Gerichtsfeste Unterhaltsberechnung, kostengünstig

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    • Nach diversen Telefonaten mit dem Jugendamt und dem Jobcenter bin ich zu dem Schluß gekommen, meinen
      Rechtsanwalt aufzusuchen. Die (sehr nette) Beiständin hat übrigens auch eine ähnliche Taktik erwähnt, wie predi-ger-many sie nannte.
      Also den Streitwert zu senken. Sie hat mich auch noch mal auf den Umstand hingewiesen, daß die Unterhaltsberechnung des Anwalts auf ein Zeitmoment abstellt, daß davon ausgeht, daß a) ein Kind bereits volljährig ist (was im streitgegenständlichen Zeitraum noch nicht der Fall ist) und b) ein weiteres Kind auch vor der Zeit in die nächste Alterstufe schiebt, was den Anspruch der restlichen Kinder mindert. Ich halte euch mal auf dem Laufenden. Mir ist natürlich daran gelegen, die Kosten in der Administration zu versenken, die mir das aufgebürdet hat.
    • zilpzalp schrieb:

      Sie hat mich auch noch mal auf den Umstand hingewiesen, daß die Unterhaltsberechnung des Anwalts auf ein Zeitmoment abstellt, daß davon ausgeht, daß a) ein Kind bereits volljährig ist (was im streitgegenständlichen Zeitraum noch nicht der Fall ist) und b) ein weiteres Kind auch vor der Zeit in die nächste Alterstufe schiebt, was den Anspruch der restlichen Kinder mindert. Ich halte euch mal auf dem Laufenden. Mir ist natürlich daran gelegen, die Kosten in der Administration zu versenken, die mir das aufgebürdet hat.
      Mit Volljährigkeit steigt der Anspruch des Kindes. Mit höherer Altersstufe gerechnet. Also wenn ich das richtig sehe, hat der gegnerische Anwalt da optimiert. Aber zu deinen Gunsten.

      Wie sieht denn die Formulierung beim Ergebnis aus? Steht da "Unterhalt nach DDT" und die Summe oder "Unterhalt nach Bedarf" und die Summe?
    • Zu meinen Gunsten, wenn er so rechnet, als wäre das Kind schon früher in der nächsten Altersstufe, als es tatsächlich der Fall ist? Damit bekommt das Kind doch schon früher mehr, als ihm zusteht und die anderen Kinder ggf. weniger. Bitte erläutern.
      In dem formlosen Anschreiben des Anwalts wird von Kindesbedarfen gefaselt und eine Summe dazu genannt. Die paßt, meint der Anwalt, prima in die 1. Stufe der DDT. Er will den Mindest-KU nach Stufe 1. der DDT für 4 Kinder.
    • zilpzalp schrieb:

      Zu meinen Gunsten, wenn er so rechnet, als wäre das Kind schon früher in der nächsten Altersstufe, als es tatsächlich der Fall ist? Damit bekommt das Kind doch schon früher mehr, als ihm zusteht und die anderen Kinder ggf. weniger. Bitte erläutern.
      Der Anwalt hat mit den aktuellen Einkommenswerten gerechnet und da sich durch die Altersgruppe in absehbarer Zeit ändert, hat er mit der neuen Zahl gerechnet. Das macht man so, wenn in sehr absehbarer Zeit Veränderungen anstehen. Wenn der Anwalt das nicht so macht, macht er heute eine Berechnung und in 4 Monaten die nächste und in 6 Monate vielleicht nochmal eine. Bei 4 Kindern kann das eine Never-Endig-Story werden.

      So wie der Anwalt das in deinem Fall gerechnet hat, wirkt es sich nicht negativ für dich aus, wenn ein dynamischer Titel erstellt wird. Da steht dann drin DDT 100%.

      So wie der Anwalt das in deinem Fall gerechnet hat, wirkt es sich negativ für dich aus, wenn ein statischer Titel erstellt wird. Da steht dann drin Betrag XXX.

