Gerichtsfeste Unterhaltsberechnung, kostengünstig

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    • Habe zwischenzeitlich festgestellt, das die Berechnung vom Jugendamt fehlerhaft ist. Die schlagen den geldwerten Vorteil des Dienstwagens gleich zwei mal meinem unterhaltsrelevanten Einkommen zu. Gar nicht so einfach, so eine Vertragsgestaltung, wenn man nur unterhaltsmaximierend berechnet wird.
    • Hallo zilpzalp,

      willkommen im Club. Bei mir war es es die RA der Gegenseite, welche mir meinen Kleinwagen aus gewerblichen Tätigkeit mit 350€ pro Monat als Einkommen angerechnet hat.
      Dass dieses Fahrzeug mit der 1% Regel bereits in der EÜR als Privatentnahme berücksichtigt wurde, wollte Sie final erst verstehen, nachdem Ihr der Richter nochmal Nachhilfeunterricht
      gegeben hat. Kaum zu glauben, darf Sie sich auch noch "Fachanwältin" nennen!

      Gruß
    • dolphin schrieb:

      Bei mir war es es die RA der Gegenseite, welche mir meinen Kleinwagen aus gewerblichen Tätigkeit mit 350€ pro Monat als Einkommen angerechnet hat.
      Dass dieses Fahrzeug mit der 1% Regel bereits in der EÜR als Privatentnahme berücksichtigt wurde, wollte Sie final erst verstehen, nachdem Ihr der Richter nochmal Nachhilfeunterricht
      gegeben hat. Kaum zu glauben, darf Sie sich auch noch "Fachanwältin" nennen!
      Hi Dophin,

      das Nichtverstehen bezieht sich ja meistens ausschließlich auf die Dinge, die den Unterhaltsschuldner entlasten würden.
      Du hast noch Glück gehabt, dass Du einen Richter hattest, der bereit war, sich mit der Materie auseinander zu setzen.

      Ich bin für Fortbildungspflicht auch bei Richtern :)

      @zilpzalp,
      Berechnung monieren - falls noch nicht geschehen.

      Gruß Tanja
    • Hi Tanja,

      das war die eine Seite der Richtermedaille. Die andere ist dafür um so ekliger, konkret z.B., dass sich im Ergebnis für die Unterhaltsberechnung eine Überzahlung von knapp 2000€ zu meinen Gunsten ergeben hat und der Herr Vorsitzende gerne möchte, dass ich darauf verzichte. Zur Güte verzichtete ich zähneknirschend auf 50% und was macht er, setzt kurzerhand einfach meinen Selbstbehalt um 10% runter, weil jetzt auf einmal, davon war zu keinem Zeitpunkt der Berechnung die Rede, auch Synergieeffekte bei der Kosteneinsparung durch das Zusammenleben mit meiner LG vorhanden wären. Damit hat er ohne zu Fackeln einfach mal so meinen mir zustehenden Rückzahlungsanspruch fast gegen null reduziert.

      Gruß (mit der Faust in der Tasche :)
    • Tja, so sind sie, unsere Taschenspieler am Familiengericht. Ich habe auch 8.000 Euro über 3 Jahre zuviel bezahlt. Da gab es den §241 FamfG schon. Darüber wollte man in der mündlichen Verhandlung nicht mal sprechen. Aber was soll es. Ist ja nur Geld. Ist ja nicht weg, hat nur jemand anders...(mit beiden Fäusten in der Tasche).
    • Oder sie drohen, XYZ einfach mal so zu beschliessen, wenn man jetzt mal nicht ganz schnell in den Vergleich einwilligt.
      Basar kenne ich schon vom Sozialgericht her. Unglaublich, was ich da erlebt habe. Da wird mit dem Existenzminium geschachert.
      "Dann bekommen Sie jetzt mal die Hälfte, das ist doch fair und dann haben Sie doch erstmal wieder Geld auf der Hand. Das hilft Ihnen
      doch jetzt mehr, als wenn wir über den gesamten Anspruch ein Urteil schreiben, so in etwa einem Jahr..."
      Ohne Worte. Aber was hilft das Lamentieren? Schildbürger muß sich eben wehren, so gut er kann.
    • zilpzalp schrieb:

      Oder sie drohen, XYZ einfach mal so zu beschliessen, wenn man jetzt mal nicht ganz schnell in den Vergleich einwilligt.
      Eines der ersten Dinge, die ich meinem Mann eingetrichtert habe: wenn Dir jemand so etwas auf die Schnelle anzudrehen versucht, kann das nur ein "über den Tisch ziehen" sein (nicht nur im Familienrecht, sondern generell im Leben :whistling: ).
      Dass selbst die zweite Instanz keinen Bock auf Rechnen und "Pinseln" hat, schlägt sich dann im Kuhhandel nieder: naja, nun waren Sie so brav und haben sich auf der Hälfte geeinigt (die Gegenseite war sogar zu feige, persönlich anzutreten =O ), dann wollen wir Ihnen mal Verfahrenskostenhilfe gewähren...
      Wer zahlt also im Endeffekt den Unterhalt für das Kind der gutsituierten Mutter? Na, nicht nur ich (als eigentlich für das Stiefkind gar nicht unterhaltspflichtig), sondern der Steuerzahler...
      Wenigstens hatte Mutti ihre eigenen Anwaltskosten (bei einem Streitwert von insgesamt an die 13tsd - 1. Instanz+2.Instanz) selbst zu tragen. Blieb bestimmt nicht viel übrig von der Nachzahlung.
      Was die gegnerische Anwältin da an Unterhalt aufgerufen und vom AG locker-flockig durchgewunken wurde, wich exorbitant ab vom dem, was nach der 2. Instanz noch übrig blieb. Trotzdem ein Batzen Geld, welcher erstmal aufgebracht werden musste.

      Ich lobe mir das Familienrecht anderer Länder...

      Sorry, ich bin heute wirklich sehr X(

      Gruß Tanja
    • mal interessant zu lesen wie andere Beistandschaften sowas berechnen!
      Bei mir waren es 1080 Euro minus 10 Prozent weil angeblich ich nen Vorteil habe mit meiner Lebensgefährtin die aber kein Einkommen hat!
      Davon noch einmal auf 800 weiter zu pfänden ist der Höhepunkt.
      Auch wenn es nicht dein Thema ist zil es gibt Dinge die nicht passieren dürfen!

      Gruß
    • Hallo,

      ich möchte kurz auf das eigentlich Thema "Wie komme ich zu einer kostengünstigen Berechnung" bzw. "Wie kann ich die Berechnung prüfen eingehen".

      Also alle Parteien rechnen nicht per Hand, sondern mit meist mit dem Modul "Familienrechtliche Berechnungen" von Beck. Beck bietet das Modul online im Abo-Model an. Das ist nicht preiswert. Allerdings gibt es einen 4-Wochen-Test für 0 Euro

      Ich gehe immer folgendermaßen vor:

      1. Ich bestelle das Modul "Familienrechtliche Berechnungen" testweise
      2. Direkt im Anschluss an die Bestellung sende ich die Kündigung an Beck
      3. Ich mache die Berechnung
      4. kurz vor Ende der Testphase downloade /sichere ich die Berechnung

      Wenn ich nun länger als 4 Wochen Test brauche, registriere ich mich neu (mit neuer Mailadresse) lade meine gesicherten Daten hoch und weiter geht es.

      Die Software kann praktisch ALLES berechnen... also unterhaltsrelevantes Netto aus Brutto, Kindesunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Betreuungsunterhalt, usw.

      Mit Hilfe der Software kann man auch Tricksereien auf die Spur kommen. Häkchen hier, Häkchen da... ups da sind doch Ergebnis der Gegenseite... toll optimiert.

      Wenn man richtig fit ist, kann man auch als Nicht-Jurist damit korrekte Berechnungen erstellen.
    • Moin,

      die Tricksereien der Gegenseite erkennen (bei uns hat die Fachanwältin für Familienrecht einfach einmalige Gehaltsbestandteile durch 8 :?: geteilt und so das Monatseinkommen erhöht... Zzgl. Fortschreibung auf Folgejahren....) reicht aber nicht aus. Und selbst wenn die eigene Anwältin dann nachdrücklich moniert, heißt das nicht, dass der Richter das auch so sieht.
      Die Düsseldorfer Tabelle entfaltet ebenso wenig Gesetzeskraft wie die Leitlinien der Gerichte. Und schwups bastelt sich der jeweilige Familienrichter die Welt, wie sie ihm gefällt.
      Leider wurde der gesetzliche Richter meines Mannes promt nach Urteilsverkündung (ach ne, das heißt ja seit 2009 Beschluss damit sich die Verurteilten besser fühlen dürfen :S ) krank. So musste er sich mit der Beschwerde nicht mehr abgeben.
      Inzwischen ist der umtriebige Richter, der sein karges Salär durch Fortbildungen in dem von ihn bevorzugt beurteilten Rechtsgebieten aufbesserte, altersbedingt pensioniert.
      Für derartige Erkenntnisse braucht man nicht mal zu leaken. Name in Suchmaschinen eingeben und schwups....
      Und dabei kam dann auch noch raus, wieso ein ganz bestimmter Verfahrensbeistand bestellt wurde... Man kannte sich aus der Fortbildungseinrichtung :S

      Wie war das noch mal mit Art. 20?

