Unterhaltsberechnung bei Mangelfall

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    • Unterhaltsberechnung bei Mangelfall

      Hallo, ich habe eine neue Unterhaltsberechnung bekommen. Es liegt ein Mangelfall vor. Seit 10 Monaten habe ich einen neuen Job indem ich mehr verdiene. Die neue Brechnung wird jetzt nur mit 10 Monaten gerechnet, da ich in den anderen 2 Monaten weniger verdient habe, haben sie diese auf 0 gesetzt. Da es ein Mangelfall ist, werden mir auch keine Fahrtkosten, Nachtzuschlag und Überstunden abgerechnet. Für mich gibt es keine Möglichkeit mit Öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. Wenn ich um 4 Arbeiten muss, müsste ich um 23 Uhr losfahren. Überstunden muss ich machen, da ich meine Schulden abbezahlen möchte. Hab ich eine Chance auf eine Neuberechnung durch einen Anwalt, oder kann ich mir die Anwaltskosten sparen. LG Frank80
    • Frank80 schrieb:

      Hab ich eine Chance auf eine Neuberechnung durch einen Anwalt, oder kann ich mir die Anwaltskosten sparen.
      Moin Frank,

      hier fehlen quasi alle Zahlen/Daten/Fakten, um über das Thema zu diskutieren.

      Wenn du hier keine weiteren Angaben machen möchtest, google nach Informationen und Gerichtsentscheidungen zur "gesteigerten Erwerbsobliegenheit Unterhaltspflichtiger".