      Statische Titel macht man normalerweise heute nicht mehr, sondern dynamisch. Bei dynamischen Titeln stehen auch Zahlbeträge drin, aber diese werden durch den Prozentsatz nach DDT überschrieben

      zilpzalp schrieb:

      In dem formlosen Anschreiben des Anwalts wird von Kindesbedarfen gefaselt und eine Summe dazu genannt. Die paßt, meint der Anwalt, prima in die 1. Stufe der DDT. Er will den Mindest-KU nach Stufe 1. der DDT für 4 Kinder.
      DDT 1 ist der Mindestunterhalt. Also 100%. Den wirst du titulieren müssen. Da kannst du dich drehen und wenden, wie du willst. Wenn Mangelfall eintritt, dann steht dir der Selbstbehalt zu: 880 EUR bei Nichterwerbstätigen / 1080 EUR bei Erwerbstätigen

      Alles was über dem Selbstbehalt ist, musst du zahlen. Wenn du also pro Monat 1500 EUR unterhaltsrelevantes Netto hast, musst du 620 / 420 Unterhalt zahlen. Mehr nicht.

      Mein Tipp. Geh zum JA. Mach die Titel auf 100% dynamisch. Da kommst du nicht drumherum. Jeder Familienrichter brummt dir DDT 1 - 100% auf. Das Interessante ist "wie wird das unterhaltsrelevante Netto" berechnet? Dafür solltest du evtl. zu einem RA gehen und um gerichtsfeste (keine Optimierungen) Berechnung bitten. Denn aus dem unterhaltsrelevanten Netto ergibt sich dein effektiver Zahlbetrag

      Wenn du DDT 1 100% nicht vollständig für alle Kinder bedienen kannst, solltest du dich darauf einrichten, dass du noch viele Jahre an deine Kinder zahlen musst, obwohl sie bereits Erwachsen sind und eigenes Einkommen haben. Die Titel gelten nämlich 30 Jahre.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von predi-ger-many ()

    • Ich geb's auf. Ich habe gefühlt schon 10x erklärt, das ich die Titel nicht selber ändern kann. Die Mutter muß aktiv mitwirken. Sonst ist das eine einseitige Titulierung und dann habe ich deren zwo. Die Mutter hat keinen Beistand installiert. Das war eine einmalige Beratung. Ich kann allenfalls noch das zeichnen, was in der Beratung beim JA für 5 Kinder, eines in Ausbildung, berechnet wurde. "Geh zum JA" sagt mir das Jobcenter auch dauernd, kapiert aber keiner, daß das Jugendamt Väter nicht aktiv die Unterhaltsgestaltung für bestehende Titel überlässt.

      Jeder Familienrichter brummt dir DDT 1 - 100% auf.

      Das stimmt so nicht. Der letzte Richter hat Mangelfall berechnet, als er gesehen hat, wieviel Geld ich vom Jobcenter für die generöse Unterhaltsrechtsprechung zurück bekomme. Wenn man den Richtern begreiflich machen kann, daß sich der Staat bei überzogenen Unterhaltsforderungen in die eigene Tasche greift, erhält man differenziertere Urteile. Das, was ich im Sozialrecht haben kann, will ich auch so bekommen.

      Vielmehr besteht stets ein Anspruch auf "Grundsicherung für Arbeitssuchende" auch neben einem Erwerbseinkommen, wie bereits oben dargelegt. Müsste der Unterhaltsverpflichtete soviel Unterhalt zahlen, dass ihm nach Abzug der Freibeträge für sein konkretes Erwerbseinkommen nicht sein Grundsicherungsbedarf verbleibt, sind ihm - auf seinen Antrag - ergänzend Leistungen nach dem SGB II zu gewähren. Es kann aber nicht angehen, dass der zu zahlende Unterhalt - zum Teil - durch ergänzendes Arbeitslosengeld II finanziert wird. Wird der Unterhaltspflichtige nämlich seinerseits durch die Inanspruchnahme wegen Unterhalts hilfebedürftig, verstößt dieses Ergebnis gegen die Menschenwürde und gegen das Sozialstaatsprinzip (vgl. dazu: BGH, FamRZ 1990, 849; BVerwG, FamRZ 1999, 780; BSG, FamRZ 1985, 379 f.; OLG E, FamRZ 1999, 127; Wendl/Staudigl/Scholz, a.a.O., § 6, Rn. 523).

