eigenes Kind fordert Bargeldunterhalt - Bitte um Hilfe

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    • eigenes Kind fordert Bargeldunterhalt - Bitte um Hilfe

      Hallo,
      meine Frau und ich stehen mit dem Rücken an der Wand. Wir haben viel zum Thema Unterhalt gelesen und uns befragt kommen jedoch zu keiner verwertbaren Antwort.
      Heute sind wir auf das Forum hier gestoßen und erhoffen etwas Klarheit.
      Wir sind verheiratet in erster Ehe und haben einen gemeinsamen 18jährigen Sohn und keine weiteren Kinder, auch nicht aus vorherigen Beziehungen.
      Seit 3 Jahren hat unser Sohn mit uns eine zerrüttetes Verhältnis. Familientherapie / Jugendamt / Sozialer Dienst hat alles nicht's gebracht.
      Unser Sohn geht in die 12te Klasse eines Gymnasiums, lebt in unserer 4 Zimmer Mietwohnung in einem 20qm Zimmer, er hat 1/3 des Kühlschrankes zur Verfügung, wäscht seine Wäsche selber, Internet, Strom etc. stellen wir, er versorgt sich auf eigenen Wunsch selber und erhält dafür von und 180€ im Monat, weiterhin 20€ Frisörgeld, 35€ Taschengeld, 10€ für Schulsachen, 15€ für Hygieneartikel, 60€ Kleidergeld, Klassenfahrten etc. zahlen wir nach Bedarf. Mit seinem 18ten Geburtstag hat er von uns ein für ihn angelegtes Sparkonto mit 8000€ erhalten.
      Für einen Auszug haben wir ihm zusätzlich eine Starthilfe von 3500€ zugesagt.
      Es gibt bis auf finanzielle Forderungen keine verbale Kommunikation mit ihm. Das Kindergeld wird auf unser Konto überwiesen.
      Aktuell ist unserem Sohn das Geld was er von uns monatlich bekommt zu wenig, er fordert dem ihm zustehenden Unterhalt.
      Lt. Sächsischer Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle) würden ihm 633€ zustehen abzüglich des Kindergeldes.
      Ich verdiene ø 2300€ im Monat meine Frau ø 1000€ im Monat. Unsere Warmmiete beträgt 750€+ 40€ Strom+ 30 Internet. Berufsbedingt haben wir zwei Autos der Kleinwagen- und Kompaktklasse.
      Bei den Eckdaten müssten wir uns sehr einschränken um der Forderung nach Unterhalt unsers Sohnes nachzukommen.

      Müssen wir den Unterhalt zahlen obwohl aus unserer Sicht der wirklich sinnvolle finanzielle Bedarf bei unserem Sohn nicht gegeben ist?
      Können wir von der Unterhaltsleistung einen Mietanteil/ Strom/ Reparatur/ Internet in Abzug bringen und wenn ja wie viel?

      Wir freuen uns über Antworten
      Viele Grüße
    • Hallo,

      da ihr nicht getrennt seid und das Kind bei euch im Haushalt lebt hast es eigentlich keinen Anspruch auf Barunterhalt.

      Wir könnten ja mal ausrechnen, was ihm zusteht, wenn er nicht mehr zu Hause wohnen würde:
      Dein durchschnittliches Einkommen 2.300 € abzüglich berufsbedingter Aufwendungen 5 % oder nach Aufwand 115 € abzüglich zus. Altersvorsorge, wenn sie angespart wird, 4 % vom Brutto (ich rechne mal ohne weiter) 2.185
      Deine Frau 1000 € - 5 % 50 = 950 €.

      Der Punkt ist aber, dass deine Frau nicht leistungsfähig ist. Der Selbstbehalt beträgt 1.080 €.
      Wenn man dann nur von deinem Einkommen ausgeht wäre der Tabellenbetrag 554-194 Kindergeld = 360 €.
      Ihr zahlt im bereits 320 € plus Klassenfahrten. Das Kindergeld müsste auch an ihn ausgezahlt werden, wenn er auszieht.
      Solange er noch bei euch wohnt wären die Wohnkosten seines Zimmers; Flur, Bad und Küche anteilig, noch anzusetzen sowie seinen Anteil Strom und Internet.
      Wenn ich die angegebenen Kosten dafür addiere und dann durch 4 teile komme ich auf 205 €. Wobei das nicht genau ist, da die Quadratmeter von Flur, Küche und Bad gedrittelt werden müssten und dann die Quadratmeter seines Zimmers auf die restlichen ins Verhältnis gesetzt werden müssten.

