Volljährigenunterhalt - JA, Anwalt, oder wie geht es weiter...?

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    • Es tut sich nach wie vor nichts... Wir haben das Kind nun zum dritten Mal angeschrieben und um alle Unterlagen gebeten. Natürlich kam nichts :cursing: . Das Jugendamt ist auch nicht in der Lage uns irgendwas zu senden - da wissen wir nicht mal ob das Kind dort jetzt zur Beratung war... Nächste Woche werden wir also den Anwalt mit der Klageerhebung beauftragen. Mal sehen wie es dann weitergeht...
    • Hallo,

      wenn ein Titel gegen jemanden besteht, kann dieser nur durch eine Abänderungsklage aus der Welt geschafft werden. Der Unterhalt darf nicht eingestellt werden, da dies dann unter Umständen ein Straftatbestand ist (Unterhaltspflichtverletzung). Diese Abänderung ist schnellst möglich anzustreben, weil diese nur für die Zukunft gilt, niemals für die Vergangenheit. Wenn der Junior eine kluge Rechtsvertretung hat, dann ist schnell ein hoher Unterhaltsrückstand vorhanden.

      Also erstmal weiter zahlen, ab Einreichung der Abänderungsklage bei Gericht Unterhalt in der Höhe zahlen, was das eigene Einkommen hergibt. Dafür braucht man keine Anwälte, daß weiss jeder selbst welche Einkünfte er hat und jeder kann in die Düsseldorfer Tabelle schauen.
    • Moin moin.

      Sweetie schrieb:

      wenn ein Titel gegen jemanden besteht, kann dieser nur durch eine Abänderungsklage aus der Welt geschafft werden.
      Es soll auch schon Verzichtserklärungen und Herausgaben vollstreckbarer Ausfertigungen gegeben haben... :D

      Sweetie schrieb:

      Der Unterhalt darf nicht eingestellt werden, da dies dann unter Umständen ein Straftatbestand ist (Unterhaltspflichtverletzung).
      Soll mal ein gerade volljährig gewordenes Kind Anzeige erstatten ohne seine Unterhaltsbedürftigkeit - trotz mehrfacher Aufforderungen! - nachgewiesen zu haben.

      Sweetie schrieb:

      Diese Abänderung ist schnellst möglich anzustreben, weil diese nur für die Zukunft gilt, niemals für die Vergangenheit
      Auch falsch. Urkunden und Vergleiche sind - im Gegensatz zu gerichtlichen Entscheidungen - rückwirkend abänderbar. Vergleiche dazu § 238 FamFG mit § 239 FamFG.

      Sweetie schrieb:

      Wenn der Junior eine kluge Rechtsvertretung hat, dann ist schnell ein hoher Unterhaltsrückstand vorhanden.
      Wenn Junior so weitermacht wie bisher, bekommt er gar keinen Unterhalt mehr und obendrein die Verfahrenskosten vollständig aufgebrummt. :thumbdown:

      Sweetie schrieb:

      Also erstmal weiter zahlen, ab Einreichung der Abänderungsklage bei Gericht Unterhalt in der Höhe zahlen, was das eigene Einkommen hergibt. Dafür braucht man keine Anwälte, daß weiss jeder selbst welche Einkünfte er hat und jeder kann in die Düsseldorfer Tabelle schauen.
      @Jaki: Lass dich von solchen schrägen Aussagen nicht verunsichern. Berichte bitte, was der Anwalt zur weiteren Vorgehensweise genau ausgeführt hat. Kennt er das Thema Abänderung incl. sog. BGH-Darlehenslösung wirklich?
    • @Sweetie, generell hast du ja sicherlich recht, dass man die Unterhaltszahlungen nicht einfach einstellen sollte. Aber da wir nicht mal wissen wohin wir Geld überweisen sollen, gestaltet es sich mehr als schwierig. Unser Anwalt meinte auch: wird versucht zu pfänden, dann wird umgehend Abänderungsklage erhoben und Vollstreckungsgegenklage. Wir haben null komma gar nix an Infos! ?( Kind wurde 3 x aufgefordert! Diese Woche geht es also eh wieder zum Anwalt und der wird die Stufenklage einreichen. Auch wenn das Jugendamt mittlerweile mitmischt: da kann ich auch den Nikolaus um Berechnungshilfe bitten. Es ändert rein gar nichts an der Darlegungs- und Beweispflicht des Kindes.
      Sollte das Kind nun wider Erwarten meinen, es will mal kurz pfänden, dann bewegt es sich auf ganz dünnem Eis. Denn wir wollen ja zahlen, haben ALLES unternommen was geht, obwohl wir ja eigentlich nichts machen müssten... Im Vollstreckungsgegenantrag wird dann detailliert angeführt, dass das Kind keine Auskunft gibt - weder eine Schulbescheinigung einreicht, noch irgendwelche Unterlagen zur Berechnung. Sollte die Dame vom Jugendamt nun ebenfalls bestätigen, dass das Kind noch nicht mal zur Beratung dort war, dann kommt die Stufenklage umgehend! Damit wird ein möglicher Pfändungsversuch ohnehin sofort abgeblockt!