      Amtsgericht Steinfurt, Urteil v. 12.04.2005 - 10 F283/04

      Wie hoch kann der Unterhalt noch werden, wenn ich jetzt schon wegen der aktuellen Titelbeträge mit Alg II aufstocken muß? In der Konsequenz muß das Jobcenter dann noch mehr an mich und für die Umgangskontakte der Kinder bezahlen. Eine Milchmädchenrechnung.

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    • Ich habe mir den Thread von Anfang an durchgelesen.

      Nun ist mir klar warum der Anwalt den Weg über einen Beschluss gehen will. Er will die bestehenden Titel und Zahlbeträge abändern lassen. Denn diese sind zum Nachteil seiner Mandantin und der Kinder.
      Warum die Kindesmutter keinen Bock hat auf Mitwirkung auf dem JA kann ich auch nachvollziehen. Du sagst immer nur "das geht nicht" und "das geht nicht". Da ist es für sie einfacher über das Gericht
      als sich den Stress anzutun. Es geht nur um dich. Aber eine Sache hast du noch nicht begriffen. Deine Kinder haben ein Recht auf Unterhalt von dir und zwar in voller Höhe!!!

      Der Richter wird folgendes machen. Er wird dem Antrag der Kindesmutter auf DDT 1 - 100% dynamisch folgen. Denn das ist der Mindestunterhalt. Darauf haben die Kinder ein Recht. Das ist Fakt.
      Da kannst du dich drehen und wenden wie du willst. Damit sind dann die bestehenden Titel nichtig. Zusätzlich wird er unter Berücksichtigung deiner wirtschaftlichen Verhältnisse einen Zahlbetrag
      festlegen, da Mangelfall. Er wird den Zahlbetrag so festlegen, dass nicht der Staat am Ende den Unterhalt zahlt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von predi-ger-many ()

    • Predi-ger-many schrieb:

      Der Richter wird folgendes machen. Er wird dem Antrag der Kindesmutter auf DDT 1 - 100% dynamisch folgen. Denn das ist der Mindestunterhalt. Darauf haben die Kinder ein Recht. Das ist Fakt.
      Da kannst du dich drehen und wenden wie du willst. Damit sind dann die bestehenden Titel nichtig. Zusätzlich wird er unter Berücksichtigung deiner wirtschaftlichen Verhältnisse einen Zahlbetrag
      festlegen, da Mangelfall. Er wird den Zahlbetrag so festlegen, dass nicht der Staat am Ende den Unterhalt zahlt.
      Moin,
      Fakt ist 1603 BGB.
      Und was der Richter tun wird, weißt Du nicht.
      Wenn zilpzalp nicht den Mindestunterhalt zahlen kann, wird dies hoffentlich auch der nun zuständige Richter wieder berücksichtigen.
      Im Mangelfall wird nicht zwingend 100% tituliert!
      Wenn bei uns die Kindesmutter nicht in den Vergleich eingestimmt hätte, hätten die Richter gerechnet.
      Bei uns nimmt die "arme" Mutter (doppelte an Einkommen) nun Unterhaltsvorschuss in Anspruch. Und Frau (Dr.) Giffey erklärt, dass die Rückholqoute hinter den Erwartungen zurück bleibt.... wen wundert das.
      Da lügt sich wer (und anderen) in die Tasche.... Nur wer?
      So lange sich an den Familiengerichten und - gesetzen nichts ändert, wird der Staat die Steuern auch dafür verteilen müssen.

      Gruß Tanja

      P. S. @zilpzalp Vkh-Antrag schon ausgefüllt? Ich drücke die Daumen!
    • predi-ger-many schrieb:

      Ich habe mir den Thread von Anfang an durchgelesen.