      Wäre ja mal eine Idee Sohnemann diese Rechnung aufzumachen. Denn ich gehe davon aus, dass er von diesem Geld keine Wohnung und Lebenshaltungskosten problemlos finanzieren kann.

      Klar könnte man auch von deinen 633 € TAbellenunterhalt ausgehen. Da wäre dann aber auch das komplette Kindergeld abzuziehen.

      Aber solange er bei euch wohnt hat er keinen Anspruch auf Barunterhalt. Insofern würde ich ihm erklären, dass er sich gerne eine Wohnung suchen kann. Und dass er dann Barunterhalt erhalten kann. Aber sobald er auszieht ist er nicht mehr priviligiert und euer Selbstbehalt steigt auf 1.300 €. Und da er dann nicht mehr priviligiert ist, steht er im 4. Rang und deine Frau vor ihm. Und damit bleibt von deinem Gehalt weniger Verteilmasse.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Boa, da habt ihr ja ein Früchtchen in der eigenen Wohnung sitzen...
      Ich würde... naja

      Also, ich habe mal zusammengerechnet, was ihr ihm - neben der kostenlosen zur Verfügungstellung von beheiztem Wohnraum, Warmwasser, Strom, Festnetztelefon (und Internet?) schon zahlt: 320 Euro und daneben noch die anfallenden Klassenfahrten.

      Lasst euch bloß nicht zu weiteren Dingen erpressen.
      Sohnemann hätte Anspruch auf 633, schön und gut - ihr habt aber einen Anspruch auf Beteiligung an den Kosten der Unterkunft oder auch an der Hausarbeit (1619 BGB), darüber hinaus ist es so, dass auch die lieben Kinderlein zu Rücksicht und Beistand verpflichtet sind (1618a BGB).
      Ich würde eine ganz simple Rechnung aufmachen:
      Kosten der Wohnung, des Warmwassers, der Heizung, Strom und anderes nach Köpfen. Für Sohnemann also 1/3. Ich könnte mir vorstellen, dass da ganz schnell Kosten über 300 Euro rauskommen.
    • AnnaSophie schrieb:

      Hallo,

      da ihr nicht getrennt seid und das Kind bei euch im Haushalt lebt hast es eigentlich keinen Anspruch auf Barunterhalt.
      Sophie, was ich (wirklich) nicht verstehe, warum steht in der Düsseldorfer Tabelle dann:

      7. Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der
      Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Tabelle.

      Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem
      Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 735 EUR. Hierin sind bis 300 EUR für Unterkunft einschließ-
      lich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein
      Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
    • Hallo Tanja W9
      Die Düsseldorfer Tabelle die Du da zitierst geht da von geschiedenen Eltern aus,wo das volljährige Kind noch zu Hause bei einem Elternteil lebt. Daher kann man diese Berechnung meiner Meinung nach auch nur als rechnerischen Anhalt nehmen. Denn ich glaube nicht das die Eltern in diesem Fall zum Barunterhalt verpflichtet sind. Ich bin da der selben Meinung wie AnnaSophie. Vielleicht sollten die Eltern ihrem geldgierigen Früchtchen nahelegen aus zu ziehen, damit es mal sieht was das Leben so kostet und das das Leben leider kein Ponyhof und wünsch dir was ist.

      LG Hugoleser
    • Moin moin,

      das mit dem Unterhalt sehe ich ein wenig anders. Man ist ja auch seinem Lebensgefährten im Sozialhilferecht zu Unterhalt verpflichtet und auch der Familienunterhalt ist von (beiden) Ehegatten sicher zu stellen.
      Die Düsseldorfer Tabelle regelt mitnichten ausschließlich den Unterhaltsbedarf des oder der Kinder von getrennten Eltern.
      Dies ergibt sich schion aus der Anmerkung zur Düsseldorfer Tabelle selbst:

      Anmerkungen:
      1. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unter-
      haltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang.
      Der Bedarf ist nicht
      identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen.

      Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung
      in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein. Anmerkung 6 ist zu beachten. Zur Deckung des notwendi-
      gen Mindestbedarfs aller Beteiligten – einschließlich des Ehegatten – ist gegebenenfalls eine Herabstufung
      bis in die unterste Tabellengruppe vorzunehmen. Reicht das verfügbare Einkommen auch dann nicht aus,
      setzt sich der Vorrang der Kinder im Sinne von Anm. 5 Abs. 1 durch. Gegebenenfalls erfolgt zwischen den
      erstrangigen Unterhaltsberechtigten eine Mangelberechnung nach Abschnitt C.
      weiter unten (Punkte B und D) wird auch noch Ehegatten- und Eltern (bzw. Großeltern)unterhalt am Rande mitgeregelt
      und dann ist auch noch ausdrücklich davon die Rede:

      Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern...
      das sind per Definition zwei, sonst hätte sich der Gesetzgeber den Nachsatz mit dem "oder einen Elternteil" gespart.

      Nichtsdestotrotz bin ich mit Sophie d'accord, dass in diesem Fall kein weiterer (Bar)Unterhalt zu zahlen sei, da Sohnemann schon ausreichend bekommt. In den Sätzen für Studierende, die außerhalb leben, ist ein Wohnanteil von 300 Euro im Unterhaltssatz enthalten. Dieser wäre entsprechend zu erhöhen wenn es für den Preis keinen angemessenen Wohnraum (warm) gibt. Hier dürfen die Eltern aber selbstverständlich Entgelt für die Unterkunft nehmen - auch wenn der Sohn keine eigenen Einkünfte hat.
      Im Zweifelsfall kann man sich ja hinstellen und schauen, was vergleichbarer Wohnraum (warm) in der gleichen Wohngegend kostet, einen Untermietvertrag mit Sohnemann über die anteiligen Wohnkosten des bewohnten Wohnraumes abschließen und im abgekürzten Zahlungswege mit dem faktischen Unterhalt verrechnen.

      Beispiel: Sohnemann will 633 haben (wobei ich auch davon ausgehe, dass er in der Höhe keinen Anspruch hat, da die Selbstbehalte der Eltern abzuziehen sind - hier vermutlich aber noch gekürzt um jeweils 10% Haushaltsersparnis aufgrund Zusammenlebens) - das Kindergeld wird ihm ja noch nicht ausgezahlt, so dass es auch nicht davon abgezogen werden kann. Ihm werden aber 320 Euro ausgezahlt, so dass noch faktisch ein ungedeckter Anteil von 313 verblieben.
      Ist nur knapp über 300 Euro und lässt sich sicherlich locker mit anteiligen Strom, Wasser, Telefon und Internet begründen. Diese Kosten sind nämlich für gewöhnlich nicht in der Warmmiete enthalten. Die Warmmiete wird dann mit 300 (oder mehr, wenn 1/3 der Kosten der Eltern höher sind) angesetzt.

      Ich habe einen Kollegen, dessen Sohn mit 18 ähnliche Ansprüche (allerdings nicht beziffert) geltend machte. Papa hat sich dann hingesetzt und Sohnemann mal die Kosten für Wohnraum, Essen, Strom, Wasser, pipapo aufgeschlüsselt und mit tatsächlichen Zahlen belegt. Seit dem zahlt Sohnemann von seinem Ausbildungsentgelt sogar noch 150 Euro Kostengeld an die Eltern (er kauft aber auch nicht selbst ein).

      Ist natürlich schwierig, wenn das Verhältnis angespannt ist, vielleicht kann da ein Dritter vermitteln und man vereinbart schriftlich in dem Zusammenhang etwas. Die Familienberatungsstelle darf man als Elternteil ja sicherlich immer noch aufsuchen zur Beratung - das die nichts berechnen, ist klar. Aber vielleicht haben die noch Ideen, wie man Sohnemann wieder zu einem anständigen Miteinander bekommt.

