Volljährigenunterhalt - JA, Anwalt, oder wie geht es weiter...?

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    • @Clint
      Ich bin ein großer Fan von Konsequenz, aber...

      Nach all dem, was ich in den letzten 5 Jahren erlebt habe, würde ich mich auch nicht mehr darauf verlassen, dass das Gericht schon richtig entscheiden wird.
      Recht haben und Recht bekommen (vor Gericht) sind so weit entfernt voneinander.
      Ich würde das Kostenrisiko auch scheuen. Nicht nur in Jugendämtern sitzen Leute, die sich aufgrund ihrer eigenen Geschichte mit jemandem gemein machen.
      Und tritt man selbstbewusst und fragend ( "wo steht das?" - finde ich gut, werde ich übernehmen) auf, hat man schnell den Stempel Querelant 8)
      Ich hoffe dennoch, dass ich deine Tips wiederfinden, wenn es bei uns in knapp 1 1/2 Jahren rund geht :D

      @Jaki lass die JA Frau sauer sein.
      Die im JA stellen sich wahlweise tot, doof oder was weiß ich wenn sie sich mit einer Sache nicht weiter beschäftigen wollen.
      Ich würde mich nicht an den Anwalt verweisen lassen sondern alle Ausfertigung der Schriftstücke an das Kind immer dem JA zur Kenntnisnahme und Aktenablage schicken. Jeweils auf allen Schriftstücken vermerkt.
      Du glaubst ja gar nicht, wie viel in so einer Behörde verloren geht und angeblich gar nicht vom Absender zur Behörde geschickt wurde 8|
      Ein Fax ist da eine wunderbare Erfindung.

      Viel Kraft!
      Tanja
    • @Clint: generell hast du natürlich völlig recht! Aber wenn wir unter dem Strich bei der Summe bleiben, dann haben wir zusätzlich unseren Anwalt zu zahlen und die halben Gerichtskosten. Es würde sich ggf. nur etwas positiv verändern, wenn KM Hausbesitzerin wäre... Wobei ich denke: die sind nicht doof und wenn Haus, dann ist es sein Haus. Würden wir genauso machen ... :) Ich hatte auf die Reduzierung des SB gehofft. Aber da das eh nicht zum Tragen kommt, bleiben wir mit zu 99%iger Sicherheit in der Summe gleich. So hat JA auch noch mit den letzten 12 Monaten gerechnet und nicht mit dem aktuellen Betrag der sich in der Zukunft ergibt. Würden wir zwar auch wieder auf Stufe 1 fallen, da es ja 3 Unterhaltsberechtigte gibt und mit dem Gehalt auch nicht alle 3 "abgefüttert" werden könnten. Aber wenn die KM dann eh nicht im SB reduziert wird, dann ist es eigentlich gehupft wie gesprungen.
      Im Grunde frage ich mich bei dem ganzen Unterhaltskram nur, wieso es ausreicht, dass ein Unterhaltspflichtiger den Mindestbedarf decken kann und somit der 2.te sich "ausruhen" kann. Da geht es doch im Grunde gar nicht um das Kind! Denn das ist ja unter dem Strich der Leidtragende, wenn man es mal so sieht. Und ein Kind würde ja in den seltensten Fällen den Elternteil aufzufordern zu arbeiten, wenn es dort wohnt. Diese Abstufung wie in Stufe 1 (1080 / 880) sollte es im Prinzip für alle Stufen geben... Das wäre jedenfalls im Sinne des Kindes!
    • Hallo,

      Clint schrieb:

      Und natürlich kann man auch von seinen Kontrollmöglichkeiten Gebrauch machen und während der gesamten Ausbildungszeit regelmäßig Leistungsnachweise (z.B. Zeugnisse) vom Kind verlangen.
      meine Frage wäre hierzu, erstreckt sich die Kontrollmäglichkeit über das Kind beim Besuch einer weiterführenden Schule nicht nur auf das Hauptzeugniss, sondern auch auf die Halbjahreszeugnisse?
      Gruß
      boxxter
    • @TanjaW9 : mich hat das JA in meinen Vorurteilen komplett bestätigt ;) . Das Kostenrisiko ist mir zu hoch. Hat der Richter einen schlechten Tag, dann dürfen wir nachher noch für das Kind bezahlen, weil der das Gesetz auslegt wie es ihm beliebt. Da bleibt nur der eigennützige Gedanke: das Kind scheitert schulisch und beginnt eine Ausbildung! Ein guter Hauptschulabschluss ist noch kein Garant für das Bestehen des Abitures :D . Wobei die Überlegung: Studium und viel Geld später: dann darf er vielleicht seinen Vater im Alter unterhalten 8o .
    • Hallo,