      Nun ist mir klar warum der Anwalt den Weg über einen Beschluss gehen will. Er will die bestehenden Titel und Zahlbeträge abändern lassen. Denn diese sind zum Nachteil seiner Mandantin und der Kinder.
      Warum die Kindesmutter keinen Bock hat auf Mitwirkung auf dem JA kann ich auch nachvollziehen. Du sagst immer nur "das geht nicht" und "das geht nicht". Da ist es für sie einfacher über das Gericht
      als sich den Stress anzutun. Es geht nur um dich. Aber eine Sache hast du noch nicht begriffen. Deine Kinder haben ein Recht auf Unterhalt von dir und zwar in voller Höhe!!!
      Guten Morgen.

      Bist du gerade persönlich echauffiert oder so? Arme Mutter mit Kindern? Der ich drei Jahre lang 8.000 Euro zuviel Kindesunterhalt gezahlt habe? Sogar gerichtlich festgestellt (Und das ich mir den Titel darüber nun 30 Jahre an die Wand hängen kann)? Damals habe ich 1.200 Euro jeden Monat gezahlt, als erstmals tituliert wurde, hatte ich mit Lohnsteuer Klasse III netto genau das gleiche wie jetzt mit Klasse I. Da hat der Richter den Unterhalt um 300 Euro gesenkt. Und jetzt soll ich bei exakt der gleichen Einkommenssituation 1400 Euro zahlen?

      Ich kann ja auch nichts dafür, daß mir der Staat in Gestalt des Jobcenters gleichzeitig auferlegt, weniger zu zahlen. Hättest du dann ja auch mal feststellen können, wenn du von Anfang alles gelesen hast. Also was denn nun? Mehr oder weniger? Erzähl mir bitte nichts über die Rechte meiner Kinder. Die leiden keine materielle Not und wir haben ein inniges und herzliches Verhältnis. Manchmal ist Zuwendung wichtiger als schnöder Mammon. Bei mir können die Kinder alles haben, was sie brauchen. Den Kindern muß ich neue Schuhe und Hosen kaufen, weil die voller Löcher und durchgelatscht sind, das die Sohlen auseinanderklaffen. Die Mutter stellt sich lieber 5 Alexa Geräte in den Haushalt, damit sie nicht mehr in jedes Kinderzimmer laufen muß. Und von meinem gezahlten Unterhalt kauft sich die glückliche Patchworkfamilie einen 3D Curved TV mit der Größe des Isenheimer Altars. PS: Auf die Begleichung seiner Rechnung wartet der damalige Anwalt meiner Ex (die keine VKH gegen meinen damaligen Abänderungsantrag bekommen hat) heute noch...

      predi-ger-many schrieb:

      Der Richter wird folgendes machen. Er wird dem Antrag der Kindesmutter auf DDT 1 - 100% dynamisch folgen. Denn das ist der Mindestunterhalt. Darauf haben die Kinder ein Recht. Das ist Fakt.
      Da kannst du dich drehen und wenden wie du willst. Damit sind dann die bestehenden Titel nichtig. Zusätzlich wird er unter Berücksichtigung deiner wirtschaftlichen Verhältnisse einen Zahlbetrag
      festlegen, da Mangelfall. Er wird den Zahlbetrag so festlegen, dass nicht der Staat am Ende den Unterhalt zahlt.

      Das kann ich mir nicht vorstellen. Mal abgesehen davon, daß der Anwalt in seinem Antrag nichts von Dynamik oder Prozentzahlen geschrieben hat, sondern Festbeträge nennt: Es ist nämlich genau der gleiche Richter wie beim letzten mal. Und der war auch der Meinung, daß das Sozialstaatsgebot zu beachten sei. Ist natürlich nicht auszuschliessen, daß er bei der gegenwärtigen Hetze gegen Unterhaltspflichtige die totale Trendwende hinlegt. Aber who cares? Wenn er dem Antrag des gegnerischen Anwalts 100prozentig folgt, wie du meinst, dann habe ich auf jeden Anfall selber Ansprüche gegen den Staat. Und das kann ich dir sagen, die habe ich dann 100%ig. Da wird das Jobcenter dann nicht mehr herumeiern können.

