Hallo zusammen,
hier die Situation:
mein Sohn aus erster Ehe ist 18 Jahre alt, macht ein freiwilliges soziales Jahr und lebt bei der Mutter. Ein Titel besteht nicht. Ich selbst habe in meiner neuen Ehe noch 2 weiter Kinder (7 + 10 Jahre alt).
Meine Exfrau kann für die Quotelung nur den Selbstbehalt von ihrem bereinigten Einkommen abziehen.
Ich kann für die Quotelung den Selbstbehalt und den Unterhalt für meine beiden Kinder aus der jetzigen Ehe abziehen (jeweils 342 € DDT Stufe 4-1).
Nun bekomme ich eine Mail, dass meine jetzige Frau ihr Einkommen für die Unterhaltsberechnung offenlegen soll, da auch sie einen Teil des Kindesunterhalts für unsere gemeinsamen Kinder zu tragen hat.
Ist das denn korrekt? Besteht überhaupt eine Auskunftspflicht meiner jetzigen Frau?
Vielen Dank für eure Antworten
Heiko
hier die Situation:
mein Sohn aus erster Ehe ist 18 Jahre alt, macht ein freiwilliges soziales Jahr und lebt bei der Mutter. Ein Titel besteht nicht. Ich selbst habe in meiner neuen Ehe noch 2 weiter Kinder (7 + 10 Jahre alt).
Meine Exfrau kann für die Quotelung nur den Selbstbehalt von ihrem bereinigten Einkommen abziehen.
Ich kann für die Quotelung den Selbstbehalt und den Unterhalt für meine beiden Kinder aus der jetzigen Ehe abziehen (jeweils 342 € DDT Stufe 4-1).
Nun bekomme ich eine Mail, dass meine jetzige Frau ihr Einkommen für die Unterhaltsberechnung offenlegen soll, da auch sie einen Teil des Kindesunterhalts für unsere gemeinsamen Kinder zu tragen hat.
Ist das denn korrekt? Besteht überhaupt eine Auskunftspflicht meiner jetzigen Frau?
Vielen Dank für eure Antworten
Heiko