Hallo,
ich möchte beim zuständigen Familiengericht, ohne Anwaltliche Vertretung, ein Vermittlungsverfahren beantragen.
Meine Frage wäre, wie ich das einleite?
Einen formlosen Antrag mit Begründung an das Gericht senden und danach abwarten bis Post zurück kommt?
Reicht das aus, oder gibt es noch etwas zu beachten?
Danke
ich möchte beim zuständigen Familiengericht, ohne Anwaltliche Vertretung, ein Vermittlungsverfahren beantragen.
Meine Frage wäre, wie ich das einleite?
Einen formlosen Antrag mit Begründung an das Gericht senden und danach abwarten bis Post zurück kommt?
Reicht das aus, oder gibt es noch etwas zu beachten?
Danke