Vermittlungsverfahren beantragen

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    • der entrechtete gerechte schrieb:


      ich möchte beim zuständigen Familiengericht, ohne Anwaltliche Vertretung, ein Vermittlungsverfahren beantragen.

      Meine Frage wäre, wie ich das einleite?

      Einen formlosen Antrag mit Begründung an das Gericht senden und danach abwarten bis Post zurück kommt?

      Reicht das aus, oder gibt es noch etwas zu beachten?
      Ich hatte neulich den Gerichtstermin wegen Trennungsunterhalt und Scheidung. Ein paar Tage vorher hatte ich dem Richter einen Brief geschrieben, in welchem ich mich beschwerte, dass meine Frau den Umgang vereitelt.
      Beim besagten Gerichtstermin eröffnete er uns dann, dass er aufgrund meines Beschwerdebriefes bereits ein Umgangsverfahren eingeleitet hätte.
      Ich war ganz überrascht, weil ein Verfahren gar nicht meine Absicht war und ich bis dahin noch nicht einmal wusste, dass es so etwas wie ein Vermittlungsverfahren überhaupt gibt.

      Ein formloses Anschreiben an den Richter ist also ausreichend.

      Aber ich glaube, einen Anwalt solltest Du Dir doch nehmen. Wenn die Gegenseite auch einen hat, bist Du nämlich sonst ziemlich chancenlos. Ich erlebe es immer wieder, wie die gegnerische Anwältin mich zu überfahren versucht, und einmal hat sie es auch geschafft, und zwar heftig. Da war mein Anwalt nämlich nicht dabei.

      Viele Grüße

      Fero
    • Moin Fero,

      das von Dir geschilderte ist kein Vermittlungsverfahren nach 165 FamFG, da es an einem (vorherigen) Vergleich oder Beschluss mangelt.
      Hier ist der 24 FamFG einschlägig.
      Der Richter hat aufgrund Deines Briefes einen Regelungsbedarf erkannt und das Verfahren von Amts wegen eingeleitet.
      In derartigen Verfahren ist der Richter nicht an die Anträge der Eltern gebunden, er hat eine umfassende Aufklärungspflicht (eigentlich).

      Gruß Tanja