalt nachzuzahlen... Haben dann auf den Titel hingewiesen und das es eben doch "dramatisch" sein könnte und eine Verrechnung nach dem Gesetz auch nicht zulässig ist. Darum gebeten von dem Kind eine Bestätigung wegen Darlehen einzuholen. Das hatten wir dem Sohn zwar auch schon geschrieben, aber hilfreich wäre es ja dennoch, wenn das JA ihn aufklärt was es bedeutet. Denn bekommen wir die Bankdaten, dann werden wir die Zahlung wieder aufnehmen... Offensichtlich hat die KM doch Geld, dass man so ohne Weiteres erstmal auf Zahlungen verzichten kann und die Sache verschleppt... ;( Ich werde berichten was die Anwältin morgen sagt und was von Seiten des JA nun so passiert...