Lohnpfändung

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    • hallo,
      ich hoffe hier kann mir jemand tips geben, auch wenn ich weiß das ich um einen anwalt wieder nicht rum komm.
      heute hatte ich einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss im briefkasten, für Unterhaltsschulden vom 01.02.2013 bis 31.12.2015 im briefkasten.
      über 2861€ für meinen seit august 18 jährigen sohn und über 2394€ für meinen 14 jährigen sohn.
      die schulden entstanden aus einem über zweijährigen rechtsstreit um die unterhaltshöhe mit dem jugendamt, welches die beistandschaft hat, bzw. hatte.
      um eines gleich zu sagen ich zahlte immer unterhalt.

      punkt eins in dem beschluss steht das mir nur 1058€ bleiben sollen, was weniger als der selbstbehalt der düsseldorfer tabelle ist. wie soll ich davon den laufenden unterhalt begleichen

      punkt zwei, kann das jugendamt meinen 18 jährigen überhaupt noch vertreten?

      das ganze eskalierte jetzt weil ich den unterhalt für den großen auf sein konto überweise und nicht mehr auf das der mutter.

      ich hoffe es kann mir jemand einen tip geben, denn so kann ich den laufenden unterhalt nicht begleichen was ja wieder zu problemen führt
    • hallo, Danke für deine Antwort.
      Das ich den laufenden Unterhalt gezahlt hab dafür gibt es Kontoauszüge.
      Die unterhaltsschulden sind in dem Rechtsstreit mit dem JA entstanden. Es ist die Differenz von dem was ich gezahlt habe und was das Gericht beschlossen hat.
      880€ ist der Selbstbehalt für arbeitslose.
      Wie gesagt, den laufenden Unterhalt habe ich immer gezahlt, was aber bei 1058€ Selbstbehalt unmöglich wird.
    • Guten Morgen,

      vor einigen Jahren bestand die Möglichkeit, eine Erhöhung der Pfandungsfreigrenze beim Amtsgericht zu beantragen, so dass auch der aktuell gezahlte Unterhalt berücksichtigt wurde.
      Ebenso konnten berufsbedingte Aufwendungen geltend gemacht werden.

      Vielleicht solltest du dich mal bei deinem Amtsgericht danach erkundigen, denn es soll ja "alter" Unterhalt gepfändet werden und nicht der laufende.

      Gruß rebeon
    • beim Amtsgericht war ich gestern gleich, kann aber etwas dauern da erst der Gläubiger, Das JA, gefragt werden muss.
      Wobei ich dem Amt eh nicht trau, zuviel schlechte Erfahrungen. Hab um Juni auf deren wunsch alle Unterlagen für eine Neuberechnung abgegeben und bis heute nix erhalten, außer Die Pfändung.

      Wer kann, muss den Antrag stellen auf Verlängerung?
    • wann wurde dein Sohn 18? Melde dich beim Jamt und vereinbare eine Ratenzahlung.
      Die reissen dir nicht den Kopp ab. Ruf den Gerichtsvollzieher an und forder eine bzw zwei gelistete Kostenaufstellungen , weil du an der richtigkeit zweifelst . Daraus geht hervor wie die zahlen zustande kamen und vorallem ob das überhaupt alles so richtig ist! Dieses kann bis zu einem Jahr andauern weil das zum Gericht geht , dich aber nix kostet :thumbup:

      Hubert
    • tenere71 schrieb:

      heute hatte ich einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss im briefkasten, für Unterhaltsschulden vom 01.02.2013 bis 31.12.2015 im briefkasten.
      Moin moin,

      der Beschluss kommt ja reichlich spät. Wann wurde eigentlich über die Höhe des Unterhalts für diesen Zeitraum gerichtlich entschieden? Oder gibt es darüber gar keinen Beschluss, weil der Unterhalt in einer "freiwilligen" Urkunde tituliert ist?

      Und ja, was sagt eigentlich der eigene Anwalt zu der Pfändung?
    • Hallo tenere71,

      nicht angenehm, wenn man(n) ein gelbes Kuvert im Briefkasten liegen hat. Scheint einen größere Baustelle zu sein.

      tenere71 schrieb:

      um eines gleich zu sagen ich zahlte immer unterhalt.
      Immer gezahlt, bedeutet in deinem aktuellen Fall wohl auch nicht immer korrekt. Da es ein Beschluss vom Gericht ist, ich gehe davon aus, dass dieser vom Familiengericht erlassen wurde. Dann ist dieses auch für eine in Frage kommende Vollstreckungsabwehrklage mit einstweiliger Anordnung zuständig. Leider besteht beim Familiengericht Anwaltszwang. Ich bin der Meinung, der Rechtspfleger wird und kann dir da nicht weiterhelfen, da dieser bei der Erstellung des PfÜb nicht die Richtigkeit der Forderung prüft, sondern lediglich für den formellen Ablauf verantwortlich ist.

      tenere71 schrieb:

      Es ist die Differenz von dem was ich gezahlt habe und was das Gericht beschlossen hat.
      Wenn schon ein Gericht angeblich einen Beschluss erlassen hat, welcher üblicherweise auf Basis der vorherrschende Aktenlage erstellt wird und nach deiner Ansicht nicht korrekt war, stellt sich erst mal die Frage, warum du da rechtlich und vor allem zeitnah nicht entsprechend vorgegangen bist?

      tenere71 schrieb:

      880€ ist der Selbstbehalt für arbeitslose.
      Ist das nur aktuell so, oder war das zum Zeitpunkt als der Beschluss erlassen worden ist auch schon so?

      tenere71 schrieb:

      unkt eins in dem beschluss steht das mir nur 1058€ bleiben sollen, was weniger als der selbstbehalt der düsseldorfer tabelle ist. wie soll ich davon den laufenden unterhalt begleichen
      Das ist korrekt, denn die Pfändungsfreigrenze wird bei Unterhaltszahlungen stets niedriger angesetzt.

      tenere71 schrieb:

      das ganze eskalierte jetzt weil ich den unterhalt für den großen auf sein konto überweise und nicht mehr auf das der mutter.
      Kann ich gut nachvollziehen, wenn's um Kontrollverlust geht, bei dir die KM, brennen da gerne mal die Sicherungen durch. Das ist aktuell jedoch dein kleinstes Problem. Im Vordergrund steht jetzt erst mal die weitere Pfändung zu verhindern und die aktuelle Situation neu zu bewerten.
      Wie ist denn dein Verhältnis zum volljährigen Sohn?

