Auskunftsanspruch durchsetzen

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    • Auskunftsanspruch durchsetzen

      Hallo Zusammen,

      ich habe eine hypothetische Frage. Seit einem halben Jahr ist das JA dabei den Unterhalt meines Sohnes der jetzt in schulischer Ausbildung ist neu zu berechnen. Das liegt unter anderem daran das der Sachbearbeiter krank war. In dem letzten halben Jahr waren trotz schriftlicher Aufforderung von mir, weder die Kindesmutter in der Lage ihr Gehalt offen zu legen noch mein Sohn mir eine Kopie des Ausbildungsvertrages zuzusenden. Das mein Sohn in Ausbildung ist weiß ich auch nur über das JA. Da dies nur beratend tätig ist, kann ich kaum erwarten das dies mir alle diese Auskünfte erteilt. Jetzt kommt die Frage. Könnte ich rein rechtlich die angeforderten Auskünfte auf dem Rechtsweg einholen und die entstehenden Kosten auf die beiden abwälzen?

      Grüße Vejun
    • Hallo,

      ich hoffe, du hast immer Junior ab Volljährigkeit angeschrieben und zur Auskunft aufgefordert.
      Wenn das so ist, würde ich ihm nachweislich noch einmal schreiben, die ganzen Schreiben und Auskunftsaufforderungen auflisten und ihm erklären, dass du dir eine Frist bis zum (10-14Tage) gesetzt hast und das ganze ansonsten einem Anwalt übergeben wirst, um den Titel aus der Welt zu schaffen, da er anscheinend nicht bedürftig ist, da dir keine Nachweise über seine Bedürftigkeit vorliegen. Und das ab Volljährigkeit er seine Bedürftigkeit nachweisen muss.

      Und ich würde ihm ebenfalls mitteilen, dass diese Kosten des REchtsanwaltes von ihm zu tragen sagen, da er weder Auskunft erteilt, noch den Titel zurück gibt bzw. den Verzicht auf den Titel erklärt (dies auch noch mal in Schreiben aufnehmen).

      Und dann auch wirklich zum Anwalt oder Gericht gehen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin Vejun,

      dein Sohn hat derzeit keinen Unterhaltsanspruch, weil er seiner Darlegungs- und Beweislast nicht nachkommt. Nicht du musst Auskünfte einfordern/einklagen, sondern er muss alles liefern! Auch die Auskünfte über die Mutter.

      Vermutlich unternimmt er aber nichts, weil du nach wie vor zahlst, möglicherweise zuviel.

      Das Problem ist immer noch der unbefristete Titel, aus dem bei Einstellung der Zahlungen vollstreckt werden kann. Lösung dazu siehe auch Volljähriger gibt keine Auskunft was er nach der Schule macht

      Ich verstehe übrigens nicht, warum du lt. Anwältin den Ball erstmal flach halten solltest.