      @Clint: der Anwalt kennt das mit dem Darlehen und war eh schon begeistert, was wir im Vorwege angeleiert haben und wir damit zu 100% unseren Verpflichtungen nachgekommen sind. Über eine Pfändung mache ich mir auch null Sorgen. Das Geld haben wir beiseite gelegt und werden es weiter so handhaben bis zur endgültigen Klärung. Der Anwalt fand es auch sehr merkwürdig, dass wir nicht mal die Schulbescheinigung bekommen haben und die Bankdaten... Vielleicht hat die Mutter etwas zu verbergen? Oder sie überlegt, ob sie ihre Unterlagen vorlegen will oder lieber nicht wenn sie sieht, dass sie auch zahlen müsste?! Im Grunde hoffe ich jetzt sogar, dass es zur Klage kommt und ein Richter dem Kind die Kosten aufbrummt! Es wird immer nur von den "bösen" Nicht-Zahlers gesprochen. Von Eltern die den Kids hinter her rennen findet man so gut wie nichts!
      Wir werden jedenfalls noch ein oder zwei Tage auf Info vom Jugendamt warten um zu sehen, ob das JA wenigstens Unterlagen bekommen hat oder nicht. Ich glaube kaum, dass die bei freiwilliger Hilfe so einem Kind hinter her rennen =O
      Ich werde berichten.... ;)
    • Clint schrieb:

      Es soll auch schon Verzichtserklärungen und Herausgaben vollstreckbarer Ausfertigungen gegeben haben...
      So ist es :-). Alles andere wäre nur vermeidbare Förmelei und würde die Gericht nur unnötig mit weiteren vermeidbaren Schriftsätzen belasten.
      Im übrigen ist es so,dass die Kosten des Verfahrens, wenn vorher nicht die Verzichtserklärung angeboten wurde, werden diese dem Antragsteller mit hoher Wahrscheinlichkeit auferlegt!

      Gruß
    • Eben die Info vom JA bekommen: die haben irgendwas berechnet und man sendet uns die vorhandenen Unterlagen samt Berechnung die Tage zu...
      Nun bleibt die Frage: was ist, wenn nicht alle Unterlagen der KM vorliegen? Was, wenn kein Zeugnis dabei ist?
      Ich persönlich habe wenig Lust jetzt wieder den Unterlagen hinter her zu rennen ;( . Sollte zudem die Berechnung ergeben, dass wir weniger zahlen müssen: eine Teilverzichtserklärung wäre dann unvermeidlich... Das würden wir den Anwalt schriftlich formulieren lassen. Vielleicht reagiert man da ja mal drauf... Oder macht es Sinn doch gleich Klage zu erheben, weil eben nicht alle Unterlagen vorliegen? Bislang haben wir nur die Bedürftigkeit in Frage gestellt und den Titel insgesamt zurück gefordert... Ich finde es extrem nervig, dass wir Kosten haben ( Erstberatung beim Anwalt, Portoauslagen, ggf. weitere Anwaltsschreiben...) und das volljährige Kind null mitwirkt!
      Und muss das Kind nicht nun auch seine Forderungen schriftlich formulieren? JA ist ja nicht befugt "Forderungen" im Namen des Kindes zu stellen?!
      JA sagt zumindest: wir sind jetzt raus...
      Wie "wichtig" ist die Zeugnisvorlage? Ich sehe uns Anfang Februar wieder etliche Schreiben aufsetzen um an die Schulbescheinigung und ein Zeugnis zu kommen... Es nervt! :thumbdown: :S
    • Wie "wichtig" ist euch denn die Zeugnisvorlage?
      In dem von Clint geposteten Link findet sich auch etwas dazu (Stichwort Gegenseitigkeit und zügige Ausbildung). Ist ein Kontrollrecht eurerseits. Wenn ihr es nicht wahrnehmt und "zuviel" Unterhalt zahlt (weil Kind z.B. "bummelt" oder Ausbildung abbricht), wird es schwer mit dem Herausgabeanspruch des bereits geleisteten Unterhalts...