      Ich kann dir die ISUV Mitgliedschaft wirklich sehr empfehlen, Dein VORTEIL: Du hast die Berechtigung für eine mündliche Kurzrechtsberatung (ca. 30 Min - bei mir waren die stets großzügig mit der Zeit) für 30€ bei einem ISUV-Kontaktanwalt in deiner Nähe. Der Schein kann mehrmals bis zum Ende des Ausstellungsjahres genutzt werden.

      Gruß
    • dolphin schrieb:

      Hallo tenere71,

      nicht angenehm, wenn man(n) ein gelbes Kuvert im Briefkasten liegen hat. Scheint einen größere Baustelle zu sein.

      tenere71 schrieb:

      um eines gleich zu sagen ich zahlte immer unterhalt.
      Immer gezahlt, bedeutet in deinem aktuellen Fall wohl auch nicht immer korrekt. Da es ein Beschluss vom Gericht ist, ich gehe davon aus, dass dieser vom Familiengericht erlassen wurde. Dann ist dieses auch für eine in Frage kommende Vollstreckungsabwehrklage mit einstweiliger Anordnung zuständig. Leider besteht beim Familiengericht Anwaltszwang. Ich bin der Meinung, der Rechtspfleger wird und kann dir da nicht weiterhelfen, da dieser bei der Erstellung des PfÜb nicht die Richtigkeit der Forderung prüft, sondern lediglich für den formellen Ablauf verantwortlich ist.

      tenere71 schrieb:

      Es ist die Differenz von dem was ich gezahlt habe und was das Gericht beschlossen hat.
      Wenn schon ein Gericht angeblich einen Beschluss erlassen hat, welcher üblicherweise auf Basis der vorherrschende Aktenlage erstellt wird und nach deiner Ansicht nicht korrekt war, stellt sich erst mal die Frage, warum du da rechtlich und vor allem zeitnah nicht entsprechend vorgegangen bist?

      tenere71 schrieb:

      880€ ist der Selbstbehalt für arbeitslose.
      Ist das nur aktuell so, oder war das zum Zeitpunkt als der Beschluss erlassen worden ist auch schon so?

      tenere71 schrieb:

      unkt eins in dem beschluss steht das mir nur 1058€ bleiben sollen, was weniger als der selbstbehalt der düsseldorfer tabelle ist. wie soll ich davon den laufenden unterhalt begleichen
      Das ist korrekt, denn die Pfändungsfreigrenze wird bei Unterhaltszahlungen stets niedriger angesetzt.

      tenere71 schrieb:

      das ganze eskalierte jetzt weil ich den unterhalt für den großen auf sein konto überweise und nicht mehr auf das der mutter.
      Kann ich gut nachvollziehen, wenn's um Kontrollverlust geht, bei dir die KM, brennen da gerne mal die Sicherungen durch. Das ist aktuell jedoch dein kleinstes Problem. Im Vordergrund steht jetzt erst mal die weitere Pfändung zu verhindern und die aktuelle Situation neu zu bewerten.Wie ist denn dein Verhältnis zum volljährigen Sohn?

      Ich kann dir die ISUV Mitgliedschaft wirklich sehr empfehlen, Dein VORTEIL: Du hast die Berechtigung für eine mündliche Kurzrechtsberatung (ca. 30 Min - bei mir waren die stets großzügig mit der Zeit) für 30€ bei einem ISUV-Kontaktanwalt in deiner Nähe. Der Schein kann mehrmals bis zum Ende des Ausstellungsjahres genutzt werden.

      Gruß
      unterhalt wurde immer gezahlt, aber es gab einen rechtsstreit mit dem jugendamt. in dieser zeit zahlte ich den unterhalt wie bisher weiter. zur erklärung ich hatte drei verschiedene unterhaltsberechnungen , eine vom jugendamt über 600€, eines vom jobcenter über 300€ und eine vom anwalt um die 280€
    • so, habe heute mit einer mitarbeiterin eines anderen jugendamts reden können, welche auch welch zufall für unterhalt zuständig ist.
      das ergebniss ist das, das andere jugendamt auf einer falschen rechtsgrundlage gepfändet hat.
      für meine 18 jährigen sind sie nicht mehr zuständig, das der erste punkt. er müsste selbst tätig werden.
      zum anderen wurde nur der rückstand gepfändet, nicht der laufende unterhalt. somit darf nur nach § 850c ZPO gepfändet werden, was eine höheren selbstbehalt zur folge hat.
      trotzdem muss ich jetzt rumrennen. ist ja nicht das erstemal das diese bearbeiterin was falsch macht

      bleibt für mich die frage warum meine zuständige bearbeiterin bei jugendamt zwar einen unterhaltsrückstand aus meiner akte bearbeitet, aber keine neuberechnung vornimmt.
      die unterlagen für eine überprüfung wollte sie im juni 2018 haben und liegen auch dort seit dem 26.6.18 vor.
      bis heute kam drüber kein schreiben.
      ein schelm wer böses dabei denkt