Nachehelicher Unterhalt als Einkommen bei Kindesunterhaltsberechnung?

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    • Nachehelicher Unterhalt als Einkommen bei Kindesunterhaltsberechnung?

      Hallo Forum,

      meine Frage ist, wie mit nachehelichem Unterhalt bei der Einkommensberechnung im echten Wechselmodell umgegangen wird. Mangelfall liegt nicht vor.

      1. Kann der mit dem höhren Verdienst den nachehelichen Unterhalt vor der Bestimmung der Haftungsanteile von seinem Netto-Einkommen abziehen?

      2. Muss der mit dem geringeren Verdienst den nachehelichen Unterhalt vor der Bestimmung der Haftungsanteile bei seinem Netto-Einkommen hinzurechnen?

      Habe nur gefunden, dass die Anrechnung von Trennungsunterhalt bzw. nachehelichem Unterhalt keine negativen Auswirkungen auf den Kindesunterhalt haben darf. Das wäre hier aber ja wohl nicht der Fall, da der Unterhalt für den Ex-Partner einmal abgezogen und einmal in gleicher Höhe beim Empfänger hinzugerechnet werden würde.

      Oder denke ich hier falsch, weil Unterhalt Generell kein Einkommen ist?

      Danke für die Hilfe!

      Heinz
    • Hallo,

      da brauchst du in meinen Augen keine Gerichtsentscheidungen. Hier reichen die Unterhaltsleitlinien der OLGs.
      Beim OLG Düsseldorf steht unter Punkt 1.8. Sonstige Einnahmen, wie z. B. Trinkgeld, Krankentagegeld sind Einkommen.
      Da hier z. B. steht würde ich den nachehelichen Unterhalt hier verorten. Und da sonstige Einnahmen als Einkommen deklariert sind, sind diese Zahlungen auch als Einkommen zu dem vorhandenen Einkommen zu addieren.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!