      TanjaW9 schrieb:

      P. S. @zilpzalp Vkh-Antrag schon ausgefüllt? Ich drücke die Daumen!
      Guten Morgen, Tanja. Danke dir. Ausfüllen mache ich am Donnerstag.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von zilpzalp ()

    • Guten Morgen.

      Nachdem nun beide Parteien gegenüber dem Gericht zu dem VKH Antrag der Mutter vorgetragen haben, schnarcht das Gericht erst mal wieder wochenlang über eine Entscheidung hinweg. In der Zwischenzeit habe ich meinen neuen ALGII-Bescheid erhalten. Obwohl das Jobcenter jetzt nur noch 650 Euro des gezahlten Unterhalts von 900 Euro als abzugsfähig anerkennt, bleiben weiter ALGII Ansprüche im Zusammenhang der Aufenthalte der Kinder in meiner Wohnung bestehen. Lediglich für Juli d. J. besteht kein Anspruch, weil die Kinder die ersten drei Wochen der Sommerferien bei der Mutter verbringen.
      Erfreulicherweise hat sich der Umgang bei uns Eltern trotz der finanziellen Auseinandersetzung nicht verschlechtert. Wir können uns immer noch über die Belange der Kinder verständigen und der umgangsbedingte Wechsel der Kinder klappt problemlos. Ich bin wirklich froh, daß ich in diesem Fall nicht so eine Kreidekreismutter habe.
    • Update.

      Der VKH Antrag von meiner Ex ist von dem Amtsgericht abgebügelt worden. Sinngemäß hat das Gericht dem Anwalt von der Ex seine Faulheit vorgehalten, daß er eben so gar nix dazu vorgetragen hat, was sich zwischen dem bestehenden Titel und heute verändert hat. Er hätte sich in die Entstehungsgeschichte des bestehenden Titels einarbeiten müssen, um die damaligen Verhältnisse mit denen von heute zu vergleichen. Es wäre nicht Aufgabe des Gerichts oder des Antragsgegners, ihm das abzunehmen.
      Es reicht nicht aus, einfach mal zu sagen, der Pflichtige verdient jetzt halt mehr. Ggf. stelle ich das noch bei den Gerichturteilen mit ein. Die Ex hat jetzt 4 Wochen Frist zur Beschwerde beim OLG. :D
      Das war übrigens der 2. Anlauf von dem Anwalt. Beim ersten mal hat er die Mutter als Antragstellerin für den Kindesunterhalt angegegeben. Das war schon formal falsch.
      Tja. Eine Mangelfallberechnung mit fünf Kindern macht eben Mühe. Und dafür nur VKH? Da reisst sich kein Anwalt ein Bein aus.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von zilpzalp ()

    • Moin Zilzalp,

      ist das eigentlich der gleiche Anwalt wie der aus Deinem Beitrag vom 26.2.19?
      Vermutlich nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Anwalt zwei Mal so naiv ist, sich auf VKH-Bewilligung vertrösten zu lassen.

      Für VKH-Antrag und Beschwerde bei Ablehnung braucht man zwar keinen Anwalt, allerdings geht es hier um Unterhalt (anwaltspflichtig) und da muss man schon selbst einen guten Durchblick haben um mit einer Beschwerde gegen die VKH-Ablehnung durchdringen zu können.

      Ich gratuliere Dir noch nicht (was ist eigentlich aus Deinem VKH-Antrag geworden? ), bin aber guter Hoffnung für Dich :D

      Gruß Tanja
    • Moin Tanja.

      In dem letzten Verfahren in 2013 (Abänderungsklage meinerseits) hatte Ex einen anderen Anwalt. Weil sie keine VKH bewilligt bekam und dann m. W. die Rechnung ihres eigenen Anwalts nicht bezahlt hat (Zitat:"Der kann sich hinten anstellen"), hat sie nun einen anderen Anwalt. Wer läuft schon gerne seinem Geld hinterher?
      Dieser neue Anwalt hat nun a.) den Antrag auf VKH formal falsch gestellt (Im Namen der Mutter statt im Namen der Kinder) und b.) im 2. Anlauf eben nur eine dünne Begründung und ebenso dünne Berechnung für die begehrte Abänderung geliefert (Antragsgegner verdient nun mehr Geld).

