Hallo ihr Lieben,
ich hab da mal wieder eine Frage, die mir trotz vieler Recherchen nicht ganz klar geworden ist.
Zuerst mal die Fakten:
- Kind lebt bei mir und wird demnächst 18 Jahre alt. Geht noch zur Schule (vermutlich bis 2020)
- Ich bin verheiratet, lebe mit meinem Mann zusammen und wir haben noch 2 minderjährige Kinder.
- Ich arbeite, habe Steuerklasse 5 und mein Mann verdient deutlich mehr als ich.
- Wenn ich mein Einkommen fiktiv auf Steuerklasse 1 hochrechne, komme ich auf € 2.000,00
Nun kann ich ja Kilometergeld und eine Altersvorsorge abziehen, die Altersvorsorge sind 4% vom Brutto
= € 120,00 und Kilometergeld = € 440,00.
So komme ich auf ein bereinigtes Einkommen in Höhe von € 1.460,00
Habe ich das soweit richtig gerechnet?
Nun kommen aber meine eigentlichen Fragen:
1. Inwieweit wird mir nun noch ein Taschengeldanspruch meines Mannes als Einkommen angerechnet um mein
Einkommen zu erhöhen?
2. Ich habe noch 2 minderjährige Kinder mit dem neuen Mann, werden die NUR meinem neuen Mann zugeordnet,
oder bin ich den beiden auch unterhaltspflichtig und minimiere dadurch mein Einkommen?
3. Unser Kind (also die 18jährige) geht auf eine Privatschule, die ich derzeit allein finanziere, also der Vater zahlt
zwar den Mindestunterhalt, es wurde aber kein Mehrbedarf für die Schulgebühren gefordert oder angerechnet, weil
der Vater nichts mit der Entscheidung zu tun hatte. Kann ich diese Schulgebühren Einkommensmindernd geltend
machen?
4. Und sollte mein jetziger Mann mir Taschengeld schulden, wie wird dies berechnet? Er ist auch noch unterhalts-
pflichtig gegenüber einem volljährigen studierenden Kind....
Echt schwierig! Ich hoffe, irgendwer kann Licht ins Dunkel bringen.
ich hab da mal wieder eine Frage, die mir trotz vieler Recherchen nicht ganz klar geworden ist.
Zuerst mal die Fakten:
- Kind lebt bei mir und wird demnächst 18 Jahre alt. Geht noch zur Schule (vermutlich bis 2020)
- Ich bin verheiratet, lebe mit meinem Mann zusammen und wir haben noch 2 minderjährige Kinder.
- Ich arbeite, habe Steuerklasse 5 und mein Mann verdient deutlich mehr als ich.
- Wenn ich mein Einkommen fiktiv auf Steuerklasse 1 hochrechne, komme ich auf € 2.000,00
Nun kann ich ja Kilometergeld und eine Altersvorsorge abziehen, die Altersvorsorge sind 4% vom Brutto
= € 120,00 und Kilometergeld = € 440,00.
So komme ich auf ein bereinigtes Einkommen in Höhe von € 1.460,00
Habe ich das soweit richtig gerechnet?
Nun kommen aber meine eigentlichen Fragen:
1. Inwieweit wird mir nun noch ein Taschengeldanspruch meines Mannes als Einkommen angerechnet um mein
Einkommen zu erhöhen?
2. Ich habe noch 2 minderjährige Kinder mit dem neuen Mann, werden die NUR meinem neuen Mann zugeordnet,
oder bin ich den beiden auch unterhaltspflichtig und minimiere dadurch mein Einkommen?
3. Unser Kind (also die 18jährige) geht auf eine Privatschule, die ich derzeit allein finanziere, also der Vater zahlt
zwar den Mindestunterhalt, es wurde aber kein Mehrbedarf für die Schulgebühren gefordert oder angerechnet, weil
der Vater nichts mit der Entscheidung zu tun hatte. Kann ich diese Schulgebühren Einkommensmindernd geltend
machen?
4. Und sollte mein jetziger Mann mir Taschengeld schulden, wie wird dies berechnet? Er ist auch noch unterhalts-
pflichtig gegenüber einem volljährigen studierenden Kind....
Echt schwierig! Ich hoffe, irgendwer kann Licht ins Dunkel bringen.
LG
Triene
____________________________
Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)
Triene
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Es bereitet doppeltes Vergnügen, einen Betrüger zu betrügen...! (Jean de la Fontaine)