      wenn ihr beantragt, die Kosten komplett dem Kind aufzuerlegen, weil das Kind seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, wären das keine Kosten für euch.

      Wieso sind es 3 Unterhaltsberechtigte?
      Wann soll die Hauptschule denn enden?
      Denn ab Beendigung der allgemeinen Schulausbildung ist das volljährige Kind im 4. Rang.

      Ich weiss nicht, ob ich klein beigeben würde, ich würde mir das gut überlegen. Einfach auch, damit die Fronten klar sind.
      Und wenn eben nicht alle Unterlagen vorliegen, dann würde ich einfach auch - nach Rücksprache mit dem Anwalt - nur 50 % der Summe, die das Jugendamt berechnet hat überweisen. Und dies nachweislich ankündigen, da die Zahlen der KM nicht belegt sind. Einen evtl. Rückstand würde ich dann ankündigen zu zahen, wenn die Berechnung überprüfbar ist. So nach dem Motto, Stufe 2 - komplettes Kindergeld /2 Elternteile = Anteil für KV.
      Und mitteilen, dass man davon ausgeht, dass die KM im gleichen Rahmen leistungsfähig ist wie der KV. Und darauf hinweisen, dass durch die allgemeine Schulausbildung beide Elternteile gesteigert erwerbspflichtig sind und man deswegen davon ausgeht.
      Das Kind möge belegen, dass die KM dies nicht leisten kann (vermutlich hat sie ja auch eine EU-Rente oder ist sie schon alt genug für die Regelaltersrente).
      Und erklären, dass man auf Herausgabe des Titels klagen wird.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • @Jaki,
      eine Bearbeiterin des Jugendamtes sagte mal wortwörtlich zu mir:
      "Das Jugendamt hat ja einen schlechten Ruf und leider oft zu recht."
      Ich war mit einem der Kinder nur zur Berufsberatung....
      Unsere Anwältin sagt, dass aus ihrer Erfahrung heraus man einen großen Bogen ums JA machen soll. Viel zu oft haben die dort wenig bis keine Ahnung (und die, die es haben, halten es dort nicht lange aus und wechseln den Arbeitgeber).
      Das haben wir übrigens genau so auch erlebt. Egal welcher Bereich des JA.

      Und ansonsten schließe ich mich Sophie an.
      Wir werden - wenn es bei uns so weit ist - auch nicht klein beigeben.
      Ich habe mir schon eine Strategie zurecht gelegt und brauch dann "nur noch" Unterstützung wenn es vors Gericht geht (wovon wir mangels bisheriger Mitwirkung der Km und der Verweigerung des Pubertiers zu 100% ausgehen).