      "Wir" werden auf Zeugnisse bestehen, schon weil dadurch ja die Bedürftigkeit nachgewiesen ist. Eine bloße Behauptung des Kindes (oder irgend ein sich für das Kind berufen fühlendes "Sprachrohr") reicht uns nicht aus....

      Ein Freund von mir macht es ähnlich: ohne Zeugnisbescheinigung wird Unterhaltszahlung einstweilig eingestellt...natürlich nicht ohne Aufforderung....man möchte ja nicht der Gegenseite Grund zum Vollstrecken geben...


      Viel Glück!
      Gruß Tanja
    • Aufgefordert haben wir ja nun bereits mehrfach - auch das Zeugnis wurde angefordert. Wichtig ist es auf jeden Fall, da das Kind erst kurz vor dem 18.te Lebensjahr die Hauptschule gemacht hat und jetzt erst den erweiterten Hauptschulabschluss. Ich denke, wir gehen folgendermaßen vor: liegen alle Unterlagen vor inkl. Zeugnis, dann zahlen wir. Fehlen Unterlagen zum Einkommen, dann klagen wir. Fehlt nur das Zeugnis, dann schreibt der Anwalt einen wenig freundlichen Brief. Unser Anwalt sagte bereits, dass es mit zunehmenden Alter des Kindes einfacher wird, da wir beim nächsten Mal wenn er Schulbescheinigung und Zeugnis vorlegen muss (also Anfang Februar), dann nicht mehr umständlich aufgefordert wird (es wurde ja auch darauf mehrfach hingewiesen, dass er eine Vorlagepflicht hat), sondern gleich Klage eingereicht wird.
      @TanjaW9 : Fordert dein Freund jedes Mal wieder schriftlich die Vorlage an?
    • Nein, leider nicht.
      Jedenfalls nicht rechtlich haltbar bzw. nachweisbar. Ich kenne die Geschichte um eines der betroffenen Kinder und meinen Freund seit über 10 Jahren...
      Das Kind wird demnächst 20 und es ist keinesfalls so, dass es (mit dem Kind) leichter wird.
      Da mein Freund noch ein älteres Kind hat, mit dem es "gut läuft", weiß ich, dass nicht mein Freund ursächlich für die Verweigerungshaltung des jüngeren Kindes ist. Es bleibt halt schwierig wenn der "obhutgebende" Elternteil über Jahre manipuliert hat.
      Er fordert das Kind per Textnachricht via Smartphone auf....
      Das Kind hat inzwischen die Ausbildung abgebrochen (das hat nicht das Kind mitgeteilt).

      Immerhin bekommt er noch halbwegs Infos vom älteren Kind, wir bekommen schon jetzt nichts und werden auch in Zukunft nichts bekommen.

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Das Kind hat inzwischen die Ausbildung abgebrochen (das hat nicht das Kind mitgeteilt).
      Gerade bei solchen Fällen sollte der Gesetzgeber nachbessern. Es kann ja nicht richtig sein, dass das Kind sich dann auf "...ich habe alles ausgegeben" berufen kann. Hier verdienen nur Anwälte und der Staat an der Sache - auf Kosten des Unterhaltspflichtigen. Wie viele Fälle gibt es davon? Wie viele Unterhaltspflichtige zahlen weit mehr als sie "müssten". Es mag etwas anderes sein, wenn man Kontakt zum Kind hat. Aber wie du schon sagtest: wenn ein Kind über Jahre beeinflusst wurde, kein Kontakt (mehr) gewünscht ist,- was soll man da noch machen? Diesen Punkt mit der "Entreicherung" soll unser Anwalt gerichtsfest im Schreiben mit aufnehmen für die Zukunft.
    • Ja hat berechnet. Aber es fehlen die Angaben ob KM im Eigenheim wohnt, zur Miete oder mietfrei... Unser Haftungsanteil würde sich beim Eigenheim ermäßigen... Die vom JA brauchen wir gar nicht mehr anschreiben. Die tat letztendlich so, als wenn wir die Bösen sind... Vom Kind bekommen wir mit Sicherheit auch keine Infos. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten in Erfahrungen zu bringen, wem das Haus gehört? Entweder zahlen wir jetzt um die 100 Euro jeden Monat zu viel oder bezahlen den Anwalt mit der Auskunftsklage die ins Ungewisse führt...?! Was würdet ihr tun? Die KM bezieht Rente und ist somit leistungsfähig. Das JA hat die Reinigungspauschale nicht anerkannt. Wirkt sich das später nachteilig aus, weil wir im Prinzip bei der nächsten Berechnung in 2 Jahren eine Stufe höher kommen würden? Oder machen wir uns erst in 2 Jahren darüber Gedanken?
    • Hallo,