      Gruß Tanja
    • Hallo,
      Danke für die vielen Antworten.
      Das unser Sohn noch bei uns wohnt ist lt. seiner Aussage ein "notwendiges Übel". Für eine eigene Wohnung hat er im Sommer ca. 1100€ finanzielle Beihilfe gefordert.
      Das können wir nicht zahlen. Mit den gesetzmäßigen 735€ Unterhalt bei eigenem Hausstand kommt er nicht aus.
      Ein Miteinander gibt es von seiner Seite aus nicht " er möchte mit uns nichts mehr zu tun haben ", wir sollen zahlen und fertig.
      Die 633€ müssen wir wohl zahlen abzüglich Kindergeld + die Monatskarte zur Schule. Zu Naturalunterhalt sind wir nur bis zum 18ten Lebensjahr verpflichtet.
      180€ habe ich ihm als Mietkostenanteil vorgeschlagen, er findet das zu viel und will die Kosten aufgeschlüsselt haben.
      Alle staatlichen Hilfen die wir in Anspruch nehmen durften, AWO, Jugendamt, Diakonie, ein 3/4 Jahr Familientherapie haben nichts gebracht.
      Ich habe mit meiner Frau besprochen das wir uns nun doch einen Anwalt nehmen müssen.

      Danke und viele Grüße
      Jens
    • Hallo,

      fordern kann er viel. Aber die 11.000 € würde ich ihm nicht geben.

      Wenn er mit den 735 € nicht auskommt, dann ist das nicht euer Problem.

      Wenn er die Mietkosten zu hoch findet, dann würde ich ihm schriftlich mitteilen, dass er bis zum 30.11.2018 ausziehen muss, da er nicht bereit ist sich an den Wohnkosten angemessen zu beteiligen und statt Naturalunterhalt nur noch Barunterhalt fordert.

      Und die 633 abzüglich Kindergeld würde ich nicht freiwillig zahlen. Wie ich schon geschrieben habe, sind das evtl. nicht 633 €, da deine Frau nicht leistungsfähig ist. Und ab dem Zeitpunkt des Auszugs ist euer Sohn nicht mehr priviligiert und damit kommt deine Frau vor ihm im Rang.
      Und die Unterhaltsleitlinien des OLG Düsseldorfs sehen die Halbteilung vor. D. h. deine Frau hat Anspruch dass das ihr von eurem Gesamteinkommen die Hälfte zusteht. D. h. 2.185+950/2=1567,50-950=617,50. Damit bleiben euch jedem 1.567,50. Nach Auszug verbleiben euch der angemessene Selbstbehalt von 1.300 €. Damit bleibt eine maximale Verteilmasse von 267 € von jedem von euch.
      Damit sind die 633 € das Maximum, wobei das komplette Kindergeld abzuziehen ist. Damit müssten ihm 439 € gezahlt werden.

      Ich würde ihn vor die Tür setzen, einfach damit er merkt, dass das nicht einfach so geht. Und er soll auch merken, dass es nicht so einfach ist eine Wohnung zu finden, wenn die Eltern nicht bürgen. Und das solltet ihr auf keinen Fall tun.

      Und die 3.500 € würde ich auch selbst behalten und nach seinem Auszug entspannt in den Urlaub fahren.
      Er hat ja die 8.000 € um sich einzurichten. Entsprechend hat er genügend Startkapital für eine neue Wohnung.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Das Kindergeld darf natürlich nicht abgezogen werden vom Unterhalt wenn es nicht an ihn weitergeleitet wird.

      Jens, bist du Mitglied beim ISUV? Dann hol dir den Beratungsschein und geht zur Kurzberatung.

      Genau das, was Sophie rät, würde ich auch tun. Schriftliche Aufforderung, bis zum 30.11. auszuziehen.
      Und dann Schloss austauschen....
      Und wenn er Sachen holen will, nur mit Zeugen und zu Terminen, die ihr einrichten könnt.

      Gruß Tanja
    • Danke, eine sehr gute Idee mit der Kurzberatung, wir haben auch eine Kontaktstelle in Dresden.
      Von meiner Seite aus würde ich den Sohn gern vor die Tür setzen, meine Frau hat jedoch große emotionale Bedenken.
      Ist halt das einzige Kind. Ihn jetzt mitten in den Abi Vorbereitungen vor die Tür setzen... ich weiß nicht ?
      Die genaue Berechnung was ihm an Unterhalt abzüglich eines Mietkostenanteiles zusteht kann er nur selber bei der Stadt im zuständigem Sachgebiet berechnen lassen.
      Wir als Eltern können dort nichts berechnen lassen, die Initiative muss von ihm ausgehen.