      Tanja
    • Das Kind geht bei uns derzeit zur Schule und macht den erweiterten Hauptschulabschluss. Nach kurzem Gespräch mit KM (ging damals um die Schulbescheinigung, weil wir dachten Kind hat ja in dem Alter schon Realschulabschluss), meinte sie: will Abi machen... Wenn es also gut für ihn läuft, dann sind es bis zum Abschluss noch mindestens 4 Jahre (Fachabi). Dann wird womöglich noch eine Klasse wiederholt und und und... Die KM ist 10 Jahre jünger als ich. Viele Kinder, wenig gearbeitet im Leben, bekommt mehr Rente als ich es je bekommen werde (ok, ich könnte ja auch wieder Vollzeit arbeiten, aber ich liebe meine Freizeit und Schuhe habe ich genug im Schrank :D )
      Im Moment ist es halt so, dass wir dieses Kind unterhalten, ein 2.tes Kind zusammen mit der KM, welches sich in der Wiedereingliederung befindet (behindert seit Geburt, sind "nur" knapp 30 , - Euro im Monat und das könnte sich vor Prozessbeginn vielleicht sogar ändern...) und im Grunde genommen ich, da ich nur wenig arbeite (habe mein Kind bereits erfolgreich zur Ausbildung geführt) :) Natürlich könnten wir auf die Unterlagen drängen. Aber spätestens nach Vorlage würden wir erkennen, dass es nichts an unserem Betrag ändert. Wir können uns den Mindestunterhalt leisten. Selbst wenn sich die KM irgendwelche Einkommen andichten lassen müsste, dann steigt der Gesamtbedarf und wir würden mit etwas Glück "sparen" oder dürften im zweiten Zug die Mutter verklagen... Das Kind muss sich ja auf fiktives Einkommen der KM nicht verweisen lassen... Die "Gefahr": auch die Gegenseite will Unterlagen und sieht: mehr Einkommen in der Zukunft - nehmen wir das doch mal als Grundlage... Der Richter akzeptiert die 3 Unterhaltsberechtigten nicht und schwupps zahlen wir sogar noch mehr... Dann kommt nächstes Jahr die neue DD - Tabelle. Erhöhung! Ah, da gehen vielleicht sogar noch 20 Euro mehr... Dann haben wir wieder die "nette" Richterin vom letzten Mal und die war, zumindest für uns, auch kein Glücksfall... Kosten: Auskunftsklage ging gut für uns, Abänderungsklage: bleibt alles wie bisher - ne im Grunde ja sogar verloren... Volles Kostenrisiko. Wir zahlen beide Anwälte und dann noch die Prozesskosten... Kostenpunkt? So, dann die Mutti noch verklagt - gleicher Richter, schlechter Tag, arme Mutti, ne... kann man nicht verlangen... Kostenpunkt? Es kann natürlich auch positiver für uns laufen. Aber es ist eben auch nur ein "kann"... Und in 2 1/ 2 Jahren kommt bei uns wieder der Aufschwung, da mein Sohn dann mit der Ausbildung fertig ist. Dann wird er sich auch an den Haushaltskosten beteiligen dürfen :P Es gibt für mich zu viele Unbekannte in dieser Rechnung und eine Kostenfalle, die ich null einschätzen kann... Ich habe es mal eben hochgerechnet: wir würden vielleicht so um die 50 Euro weniger im Monat zahlen und hätten im besten Fall Gerichtskosten und Anwaltskosten von 1000 Euro...
    • Hallo Jaki,

      das steht euch natürlich frei und ich kann es auch verstehen.


      Und irgendwann ist es einfach eine Kosten-Nutzen-Rechnung, bei der Stress durch das "damit beschäftigen müssen" auch berücksichtigt werden muss.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ich danke jedenfalls allen Beteiligten für die vielen hilfreichen Tipps und den Zuspruch. Ich schätze mal, in spätestens 3 Jahren, wenn das Kind 21 ist, dann stehe ich wieder auf der Matte :) ... und ich schaue gerne hier rein. Man findet tolle Anwendungsbeispiele und viele Infos! Und ich denke mal, je mehr Fälle publik werden, desto besser für die, die dann in ähnlichen Situationen sind. Und letztendlich die Hoffnung, dass sich im Unterhaltsrecht etwas verbessert - im Sinne aller Beteiligten und die Rechtssprechung endlich mal klar und einheitlich ausfällt.
    • Jaki schrieb:

      Und letztendlich die Hoffnung, dass sich im Unterhaltsrecht etwas verbessert - im Sinne aller Beteiligten und die Rechtssprechung endlich mal klar und einheitlich ausfällt.
      In Sachen Unterhalt ab Eintritt der Volljährigkeit des Kindes ist verfahrenstechnisch eigentlich alles durch Gesetze und BGH-Rechtsprechung geklärt. Siehe ISUV-Merkblatt #22. Details (z.B. Kilometeranrechnung oder blabla Steueraufteilung) sind dabei unerheblich.

      Kind bekommt Unterhalt, wenn es seiner Darlegungs- und Beweislast vollständig nachkommt. Aber nur dann.