      wenn die KM mietfrei wohnt wäre das eine freiwillige Zuwendung Dritter, die nur anzurechnen ist, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht. Also keine Chance
      Wenn die KM zur Miete wohnt muss sie das nicht belegen.
      Wenn die KM ein Eigenheim hat, das wäre das ein Wohnwertvorteil, wobei sie die Zinsen abziehen könnte vom Wohnwertvortel.

      Liegen euch die Belege der KM inkl. Einkommensteuerbescheid vor?

      Was meint ihr mit Reinigungspauschale?

      Berechnung in zwei Jahren?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Belege habe ich natürlich keine... KM bekommt Rente. JA hat die geforderten Reinigungskosten für die Berufskleidung nicht berücksichtigt. Auch die Kilometerangabe wurde reduziert... Angegeben sind 21, berücksichtigt nur etwas über 18 und kürzeste Strecke laut Google etwas über 19... Haben die eine besondere Berechnungsmethode?
      Wenn ich das mal alles berechne, dann zahle ich weniger als berechnet und der Bedarf des Kindes liegt in Stufe 4 und nicht wie vom JA berechnet in Stufe 5.
      Und es bleibt unterm Strich keine Mangelfallberechnung - so oder so nicht. Wir könnten jetzt natürlich versuchen die Mutter regresspflichtig zu machen, da wir einen Teil ihres Betrages mitzahlen. Sie könnte schließlich Taschengeld bekommen oder sich einen 450,- Euro Job suchen. Damit würde unser Haftungsanteil nochmals sinken.
    • Hallo,

      wenn die Belege nicht beigefügt sind, würde ich dem Jugendamt und dem Kind schreiben, dass zum einen die Belege der KM fehlen, deshalb eine Überprüfung der Quotelung nicht stattfinden kann. Und du deswegen um Übersendung der Belege bittest.
      Und ebenso um eine korrigierte Berechnung da a) die Reinigungskosten in Höhe von x monatlich vergessen wurden und b) der Arbeitsweg 21 km beträgt, da die Autobahn und nicht die Landstraße benutzt wird, aus Zeitgründen etc. und deswegen statt 18 km 21 km zu berücksichtigen sind (wie gesagt für Hin- und Rückweg ist das zu berücksichtigen)

      Und das nach Übersendung der korrigierten Berechnung und der Überprüfung der Rechnung und der Quotelung anhand der Unterlagne der KM dann (sofern die Bedürftigkeit nachgewiesen wurde - Schulbescheinigung) und die Kontoverbindung des Kindes bekannt ist, entsprechend der korrekte Unterhaltsanteil überwiesen werden wird.

      Sophie

      P.S. Und ich weiss nicht, ob ich mir jetzt die Mühe machen würde, der KM einen fiktiven Job anzurechnen oder ein Taschengeld.
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Jaki, wie wäre es, wenn ihr erstmal das zahlt, was nach eurer Meinung unstrittig ist?
      Allerdings würde ich das ohne Vorlage einer Schulbescheinigung auch nicht machen.
      Ich kann mich da nur Sophie anschließen. Den Anwalt würde ich nicht beauftragen (noch nicht) sondern erst selbst noch schreiben. Immer schön mit Nachweis (Jugendamt per Fax, Sohn per Einschreiben, die KM könnt ihr doch auch per normalem Brief anschreiben und um Auskunft anfragen?
      Irgendwo hatte ich gelesen, dass die Eltern untereinander auch Auskunft ab 18 verlangen können (über 242 BGB iVm den Auskunftspflichten des Kindes...) , hast du da vielleicht was in dem Link von Clint gefunden?

