Liebe Forum-Mitglieder,
dies ist meine 1. Anfrage in diesem Forum - sollte ich aus Unwissenheit irgendwelche Formalien nicht einhalten, bitte ich um Nachsehen.
Sachverhalt: Im Juli d.J. wurde ich nach 6jährigem Prozeß geschieden. Die Scheidung sollte am gleichen Tag als rechtsgültig erklärt werden, also
ohne 4wöchige Einspruchsfrist. Der Versorgungsausgleich wurde am gleichen Tag vom Scheidungsprozeß abgetrennt.
a) Heirat 5/1990 - 2/2014 (Scheidungsantrag)
b) Trennungszeitpunkt: 7/2012
c) Die Berechnung des Versorgungsausgleichs erfolgt derzeit neu - ist also in Bearbeitung, da die Erstberechnung des Versorgungsausgleichs im
Jahre 2014 erfolgte und zulange zurück liegt, so das Gericht.
d) Ich bin Rentnerin seit 8/2015 (hatte meine Altersteilzeit incl. Freiphase 7/2015 beendet)
e) Mein Ex-Mann ging 9/2015 in Rente
1.) Frage:
Die Erstberechnung meines Versorgungsausgleichs in 2014 lautete in der Rubrik: Ehezeitanteil:
Betriebszugehörigkeit: 1.10.1971 - 28.02.2014 = 42,42 Jahre
Ehezeitliche Betriebszugehörigkeit: 1.5.1990 - 28.2.2014 = 23,83 Jahre
Ehezeitanteil: 0,5618
Ich empfinde diese Berechnung als total ungerecht. Begründung: Von 1971 - 5/1990 (Heirat) erfolgte in den Jahren vor meiner Heirat die größte Einzahlung für die Betriebsrente in meine Pensionskasse (bin keine Beamtin - ehem. Chefsekretärin der GL)
1998 mußte mein Arbeitgeber fusionieren, die Einzahlungen in die Pensionskasse wurden vom neuen Arbeitgeber drastisch minimiert (2-4 % des Bruttogehalts).
Für die Pensionskasse ist die Berechnung des Ehezeitanteils sicherlich recht einfach gewählt, aber ist dies gesetzlich rechtens?
Da ich eine nicht unerhebliche Betriebsrente bekomme, ist für mich die vorgenannte Berechnung sehr einschneidend.
2. Frage: Wieviel Zeit/Mon. benötigen die Behörden in der Regel für die Berechnung des Versorgungsausgleichs? (Mein Ex-Mann lebt seit 2015 mit
seiner Freundin im Ausland, was wohl auch noch zu einer Verzögerung führen kann.)
3. Frage: Ab welchen Zeitpunkt/Monat gilt dann der Versorgungsausgleich - erfolgt evtl. eine Rückberechnung seit Scheidungstermin? (Bekomme seit
8/2018 keinen Unterhalt mehr, habe seit dem Scheidungstermin auf Unterhalt verzichtet.)
4. Frage: Kann mir jemand Auskunft geben, ob ich bei der zu erwartenden erneuten Versorgungsberechnung, die von der Berechnung: - Ehezeitanteil - ähnlich aussehen wird, bezüglich der Ehezeit-Berechnung Einspruch einlegen kann?
Ich hatte bisher bezüglich der Prüfung der Betrieblichen Versorgungsberechnung meines Ex-Mannes externe Rentenberater eingeschaltet, die mir trotz kompletter Akten-Vorlage in keiner Weise kompetente Auskünfte gegeben haben, die ich gerichtlich hätte nutzen können.
(Anmerkung: Seine mir vorliegende Betriebliche unverfallbare Betriebsentenzusage (3/1990 - 2011) war weitaus höher, als die dann ausgewiesene Betriebliche Rentenzahlung für ihn lt. Bescheinigung ab 9/2015.
