Das jüngste unserer gemeinsamen Kinder ist fast 13 Jahre alt. Ihr jüngstes Kind ist 6 Jahre alt. Es sind 4 schulpflichtige Kinder bei ihr im Haus. Die 125 Euro mehr bekomme ich derzeit nur im Gegenzug für einen erbitterten Rechtsstreit. Das lohnt sich einfach nicht. Wer das so wie ich ein paar mal mitgemacht hat, weiss was das bedeutet. Soweit ich das beurteilen kann, ist die Ex an pervers große Immobilienkredite gefesselt, die noch ein Vierteljahrhundert laufen. Selbst wenn sie fiktiv vielleicht könnte, hat sie real wohl gar nicht so viel flüssig. In gar nicht so ferner Zeit wird meine Tochter BaFöG beantragen müssen. Dann sehen wir ja, wie es finanziell tatsächlich aussieht, ohne uns dafür on Top finanziell und mental ausbluten zu lassen.
Gerichtsfeste Unterhaltsberechnung, kostengünstig
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Hallo zilpzalp,
Du hast Dir eine Berufsmutter als Mutter Eurer Kinder ausgesucht?
Was macht man dann eigentlich als Frau, wenn man für eigene Kinder zu alt wird und somit keinen Kindesunterhalt mehr generieren kann?
Ich werde solche Lebensunterhaltsbestreitungsmodelle wohl nie intellektuell durchdringen können. Aber vermutlich blicke ich nur neidisch auf solche Lebensentwürfe
Der Spatz ist übrigens deutlich besser als die "Ratte der Lüfte".
Gruß Tanja -
Ich weiß, was du meinst. Ironischerweise beschweren sich die Kinder darüber, dass Mutter und Stiefvater nur sehr wenig Zeit mit den Kindern verbringen. Sogar dann nicht, wenn die Mutter mal nicht arbeitet. Dafür stellt sie sich aber in den sozialen Medien als beruflicher Überflieger und Mutter Courage dar. Ich bin da halt für vom Lebensentwurf her auch einfach nur ein Störfaktor. Die Kinder sehen bei mir ja auch, dass es anders geht und für den Trouble den die Mutter mit der Kinder hat, macht sie mich verantwortlich. Ich lache immer noch gedanklich darüber, als der Stiefvater mal von mir verlangt hat, ich solle ihm lieber das Geld geben, was ich sonst in den Urlaub mit den Kindern investieren würde.
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Alle Jahre wieder...
Ich mache hier mal weiter, dann muss ich keinen neuen Strang aufmachen. Also, ich habe vier Kinder im Alter von 14 bis 19 Jahren, denen ich gegenüber unterhaltspflichtig bin. Tochter, 19 Jahre, studiert im 1. Semester und erhält gegenwärtig 812 Euro BAföG mtl.. Wohnt auswärts. Sohn, 17 Jahre und Tochter, 16 Jahre, wohnen bei der Mutter und bekommen Unterhalt von mir. Mein jüngster Sohn, 14 Jahre, ist vor 4 Wochen bei mir eingezogen. Unterhalt von der Mutter bekomme ich nur in Höhe des Unterhaltsvorschusses mit Stand Sommer 2022, weil sie sich angeblich nicht mehr leisten kann. Sie arbeitet selbstständig als Dozentin für erste Hilfe. Sie hat noch ein weiteres Kind, 8 Jahre mit meinem Nachfolger, von dem Sie in Trennung lebt. Demnächst wird unser ältester Sohn volljährig und dann möchte ich auch gerne mal ein paar Zahlen von ihr sehen. Bisher habe ich ja um des lieben Friedens Willen davon abgesehen, Druck aufzubauen. Das müssen dann immer die Kinder ausbaden, die noch bei ihr leben. Der ältere Sohn arbeitet auch nebenhier, wenn ich das mal anrechnen würde auf den Unterhaltsanspruch...Möchte ihm aber auch nicht die Motivation nehmen, denn Muttern will das dann bestimmt kompensiert haben wollen.
