Hallo Hugoleser.
Ich glaube, ich mache eine Steuerberatungskanzlei auf. Quatsch, das war nur ein Scherz.
Die 24 Kilometer sind einfache Strecke zum Büro. Ich rechne das KM-Geld nicht dem geldwerten Vorteil hinzu, sondern die Lohnbuchhaltungssoftware macht das, weil die steuerlichen Vorschriften das so vorsehen. Ich habe keine Werbungskosten, weil der Arbeitgeber alle Kosten für das Fahrzeug deckt. Das Finanzamt rechnet mir als Werbungskosten 24km * Anzahl Arbeitstage/Jahr * 0,30 Euro als Entfernungspauschale an. Davon zieht es den Fahrkostenersatz des Arbeitgebers ab (Pauschalversteuerung: 24km * Arbeitstage/Jahr * (0,03*20000). Da bleiben dann meistens um die 100 Euro Werbungskosten hängen. Insgesamt habe ich nie mehr Werbungskosten als den Pauschbetrag. Über die steuerrechtliche Behandlung meiner Einkünfte muß sich der Anwalt oder das Jugendamt keine Gedanken machen.
Die Steuererstattungen der letzten Jahre schwankten so zwischen 9 und 150 Euro.
Das Schöne daran ist, daß eine Steuererstattung ja zum unterhaltsrelevanten Einkommen hinzugerechnet wird. Das Jobcenter hat mich gerade aufgefordert, eine Steuererklärung für 2018 zu fertigen, ich könnte ja eine Erstattung bekommen. Diese Erstattung führt das Finanzamt dann an das Jobcenter ab, was den Betrag mit meinen Leistungsansprüchen an das Jobcenter verrechnet. Das bedeutet für das Zeitmoment einer Unterhaltsfestsetzung, ich habe das Geld aus der Erstattung für den Unterhalt gar nicht mehr. Das zahle ich dann aus meinem Selbstbehalt. Und die 30 Euro für die Steuerberatungssoftware kann ich auch in den Schornstein schreiben.
Ich glaube, ich mache eine Steuerberatungskanzlei auf. Quatsch, das war nur ein Scherz.
Die 24 Kilometer sind einfache Strecke zum Büro. Ich rechne das KM-Geld nicht dem geldwerten Vorteil hinzu, sondern die Lohnbuchhaltungssoftware macht das, weil die steuerlichen Vorschriften das so vorsehen. Ich habe keine Werbungskosten, weil der Arbeitgeber alle Kosten für das Fahrzeug deckt. Das Finanzamt rechnet mir als Werbungskosten 24km * Anzahl Arbeitstage/Jahr * 0,30 Euro als Entfernungspauschale an. Davon zieht es den Fahrkostenersatz des Arbeitgebers ab (Pauschalversteuerung: 24km * Arbeitstage/Jahr * (0,03*20000). Da bleiben dann meistens um die 100 Euro Werbungskosten hängen. Insgesamt habe ich nie mehr Werbungskosten als den Pauschbetrag. Über die steuerrechtliche Behandlung meiner Einkünfte muß sich der Anwalt oder das Jugendamt keine Gedanken machen.
Die Steuererstattungen der letzten Jahre schwankten so zwischen 9 und 150 Euro.
Das Schöne daran ist, daß eine Steuererstattung ja zum unterhaltsrelevanten Einkommen hinzugerechnet wird. Das Jobcenter hat mich gerade aufgefordert, eine Steuererklärung für 2018 zu fertigen, ich könnte ja eine Erstattung bekommen. Diese Erstattung führt das Finanzamt dann an das Jobcenter ab, was den Betrag mit meinen Leistungsansprüchen an das Jobcenter verrechnet. Das bedeutet für das Zeitmoment einer Unterhaltsfestsetzung, ich habe das Geld aus der Erstattung für den Unterhalt gar nicht mehr. Das zahle ich dann aus meinem Selbstbehalt. Und die 30 Euro für die Steuerberatungssoftware kann ich auch in den Schornstein schreiben.