      Viele Grüße
      Jens
    • ich würde es genauso machen wie AnnaSophie es vorschlägt und mich da auch nicht durch emotionale Bedenken verunsichern lassen. Sonst geht es Dir und Deiner Frau so wie dem Eltern in Amerika, die mussten Ihren Sohn mit 32 Jahren aus dem Haus klagen. Wegen einer Mietbürgschaft würde ich mir auch keinen Kopf machen, denn euer Sohn hat ja die 8000 € die er für die Kaution nutzen kann. Das hat dann auch den Vorteil das der junge Mann lernt mit Geld umzugehen. Sollte ihm der Unterhalt nicht reichen kann er ja ergänzend Hilfe beantragen.

      LG Hugoleser
    • Hallo,

      Centurist schrieb:

      Ist halt das einzige Kind. Ihn jetzt mitten in den Abi Vorbereitungen vor die Tür setzen... ich weiß nicht ?
      dass ist zwar anerkennenswert, in der aktuelle Situation jedoch wenig zielführend und schon gar nicht hilfreich. Burschi muss endlich lernen, dass Verhalten Konsequenzen hat.
      Dieses mal ist es das Abitur und in Zukunft wird es stets irgend etwas anderes sein, was einen daran hindert, wie im aktuellen Fall, eine lang überfällige Entscheidung zu treffen. Die Tragik dabei, ich war auch viele Jahre trotz emotionaler Erpressung stets bemüht, die Kinder aus dem Konflikt rauszuhalten. So lange der andere Elternteil nicht wirklich an einer gemeinsamen Deeskalation auf der Elternebene interessiert ist und Burschi selbstbestimmt wird, wird sich da into the future auch nix ändern. Also, klar Schiff machen:-).

      Gruß
    • Danke dolphin für die klaren Worte, im Kern sprichst du das aus was ich aus Vatersicht denke.
      Wir haben seit drei Jahren einen ganz schrecklichen "Ritt" mit dem Jungen mitgemacht und natürlich haben wir auch Raum dafür gelassen.
      Ich hoffe das meine Frau in ihrer begonnenen Therapie schnell Klarheit erlangt und wir das "Schiff" als Eltern schnell klar machen können.

      Viele Grüße
      Jens
    • Hallo Jens,

      vorab wünsche ich deiner Frau viele neue Erkenntnisse beim "Segelkurs" :) und vor allem euch beiden die Power, die hoffentlich neu erlangten Strategien auch in Taten umzusetzen.

      Centurist schrieb:

      Es gibt bis auf finanzielle Forderungen keine verbale Kommunikation mit ihm.
      Auch das ist ein Art von emotionaler Erpressung. Dabei steht für ihn im Vordergrund nicht nur, dass es ihm gut geht, sondern vielmehr, dass es euch beiden auch noch schlecht geht. Vor allem funktioniert sie deshalb so gut, weil Burschi euch genau kennt und somit auch weiß, wo er ansetzen muss. Und mal Hand aufs Herz: In seiner bisherigen Komfortzone gibt es doch für ihn gar keine Veranlassung, auch nur im Ansatz irgend etwas zu verändern. Für IHN spielt Zeit keine Rolle!. Das schlimme dabei sind aufgrund der Situation eure Gedanken, was haben wir nur falsch gemacht, Fragen über Fragen, du steht mit dem Gedanken auf und gehst damit ins Bett. Alles dreht sich nur um IHN. Und wenn es ganz blöd kommt, gibt es auch noch Stress zwischen deiner Frau und dir. Ich hoffe sehr für euch, dass ihr BEIDE GEMEINSAM diesen Teufelskreis durchbrechen könnt. Mir hat dabei sehr geholfen, wieder viele schöne Dinge GEMEINSAM mit meiner Partnerin zu unternehmen und habe so Stück für Stück wieder neue Lebensqualität erhalten. Also Innehalten, beobachten und neue Strategien entwerfen nach dem Motto " Ein Skipper, der seinen Hafen nicht kennt, für den ist kein Wind der Günstigste". Der kann sich schon mal warm anziehen!