Es gibt legale Möglichkeiten für den Arbeitgeber, Lohnanteile und Betriebsrenten-Anteile auf ein "sog. anderes Konto" zu transferieren. Ab 2013 gab es lt. Entgelt-Bescheinigung meins Ex-Mannes eine gravierende Lohnerhöhung = 14 Prozent auf sein Grundgehalt (sein Gehalt setzte sich aus Grundgehalt und Umsatz-Provision zusammen). Durch die Beitragsbemessungsgrenze ließen sich dann seine Betriebsrentenzahlungen im Hinblick auf die im Entgelt enthaltenen Umsatz-Zahlen besser kaschieren. Da er Betriebsratsvorsitzender war, kann man ein gewisses Entgegen seines Arbeitgebers vermuten. Zumal es legal ist, Teile des Gehalts sowie Teile der Beriebsrente auf ein "sogenanntes Andere Konot " zu tranferieren. Von einer solchen Aktion profitiert nicht nur der Beschäftigte im Scheidungsfall, sondern auch steuerlich der Arbeitgeber.
Lt. Pensionsplan meines Ex-Mannes hat der ausscheidende Beschäftigte Anspruch auf eine Altersrente: = 0,5 % des durchschnittlichen Entgelts bis zur Höhe der durchschnittlichen Beitragsbemessungsgrenze
plus 1,67 % des Teils des durchschnittl. Entgelts, um den dieses die durchschnittl. Beitragsbemessungsgrenze übersteigt -
multipliziert mit der Anzahl der anrechnungsfähigen Dienstjahre.
Mir ist bekannt, dass die von mir vermutete Trans-Aktion, die mich im Versorgungsausgleich benachteiligt, vor Gericht beweispflichtig ist und dass deshalb kaum ein Fach-RA für so einen Mandatsauftrag zu gewinnen ist.
Entschuldigt, wenn meine Ausführungen etwas ausführlich sind, aber das Kapitel "Versorgungsausgleich" könnte auch viele andere Betroffene
interessen, vor allem was alles so auf dem legalen Wege möglich ist.
Für Eure Unterstützung bezüglich meiner Fragen zu meiner Versorgungsberechnung herzlichen Dank vorab.
NS: Die Kommunikation mit meinem derzeitigen RA ist gestört, hier kann ich keine Hilfe erwarten.
LG sail-away
dies ist meine 1. Anfrage in diesem Forum - sollte ich aus Unwissenheit irgendwelche Formalien nicht einhalten, bitte ich um Nachsehen.
Sachverhalt: Im Juli d.J. wurde ich nach 6jährigem Prozeß geschieden. Die Scheidung sollte am gleichen Tag als rechtsgültig erklärt werden, also
ohne 4wöchige Einspruchsfrist. Der Versorgungsausgleich wurde am gleichen Tag vom Scheidungsprozeß abgetrennt.
a) Heirat 5/1990 - 2/2014 (Scheidungsantrag)
b) Trennungszeitpunkt: 7/2012
c) Die Berechnung des Versorgungsausgleichs erfolgt derzeit neu - ist also in Bearbeitung, da die Erstberechnung des Versorgungsausgleichs im
Jahre 2014 erfolgte und zulange zurück liegt, so das Gericht.
d) Ich bin Rentnerin seit 8/2015 (hatte meine Altersteilzeit incl. Freiphase 7/2015 beendet)
e) Mein Ex-Mann ging 9/2015 in Rente
1.) Frage:
Die Erstberechnung meines Versorgungsausgleichs in 2014 lautete in der Rubrik: Ehezeitanteil:
Betriebszugehörigkeit: 1.10.1971 - 28.02.2014 = 42,42 Jahre
Ehezeitliche Betriebszugehörigkeit: 1.5.1990 - 28.2.2014 = 23,83 Jahre
Ehezeitanteil: 0,5618
Ich empfinde diese Berechnung als total ungerecht. Begründung: Von 1971 - 5/1990 (Heirat) erfolgte in den Jahren vor meiner Heirat die größte Einzahlung für die Betriebsrente in meine Pensionskasse (bin keine Beamtin - ehem. Chefsekretärin der GL)
1998 mußte mein Arbeitgeber fusionieren, die Einzahlungen in die Pensionskasse wurden vom neuen Arbeitgeber drastisch minimiert (2-4 % des Bruttogehalts).