      Gruß Tanja (die der Meinung ist, dass in D ohnehin einiges im Familienrecht reformiert gehört!)
    • Mir ist auch aufgefallen, dass das JA die Steuererstattung zu 100% anrechnet. Eigentlich wären es doch nur 50 %?! Wir hatten eine kleine Nachzahlung - betrifft also KM. Alleine dadurch senkt sich schon der Bedarf des Kindes... Die vom JA werde ich nicht nochmal ansprechen! Mein Mann hatte kurz mit ihr telefoniert und die Frau war unmöglich und wurde sehr persönlich. Ich werde jetzt mal verschiedene Varianten durchrechnen... Ich könnte mir gut vorstellen, dass das Kind nun zum Anwalt rennt mit Beratungsschein und der uns die geforderte Summe um die Ohren haut. Entweder reicht unser Anwalt dann gleich Stufenklage ein, oder ich haue ihm erstmal die verschiedenen Berechnungsmöglichkeiten um die Ohren... Wie sieht es eigentlich aus, wenn der SB gesenkt wird? Das JA hat mit 1300 Euro gerechnet. Wenn wir damit den erforderlichen Satz nicht halten können zu Zweit, dann geht es auf 1080 runter? Die KM bekommt aber als Rentnerin nur 880,- Euro?


      Beispiel:
      KV 1740,19 - Rechnung 1740,19 - 1300 = 1740,19
      KM 1363,95 - Rechnung 1363,95 - 1300 = 63,95
      Gesamt = 440,19 + 63,95 = 504,14


      Summe: 3104,14
      Stufe 2 = 633 - 194 = 439

      KV zahlt nach Quotelung = 439 x 440,19 : 504,14 = 383,31
      Hat aber nach Einkommen nur 333,- zu zahlen

      KM nach Quotelung = 439 x 63,95 : 504,14 = 55,69
      Gesamt nur 388,69 Euro - Unterhalt von 439,- nicht erreicht....

      Also runter mit SB auf 1080 bzw. 880 Euro?

      Ich habe so das Gefühl, die vom JA hat ganz bewusst so lange rum gerechnet und sich die Welt schön gerechnet, dass es für die KM passt... Zu viele Fehler in einer simplen Rechnung!
      Und wie wirkt sich eigentlich die Steuerklasse aus bei Rentner / Angestellter? Wird hier immer mit 4/4 gerechnet oder kann KM sich da auch besser rechnen mit 5/3? Ich kann mir die hohe Steuererstattung mit Einzelveranlagung nicht erklären... Und ich schätze auch mal, dass das JA nicht die Steuerklassenwahl in Frage stellt, so wie ein Gericht es tun würde...
    • @TanjaW9 : wir haben heute erstmal den titulierten Betrag überwiesen als Darlehen. So sind wir pfändungssicher auf der sicheren Seite. Allerdings wäre der geforderte Betrag auch nur um 4,- Euro höher. Aber die ganzen Ungereimtheiten in der Berechnung, die fehlenden Belege... machen mich echt kirre. Kind und KM brauchen wir nicht mehr anschreiben... Da kommt nix! Dreimal Kind angeschrieben, 2 x KM - Reaktion null. Schulbescheinigung liegt mittlerweile vor. Also Bedürftigkeit ist gegeben. Die vom JA war nur noch genervt und meinte am Telefon, dass jetzt alles über Anwalt laufen muss, wenn es noch was gibt... Die dachte nur: blöder Vater, zahlt nicht, hat Frau und Kind verlassen... Das übliche Vorurteil bei solchen Sachen ;( ... Dann haben wir es noch gewagt zu drängeln und Fristen gesetzt und um Nachweise gebeten... Zuviel für die gute Frau!
    • Hallo,


      der Selbstbehalt liegt bei volljährigen Kindern (die meisten OLGs beziehen da minderjährigen gleichgestellten) bei 1.300 €. Es sei denn, der Mindestunterhalt wird nicht erreicht.
      Und da ihr für 333 € allein leistungsfähig seid plus das komplette Kindergeld wird der Mindestunterhalt der 1. Stufe der Düsseldorfer Tabelle erreicht. Damit findet keine Reduzierung des Selbstbehaltes statt, zumal die KM ja auch einen geringen Betrag zu zahlen hat.