      Bei der Zielstrebigkeit seiner Ausbildung hat es regelmäßige Kontrollen (Leistungsnachweise, z.B. Zeugnisse) hinzunehmen. Logisch. Diese Erfahrung sollte es schon "unter 18" machen. ;)

      Ich z.B. hatte am 18. Geburtstag des Nachwuchses sehr hilfreiche Informationen vorliegen, weil ich den § 1686 BGB von Anfang an kannte und das OLG meiner Meinung war. 8)
    • Hallo Clint,
      wie können wir denn erreichen, dass das AG überhaupt beim 1686 "aus den Puschen" kommt?
      Der Antrag meines Mannes hat bald Geburtstag. Gegenseite hat eine kackfreche Anwältin und die Rechtspflegerin sitzt seit Monaten am VkhAntrag (mein Mann will unsere Anwältin erst beauftragen, wenn Vkh gewährt ist).
      Die Rechtspflegerin fordert immer neue Nachweise an und will Vkh ablehnen.
      In anderen Verfahren (Richter) hat Mann Vkh bekommen.
      Nun soll die Rechtspflegerin gemahnt werden.
      Oder sollte Mann Akteneinsicht beantragen?
      Übrigens weigert sich sogar die Unterhaltsvorschussstelle eine Schulbescheinigung raus zu geben, hilfsweise zu bestätigen, dass das Kind nach Ende der 10. Klasse noch die Schule besucht.
      Obwohl Voraussetzung für Unterhaltsvorschuss ab 12 Schulbesuch ist und dafür eine Bescheinigung vorgelegt werden muss.
      Die UVstelle beruft sich auf Datenschutz.
      Ist also gar nicht so einfach mit Auskünften.

      Gruß Tanja, die sich entschuldigt, Jakis Thema gekapert zu haben
    • Mit dem Einfordern der Schulbescheinigung ist es wohl noch relativ einfach. Denn hier geht, laut unseres Anwaltes, recht schnell die Auskunftsklage. Und wenn das Kind nicht mitspielt, dann sind die Kosten vom Kind zu tragen. Aber was, wenn es drei Tage vorm Prozess doch noch schnell was schickt?
      Datenschutz ist schon richtig... Das Kind muss die Herausgabe genehmigen.
      Was aber für mein Empfinden doch sehr "schwammig" ist, ist eben die Steuererstattung und die Kilometer... Gerade wenn es um jeden Cent geht. Wie wird da ein Richter entscheiden? Bei uns führt es beispielsweise nicht zu einer geringeren Zahlung. Also im Prinzip egal... Aber man wird, wenn man sich nicht zu 100% sicher sein kann immer in einen Rechtsstreit getrieben.
      Was im Prinzip dann doch ein wenig verärgert: ist nur ein Unterhaltspflichtiger zahlungsfähig, dann reicht es schon aus... Da wird, zumindest für mein Empfinden, doch das viel zitierte "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" gleich mal wieder ausgehebelt.
      Und dann solche Rechtssprechungen wie: das Kind kann mal 3 Jahre Pause einlegen, dann wieder zur Schule... Planung für das eigene Leben: fast unmöglich! Und die fehlende Anpassung vom SB: warum erfolgt es nur in der unteren Stufe? Warum werden nicht die tatsächlichen Verhältnisse - zumindest ab Volljährigkeit - berücksichtigt? Im Notfall müsste wieder ein teurer Prozess gegen die KM geführt werden... Ausgang: ungewiss....
      Natürlich ist die Gegenargumentation: Kind bekommen, Kind steht Geld zu... Ich kann, als ehemalige Alleinerziehende, absolut die "Gegenseite" verstehen! Dennoch erscheint mir der SB in der heutigen Zeit absolut zu niedrig! Und ich denke auch einfach, dass ein neuer Ehegatte unmittelbar mit einbezogen werden sollte. Er ist zwar dem Kind nicht unterhaltsverpflichtet, aber dem Ehepartner! Bei Bafög wird das doch auch berücksichtigt?! Gesamteinkommen beider Haushalte - fertig! Tatsächlich für Beide erhöhte Erwerbsobliegenheit ohne Wenn und Aber... Das würde insgesamt doch dem Kind zugute kommen?!
      Und vor allem: JA komplett raus ab 18. Dort hat man (leider) oft keine Ahnung. Rechnet falsch, schlägt sich menschlich eigentlich immer auf die Seite des "armen" Elternteiles, bei dem das Kind wohnt... Dann diese unbefristeten Titel: warum keine generelle Aufnahme in den Titel: wird die Bedürftigkeit nicht nachgewiesen ist der Titel hinfällig. So wären die Kinder ab Volljährigkeit immer im Zugzwang!
      Und die Tatsache, dass man sehr oft eine Abänderungsklage führen muss, weil das Kind einen dazu zwingt! Dann trägt man auch noch selbst einen Teil der Kosten... Oder man verzichtet, wie wir jetzt, weil man befürchten muss, dass sich die Ersparnis mit den Anwalts- und Prozesskosten eh decken oder man sogar drauf zahlt...
      Im Grunde fördert der Gesetzgeber, zumindest nach meinem Verständnis, den Bruch zwischen Kind und Unterhaltspflichtigen noch mehr... Eine mögliche Annäherung wäre es schon, wenn das Kind ab Volljährigkeit den anderen Elternteil einfach kontaktieren müsste...
      So, genug auf hohem Niveau gejammert :D
    • Hallo,

