Volljährigenunterhalt - JA, Anwalt, oder wie geht es weiter...?

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    • Wenn die Steuererstattung aus 3/5 resultiert (und auch, wenn sie aus 4/4 reaultiert), darf sie nicht vollständig dem einen Ehegatten zugerechnet werden, wenn der andere Ehegatte auch Einkünfte (und Lohnsteuerzahlungen oder Einkommensteuervorauszahlungen) hatte.
      Schon gar nicht einer Rentnerin, die - wenn sie keine Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer leistet - gar keine Steuern (monatlich) wie ein Arbeitnehmer zahlt...
      Mein Mann und ich machen immer Einzelveranlagung. Auch (aber nicht nur), weil ich nicht einsehe, dass die Steuererstattungen, die ich aufgrund meiner für mich und meine Kinder getragenen Aufwendungen dem Kind meines Mannes anteilig als "verdeckter" Unterhalt zufließen.
      Im Zweifelsfall müsste das Gericht eine eigene Berechnung der Steuererstattung machen. Die haben natürlich keinen Bock darauf, weil meistens diesbezüglich wenig Ahnung.
      Entspricht im Steuerrecht einem Aufteilungsbescheid, d.h. dass die Erstattungsbeträge werden ins Verhältnis zu den Einkünften der Ehegatten gesetzt.

      @Jaki, Jugendamt hat vom Steuerrecht kaum Ahnung....

      Tanja
    • Ich dachte mir bereits so etwas... Hier wurde die gesamte Steuererstattung wohl der KM zugerechnet. Bei uns allerdings im Gegenzug auch ein paar Euro Nachzahlung voll... Na ja,- betrifft letztendlich nur die Stufe für das Kind und bringt mich im SB wohl auch nicht runter :S ... Die Dame vom Amt hat sich ihrer Aufgabe gestellt und Alles für das Kind schön gerechnet bis es passte... Aber beim nächsten Mal werde ich da noch genauer hinschauen, was das JA da so praktiziert...