      Die Frage mit der Steuererstattung wäre meiner Meinung nach durch eine Aufteilung nach Einkommen bzw. Steuerklasse bei euch zu lösen. Auf dich bzw. deinen Mann fallen je nach Einkommen/Steuerklasse ein größerer oder kleinerer Anteil. Die einfachste Methode wäre aber die 50 %-Regelung. Und das würde ich auch so anrechnen oder eben nach anteiligem Anspruch.

      Und da ihr ja noch keine Unterlagen der KM habt, könnt ihr das halt nicht überprüfen, ob es korrekt ist.
      Und bitte, bitte im der Kind nachweislich anschreiben. Das Jugendamt ist nur beratend tätig. Das Kind ist euer Ansprechpartner. Und wenn das Kind sich nicht rührt, dann ist das das Problem des Kindes - später bei Gericht. Die KM ist auch raus. Nur das Kind. Und das Kind muss liefern.

      Solange ihr keine Unterlagen habt, wisst ihr nicht, wie das Einkommen der KM sich wirklich zusammensetzt, deswegen ist der aktuelle Rentenbescheid und der Steuerbescheid so wichtig. Evtl. macht die KM keine Einkommenssteuer, weil sie nicht pflichtig ist, aber falls sie einen neuen Ehemann hat, dann vermutlich schon.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin moin.

      Jaki schrieb:

      Aber die ganzen Ungereimtheiten in der Berechnung, die fehlenden Belege... machen mich echt kirre. Kind und KM brauchen wir nicht mehr anschreiben... Da kommt nix! Dreimal Kind angeschrieben, 2 x KM - Reaktion null.
      Warum macht der Vater nicht Nägel mit Köpfen? Dann kommt Bewegung in die Sache.

      Jaki schrieb:

      Schulbescheinigung liegt mittlerweile vor. Also Bedürftigkeit ist gegeben.
      Allein die Schulbescheiniung reicht nicht. Das Kind hat seine Unterhaltsbedürftigkeit vollständig nachzuweisen. Dazu zählen auch ordungsgemäße Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mutter!

      Und natürlich kann man auch von seinen Kontrollmöglichkeiten Gebrauch machen und während der gesamten Ausbildungszeit regelmäßig Leistungsnachweise (z.B. Zeugnisse) vom Kind verlangen.

      Der konsequente Weg wäre jetzt der gerichtliche Abänderungsantrag auf 0,00 Euro Unterhalt ab Eintritt der Volljährigkeit (keine Stufenklage!). Damit kommt das Kind mächtig unter Druck. Erfahrungsgemäß legen sie dann im Laufe des Verfahrens die geforderten Nachweise vor. Der Vater darf sich dann nur nicht auf einen Vergleich mit Kostenteilung einlassen. Das Gericht hat über die Verfahrenskosten zu entscheiden.
    • Die KM hat, wenn wir mal die "falsche" Rückerstattung abziehen, über 1300 Euro Rente... Sei ihr ja gegönnt und so muss sie bei über 9000 Euro Rente im Jahr ja Steuern zahlen. Wenn auch nur gering. Durch Steuern für Rentner steige ich eh nicht durch...
      Wenn der SB eh nicht gesenkt wird, dann erübrigt sich jede weitere Rechnung. Insgesamt, wenn man von 50% der Rückerstattung ausgeht, dann würde nur das Kind in eine untere Stufe fallen. Allerdings auch nur, wenn wir die richtigen KM bekämen (die Reinigungskosten wären dann eh egal). Unser Anteil bliebe aber auch dann gleich.

      Ich denke mal, dann lohnt sich der Aufwand nicht und wenn ein Richter sogar gegen die Kilometer ist und die Reinigung nicht akzeptiert, dann "zahlt" nur KM weniger und sonst bleibt Alles wie es ist. Und wir haben 2 Jahre Ruhe.
      Interessant wird es dann wieder, wenn das Kind in 3 Jahren immer noch die Schule besucht und dann nicht mehr privilegiert ist. Aber bis dahin stehen eh wohl Gehaltserhöhungen an und im Prinzip ändert sich für uns nichts... Und bei der KM ist eh nichts zu holen. Ich denke, wir konzentrieren uns jetzt mal wieder auf unser Leben :)