      Gruß

      PS: Kann mich TanjaW9 bzgl. ISUV Mitgliedschaft nur anschließen, ist einen sehr gut Investition:-).
    • Hallo Centurist,
      nicht die Therapie deiner Frau ist die "Lösung" des Problems, das durch das Verhalten eures Sohnes hervorgerufen wurde, sondern endlich konsequentes Verhalten eurerseits.
      Wenn ihr endlich - wie auch in deinen Beiträgen deutlich wird - die Ursache "beseitigt" und euren Kuschelkurs verlasst, geht es insbesondere deiner Frau besser.
      So hart wie es klingen mag: Euer Sohn gibt euch wahrscheinlich die Quittung für eure Erziehung.
      Vermutlich geht ihr nach der Devise vor "Wasch' mir den Pelz aber mach' mich nicht nass.
      Einschneidende Konsequenzen "passen" nie, wenn man nocht die Kraft und den Mut für sie aufbringt. Euer Leiden wird dann weitergehen. Haltet ihr das wirklich aus?
      Ich wünsche euch viel Mut und Kraft, dann schafft ihr es.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo dolphin,
      passend zu deinen Worten begleitet mich seit ein paar Wochen das Buch von Susan Forward "Emotionale Erpressung - Wenn andere mit Gefühlen drohen" und ähnlich wie du es benennst läuft es bei uns. Schuldgefühle, Angst, Streit zwischen uns.
      Wir versuchen uns durch Kurzurlaube und Unternehmungen abzulenken aber oft reicht nur ein Wort oder Gedanke an unseren Jungen meine Frau ist am Boden zerstört.
      Wörtlich sagte unser Sohn meiner Frau er will sie bekämpfen, "Auge um Auge - Zahn um Zahn ".
      Auch ein 3/4 Jahr sanfte Familientherapie haben uns noch nicht zum Absprung gebracht.
      Die Angst den letzen notwendigen Schritt, also den Jungen vor die Tür zu setzen, zu tun ist für meine Frau größer als all die Demütigungen auszuhalten. Schlimm ist für mich, zu sehen wie meine Frau zerbricht, von ihrer sonst sehr lebensfrohen aufgeschlossenen Art ist nichts mehr übrig geblieben außer diese permanente Frage des Warum und den einhergehenden Schuldgefühlen. Meine Kraft der Unterstützung neigt sich dem Ende so das ich hoffe das die Therapie für meine Frau in ihr Klarheit schafft.
      Viele Grüße
      Jens
    • Hallo,
      Es wird also höchste Zeit das Junior auszieht. Und so wie er sich verhält sollte das wirklich bis zum 30.11. Passieren.
      Das Verhältnis kann sich wieder verbessern, wenn er merkt das das Leben alleine doch nicht so einfach ist. Aber die Einsicht muss von ihm kommen.
      Ihr habt ihn gross gezogen und anscheinend auch einiges richtig gemacht, aber irgendwo ist Junior "falsch abgebogen", aber das könnt ihr in dieser Situation und auch sonst nicht mehr ändern.
      Jetzt geht es vor allem bei deiner Frau um Selbstschutz.
      Und damit eine Änderung der Situation zu Hause.
      Damit ihr in Ruhe und Frieden leben könnt.

      Ich wünsche euch viel Kraft und den Mut jetzt den schlussstrich zu ziehen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Jens,

      nach dem, was Du noch so schilderst, würde ich vorschlagen, du suchst zusammen mit Deiner Frau eine Beratungsstelle auf. Als Ehe-Paar.
      Vielleicht müsste Ihr Euch erst noch mal klar werden, wie es mit Euch weiter geht.
      Wenn die Kinder oder das letzte Kind flügge wird, stellt sich oftmals das sogenannte Empty Nest-Syndrom ein. Ich vermute mal, dass Deine Frau sich zeitmäßig mehr um Euren gemeinsamen Sohn gekümmert hat.
      Ich kann DIr nur dringend raten, den Blick mal kurz vom "Problem" aufmüpfiges Kind hin zur Partnerschaft zu nehmen.
      Dass Deine Frau Sohnemann nicht konsequent vor die Tür setzen will/kann, obwohl er ihr (in meinen Augen) droht, hat vielleicht noch andere Gründe.
      Ich habe gestern meinem Mann auszugsweise aus diesem Beitrag vorgelesen. Seine spontane Reaktion war: "er muss seiner Frau Perspektiven aufzeigen, wie es weiter geht".
      Das könnt Ihr nur gemeinsam als Paar schaffen.

      Ich drücke Euch die Daumen.
      Gruß Tanja