      problematisch ist das in meinen Augen immer, wenn zwischen Kind und nichtbetreuendem Elternteil kein/kein regelmäßiger/kaum Kontakt besteht.
      Bei uns war das damals ganz einfach. Das Kind was bei mir lebte, wurde zuerst volljährig. Ich habe ihr meine Unterlagen in doppelter Ausfertigung gegeben und ihr erklärt, was ich aufgrund der 3 Jahre alten Einkommensunterhalten vom KV an sie zahlen müsste. Und wie wir das mit Kost und Logis berechnen. Und was ihr Vater ihr ungefähr zu zahlen hätte. Und, dass wenn sie mehr von mir wollen würde, sie mir die Unterlagen vom KV vorlegen müsste.

      Bei Kind 2 (bei Papa lebend) habe ich das genau so gehandhabt. Zumindest Kind 2 hat mit dem KV darüber gesprochen. Und angeblich, hat der Anwalt vom KV was anderes berechnet. Ich habe ihr erklärt, wenn sie mehr Anspruch von mir hätte, ich die Berechnung und die Unterlagen vom KV benötigen würde. Diese kamen nicht und entsprechend zahle ich, was ich damals berechnet habe.

      Aber ich habe auch von beiden Kindern keine Schulbescheinigungen oder Studienbescheinigungen benötigt, weil wir Kontakt haben und Informationen von einem zum anderen fließen. Wenn aber dieser direkte Informationsfluss fehlt, dann müssen halt Bescheinigungen und Unterlagen von einem zum anderen wechseln. Und da würde ich mich auch auf nichts einlassen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ich glaube, die "Probleme" entstehen ohnehin immer erst dann, wenn das Verhältnis zum Kind, aus welchen Gründen auch immer, nicht gegeben ist oder belastet ist. Deswegen auch die Überlegung, dass ein volljähriges Kind durchaus in der Lage sein sollte Kontakt aufnehmen zu müssen, wenn es etwas möchte! Also keine Titel über die Volljährigkeit hinaus!
      Und auch die Elternteile die ihre Kinder betreuen dürfen, sollten entlastet werden. Es gibt genug Paare die zwar nicht das Wechselmodell praktizieren (auch hier finde ich die Unterhaltslast nicht gerechtfertigt), aber wo sich Beide kümmern wollen und es auch tun. Da zahlen, oft die Väter, vollen Unterhalt, obwohl sie das Kind vielleicht zusammen genommen für 4 Monate oder mehr bei sich haben... Im Grunde ist es ja kaum mehr Unterhalt für das Kind, sondern Einkommen für die Mutter, Keine Verpflegungskosten in dieser Zeit, weniger Strom, Heizkosten... In Belgien wird wohl tatsächlich auch die Betreuungszeit bewertet.
      Jeder Fall ist ein individueller Fall und so etwas kann man nicht aus Tabelle x berechnen...
      Auch sehe ich eine Verantwortung bei einem neuen Partner: ich habe mir einen Mann mit 2 Kindern ausgesucht. Ich zahle für diese Kinder seit vielen Jahren mit... Umgekehrt? Nein. Denn die Kindsmutter muss sich den neuen Ehemann nicht anrechnen lassen... Und auch ab Volljährigkeit des Kindes bleibt sie erstmal unangetastet, wenn der Kindsvater sich den Mindestunterhalt erarbeiten kann. Eine gerechtere Umverteilung wäre es wohl, wenn der neue Partner sofort einbezogen werden würde. Patchwork ist doch heute die Regel und nicht mehr die Ausnahme!