Selber trete ich jetzt eine Stelle als Führungskraft bei einem mittelständischen Unternehmen in der IT an mit sechsstelligem Jahresgehalt. Da lande ich in Stufe 10 bei der Düsseldorfer Tabelle, wenn ich die Mutter rausrechne. Meine Frage ist jetzt, welche Belege kann ich konkret von der Mutter, bzw. dem Sohn verlangen? So, wie ich sie kenne, ist sie mit der Steuererklärung nicht auf dem Laufenden. Und wie kann ich die Mutter motivieren, die Zahlen über den Sohn abzuliefern? Der bisherige Unterhaltstitel ist befristet auf das 18. Lebensjahr.
Ich könnte beispielsweise das Geld für den Unterhalt des Sohnes beiseite legen, die Zahlungen einstellen, bis die Unterlagen vorliegen. Ich erwarte nicht, dass sich die Mutter ein Bein ausreißt, um einen Teil der finanziellen Lasten für die Kinder mitzutragen, aber ein gewisses Maß an Fairness und Transparenz darf ich schon erwarten. Die Mutter hat auch einige finanzielle Herausforderungen zu stemmen. Mich hat in den letzten 15 Jahren aber auch keiner gefragt, wie ich das mit den Unterhaltszahlungen hinbekomme. -
Ich würde, falls möglich vor allem mit dem Sohn sprechen und ihm die Sache erläutern, dass er ab jetzt für den Unterhalt verantwortlich ist und was das bedeutet. Also, dass er eine Mitwirkungspflicht hat und die Unterlagen beibringen muss.
Falls da nichts kommt, würde ich den Unterhalt solange einstellen.
Anfordern würde ich das, was auch das JA verlangt, also Infos über sämtliche Einkünfte, mind. Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate. Steuererklärung wäre natürlich besser.Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie. -
hallo,
bezüglich des 14jährigen: er ist umgemeldet und du bekommst das Kindergeld?
wenn du Mutter nicht den regulären unterhaltssatz zahlt und auch nicht den regulären unterhaltsvorschuss, dann unterhaltsvorschuss beantragen. Dies geht aber nur, wenn du nicht neu verheiratet bist.
und ich würde von der Mutter für den 14jährigen auch die Auskunft über ihr Einkommen verlangen, was die ganzen Jahre von dir gefordert wurde.
sophieNiemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten! -
@Euklid
Das Verhältnis zu meinem Sohn ist gut, wie zu den anderen Kindern auch. Ich werde mit ihm sprechen.
@AnnaSophie
Ja, Ummeldung war Ende Januar 2025. Er geht auch hier zur Schule.
Kindergeldantrag habe ich Ende Februar gestellt. Sollte also nix verloren gehen, da fristwahrend.
Die Mutter bekam bereits nach 2 Wochen einen Anhörungsbogen von der Familienkasse.
Auskunft verlangen ist an sich nicht das Problem. Die Frage ist, was als Auskunft tauglich ist außer dem
Steuerbescheid. Das könnten theoretisch auch die Rechnungen sein, welche die Mutter ihren Auftraggebern ausstellt.
Sie ist ja freiberuflich/selbstständig Tätig und bekommt keine Gehaltsabrechnungen. -
Wenn es zu stressig wird, würde ich einfach vom Mindestunterhaltssatz ausgehen und damit rechnen, denn sie ist ja gesteigert erwerbspflichtig.Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
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hallo,
bei selbständigen sind Auskunft über 3 Jahre zu erteilen, um Schwankungen auszugleichen.
Und ja, der Steuerbescheid bzw. Informationen über Steuervorauszahlungen etc. Sind da wichtig.
und sollte sie keinen Gewinn machen stellt sich die Frage, ob sie nicht einfach fiktiv so gestellt werden kann, als würde sie angestellt arbeiten. Und dann den Mindestsatz unterhalt fordern.
SophieNiemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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