Für die Pensionskasse ist die Berechnung des Ehezeitanteils sicherlich recht einfach gewählt, aber ist dies gesetzlich rechtens?
Da ich eine nicht unerhebliche Betriebsrente bekomme, ist für mich die vorgenannte Berechnung sehr einschneidend.
2. Frage: Wieviel Zeit/Mon. benötigen die Behörden in der Regel für die Berechnung des Versorgungsausgleichs? (Mein Ex-Mann lebt seit 2015 mit
seiner Freundin im Ausland, was wohl auch noch zu einer Verzögerung führen kann.)
3. Frage: Ab welchen Zeitpunkt/Monat gilt dann der Versorgungsausgleich - erfolgt evtl. eine Rückberechnung seit Scheidungstermin? (Bekomme seit
8/2018 keinen Unterhalt mehr, habe seit dem Scheidungstermin auf Unterhalt verzichtet.)
4. Frage: Kann mir jemand Auskunft geben, ob ich bei der zu erwartenden erneuten Versorgungsberechnung, die von der Berechnung: - Ehezeitanteil - ähnlich aussehen wird, bezüglich der Ehezeit-Berechnung Einspruch einlegen kann?
Ich hatte bisher bezüglich der Prüfung der Betrieblichen Versorgungsberechnung meines Ex-Mannes externe Rentenberater eingeschaltet, die mir trotz kompletter Akten-Vorlage in keiner Weise kompetente Auskünfte gegeben haben, die ich gerichtlich hätte nutzen können.
(Anmerkung: Seine mir vorliegende Betriebliche unverfallbare Betriebsentenzusage (3/1990 - 2011) war weitaus höher, als die dann ausgewiesene Betriebliche Rentenzahlung für ihn lt. Bescheinigung ab 9/2015.
Es gibt legale Möglichkeiten für den Arbeitgeber, Lohnanteile und Betriebsrenten-Anteile auf ein "sog. anderes Konto" zu transferieren. Ab 2013 gab es lt. Entgelt-Bescheinigung meins Ex-Mannes eine gravierende Lohnerhöhung = 14 Prozent auf sein Grundgehalt (sein Gehalt setzte sich aus Grundgehalt und Umsatz-Provision zusammen). Durch die Beitragsbemessungsgrenze ließen sich dann seine Betriebsrentenzahlungen im Hinblick auf die im Entgelt enthaltenen Umsatz-Zahlen besser kaschieren. Da er Betriebsratsvorsitzender war, kann man ein gewisses Entgegen seines Arbeitgebers vermuten. Zumal es legal ist, Teile des Gehalts sowie Teile der Beriebsrente auf ein "sogenanntes Andere Konot " zu tranferieren. Von einer solchen Aktion profitiert nicht nur der Beschäftigte im Scheidungsfall, sondern auch steuerlich der Arbeitgeber.
Lt. Pensionsplan meines Ex-Mannes hat der ausscheidende Beschäftigte Anspruch auf eine Altersrente: = 0,5 % des durchschnittlichen Entgelts bis zur Höhe der durchschnittlichen Beitragsbemessungsgrenze
plus 1,67 % des Teils des durchschnittl. Entgelts, um den dieses die durchschnittl. Beitragsbemessungsgrenze übersteigt -
multipliziert mit der Anzahl der anrechnungsfähigen Dienstjahre.
Mir ist bekannt, dass die von mir vermutete Trans-Aktion, die mich im Versorgungsausgleich benachteiligt, vor Gericht beweispflichtig ist und dass deshalb kaum ein Fach-RA für so einen Mandatsauftrag zu gewinnen ist.
Entschuldigt, wenn meine Ausführungen etwas ausführlich sind, aber das Kapitel "Versorgungsausgleich" könnte auch viele andere Betroffene
interessen, vor allem was alles so auf dem legalen Wege möglich ist.
Für Eure Unterstützung bezüglich meiner Fragen zu meiner Versorgungsberechnung herzlichen Dank vorab.
NS: Die Kommunikation mit meinem derzeitigen RA ist gestört, hier kann ich keine Hilfe erwarten.
LG sail-away