      Meine Wünsche: Eine gerechtere Verteilung der Kosten, wenn der Elternteil wo das Kind wohnt wieder einen neuen Partner hat. Kein Anwaltszwang mehr im Unterhaltsverfahren. Anpassung des Bedarfskontrollbetrages in allen Stufen wenn ein Elternteil Rentner ist oder arbeitslos. Titel über 18 nicht mehr zulässig, bzw. mit Abschluss der Schulausbildung auf jeden Fall begrenzen. Unterhaltsvorschuss nicht am Alter festmachen, sondern ob das Kind noch zur Schule geht.
      Mir würden noch 100.te Ansätze einfallen ;)
    • Es kommt doch noch vielleicht etwas Bewegung in "unsere" Sache. Ich habe gerade an das JA geschrieben, dass die Berechnung nicht nachvollziehbar ist (Belege fehlen immer noch) und meines Erachtens auch fehlerhaft. Die Kürzung der Kilometer z.B. - die Steuernachzahlung blieb aber gleich und alleine die Sache mit den Reinigungskosten... Die gute Frau hat zwar absolut im Sinne des Kindes gerechnet, aber eben einen Posten niedriger angesetzt, aber im Gegensatz dazu die Steuernachzahlung so belassen... Entweder man rechnet die Kilometer und belässt es bei der Nachzahlung, oder man kürzt die Kilometer und hat eine höhere Nachzahlung...
      Im Grunde genommen ist es eh nur "Kleinkram" und wir würden maximal nur um die 2 ,- Euro weniger zahlen - also geschenkt! Aber: wenn meine Rechnung stimmt, dann rutscht das Kind von Stufe 5 in Stufe 4 und bekäme einen geringeren Teil von der KM. Aber auch das ist natürlich Interna und für mich uninteressant...
      Worum es mir letztlich geht:
      Sollte das Kind, aufgrund der Berechnung vom JA, sich nun genötigt sehen einen Anwalt einzuschalten (er bekommt ja 4 Euro weniger derzeit von uns als JA berechnet und um die 24 Euro weniger von der KM, wenn meine Rechnung akzeptiert wird) und Anwalt folgt der Aufstellung vom JA: würde ein Gericht da überhaupt Klage zulassen bei der geringen Differenz?
      Ich sehe mich im Recht mit den Kilometern (tatsächlich gefahren, nicht die kürzeste Strecke aber die Beste und auch vom Finanzamt anerkannt und bereits im Titel angesprochen) und der Reinigung der Berufskleidung (gibt es auch Urteile zu...). Aber wegen 4 Euro gehe ich jetzt nicht klagen, obwohl mir immer noch keine Unterlagen der Kindsmutter vorliegen und die wahrscheinlich auch nichts schicken werden...
      Und auch eine steuerliche Frage ergibt sich: wird eine Erstattung eigentlich immer voll dazu gerechnet? Und kann es sein, dass ein Rentner mit 5 und ein Angestellter mit 3 tatsächlich eine sehr hohe Erstattung bekommen können? Dann müsste der Angestellte ja mehr als gut verdienen - im Steuerrecht kenne ich mich so gar nicht aus. Aber als Rentner hat man doch kaum Abzüge und so verwundert doch die hohe Erstattung, die sich ergibt und scheinbar voll der KM zugerechnet wird. Oder ist es einfach das JA, die eben auch keine Ahnung vom Steuerrecht haben und einfachheitshalber Jedem die volle Summe zu- bzw. abschlagen?