Hallo,
wenn man eine Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigt und sich diese auszahlen läßt, wie wird dies als Einkommen (bei Kindesunterhalt) gerechnet?
Ist es überhaupt zum Einkommen zuzurechnen, da eine einmalige Auszahlung um z.B. Schulden zu tilgen,...?
Ist es dann mit einem zwöftle zu verechnen? Oder wird das auf mehrere Jahre verteilt, da ja die "entgangene Rente" ja auch über mehrere Jahre ein einkommen gewesen wäre.
Gruß
wenn man eine Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig kündigt und sich diese auszahlen läßt, wie wird dies als Einkommen (bei Kindesunterhalt) gerechnet?
Ist es überhaupt zum Einkommen zuzurechnen, da eine einmalige Auszahlung um z.B. Schulden zu tilgen,...?
Ist es dann mit einem zwöftle zu verechnen? Oder wird das auf mehrere Jahre verteilt, da ja die "entgangene Rente" ja auch über mehrere Jahre ein einkommen gewesen wäre.
Gruß