      Meine Ex macht solche Sachen nicht selber. Sie regelt am liebsten alles fernmündlich und hasst es, wenn sie selber etwas schriftlich formulieren muß.
      Was wir früher schon Probleme hatten, weil die nicht mal Lust hatte, 4 Sätze für die Familienversicherung der Krankenkasse zu schreiben.

      Über meinen Antrag ist noch nicht beschieden worden. Insofern ist es mit dem Gratulieren wohl wirklich noch zu früh. ;)
    • Nachdem der Beschluß vom Amtsgericht über den abgelehnten VKH Antrag der EX nun gestern rechtskräftig wurde, habe ich jetzt zwar einen Punktsieg einfahren, aber den (Unterhalts)Krieg noch nicht gewonnen. Da die Ex das scheinbar weiter mit anwaltlicher Hilfe regeln will, gehe ich davon aus, daß mir in den nächsten Tagen ein neuer VKH Antrag der Ex ins Haus flattert. Diesmal mit einer besseren Begründung.
    • zilpzalp schrieb:

      Da die Ex das scheinbar weiter mit anwaltlicher Hilfe regeln will, gehe ich davon aus, daß mir in den nächsten Tagen ein neuer VKH Antrag der Ex ins Haus flattert. Diesmal mit einer besseren Begründung.
      Hallo zilpzalp,

      Du vermutest echt, dass der Anwalt nochmals einige Stunden Arbeit in den Fall investiert?
      Kannst Du denn (mit einem Streitwertrechner) berechnen, wie viel er sich daraus verspricht? Ich kann es nicht glauben, dass ein Anwalt sich dreimal die Arbeit macht - mit ungewissem Ausgang.
      Vermutlich wird die Ex eher wieder einen neuen ... suchen, der dann den VKH-Antrag stellen soll. Damit ist sie doch schon einmal gut gefahren und der alte musste sich mit seiner Forderung "hinten anstellen".

      Hoffentlich bleibt es dabei, dass es keine Auswirkungen auf das Verhältnis zu Deinen Kindern hat!

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      bleibt abzuwarten, ob sie sich einen neuen Anwalt sucht oder nicht. Die treibende Kraft ist hier aktuell gar nicht meine
      Ex, sondern mein Nachfolger, der Next. Ich erkenne ganz gut, daß die Ex gar keine große Lust auf diese Auseinandersetzung hat.
      Es gibt aber wohl Auseinandersetzungen dort über die Finanzen und damit drängt sich dieser Streit regelrecht auf, weil die Situation
      aus seiner Sicht ja zu seinen Lasten geht. Aber ich mache mir keinen Kopf über was und wenn. Wie sagte der Franz Beckenbauer immer?
      "Schauen wir mal".
    • Ich hatte gestern ein Gespräch mit meinem Anwalt. Er macht mir jetzt für einen Freundschaftspreis eine Unterhaltsberechnung anhand
      der aktuellen Zahlen fertig. Damit gehe ich dann zu meinem Jobcenter und hole mir die Zustimmung für eine Änderungstitulierung. Die lasse ich dann beim
      Jugendamt vornehmen (anhand der anwaltlichen Berechnung). Mit dem neuen Titel fällt ggf. das Rechtsschutzinteresse für das durch die Mutter losgetretene Verfahren weg. Prämisse ist natürlich, daß das Jobcenter mitmacht. Es geht also schon in etwa in die Richtung, die in Beitrag 64 vorgeschlagen wurde.
    • Neulich ist der Kostenfestsetzungsbeschluß reingeflattert. Das sind dann ca. 250 Euro Gerichtskosten für die Ex, ohne das Salär ihres Anwalts.
      Der dürfte um die 800 Euro bekommen für Geschäftsgebühr, Auslagen und Märchensteuer. 1.000 Euro also, die besser die Kids bekommen hätten. Bloss, weil die Exe nicht mehr auf eine aktuelle Berechnung des Jugendamts warten wollte.