      Tanja (mit den Fingern die Hosennaht festhaltend) ;)

      P. S. Eine Genugtuung war für mich, als mein Mann von der Verhandlung in der 2. Instanz berichtete.... Die gegnerische Anwältin hat ganz offen vor den 3 Richtern rumgegiftet und wurde (nicht nur dafür) mit gaaaaanz deutlichen Worten gemaßregelt.
    • Tag Zusammen,

      jetzt habe ich eine weitere Berechnung von einem Rechtsanwalt der Mutter bekommen. Mindestunterhalt für die vier jüngeren
      Kinder, das älteste Kind ist raus. Der Tonfall ist mal wieder super. Sofort zahlen, sonst Klage. So sind sie, unsere Streitschürer.

      Wenn ich das bezahle, habe ich noch ca. 700 Euro von meinem Gehalt übrig. Ohne Miete gezahlt zu haben, Strom etc. Und die
      vier halbwüchsigen Kinder essen natürlich auch nichts in den 90 Tagen im Jahr, die sie bei mir sind.

      Habe den ganzen Schmonz jetzt dem Jobcenter geschickt und gefragt, ob ich das so titulieren darf. Wenn ja, bleibe ich eben Jobcenter Kunde, wenn nein, gibt's ne Klage am Sozialgericht, falls ich von der Mutter verklagt werde. Dann will ich die Kosten für das Familienverfahren ersetzt haben. Schliesslich hat JC ja hier

      Gerichtsfeste Unterhaltsberechnung, kostengünstig

      gemeint, daß die besser beurteilen können, ob der Unterhalt angemessen ist oder nicht.
    • Tja, boxxter.

      Das kostet doch auch wieder nur unnütz Geld. Da könnte ich auch Lollek oder Bollek fragen, ob die mir das ausrechnen.
      Der Anwalt bzw. dessen Berechnungen sind eigentlich irrelevant, weil es keine offizielle Stelle ist und keinerlei rechtliche Legitimation besteht.
      Ich lasse mir jetzt mal vom Jobcenter berechnen, was ich titulieren darf und das werde ich der Mutter anbieten.
      Wenn sie mehr will, muß sie klagen.
    • zilpzalp schrieb:

      Haben alle statische Unterhaltstitel, befristet auf 18 Jahre (steht so in den Urkunden).

      Das geschah aufgrund einer korrekten Mangelfallberechnung, oder? Wer hat denn damals berechnet?

      zilpzalp schrieb:

      Einen Gerichtsbeschluß, so wie er bei uns vorliegt (Abänderungsbeschluß v. Amtsgericht über eine Jugendamtsurkunde)

      Aus welchen Gründen wurde eigentlich was und wie gerichtlich abgeändert?

      zilpzalp schrieb:

      Die Berechnung vom Jugendamt ist da. Ich soll jetzt noch 300 Euro mehr zahlen als vorher. Na, da wird sich das Jobcenter aber freuen.
      Wenn ich das titulieren lasse, dann werfen die mir bestimmt sozialwidriges Verhalten vor.

      zilpzalp schrieb:

      Der Selbstbehalt wurde mit 1222 Euro beziffert. 1080 Euro + erhöhte Wohnkosten wg. Umgang. Beistand geht von ca. Netto 2250 Euro aus plus 180 Euro für Firmenwagen. Steuererstattung Vorjahr 120 Euro, macht weitere 10 Euro mtl. unterhaltsrelevantes Einkommen. Total 2440 Euro. Unterhalt ist dann Einkommen minus SB.

      Mangelfallberechnung ansonsten korrekt?

      zilpzalp schrieb:

      jetzt habe ich eine weitere Berechnung von einem Rechtsanwalt der Mutter bekommen. Mindestunterhalt für die vier jüngeren
      Kinder, das älteste Kind ist raus. Der Tonfall ist mal wieder super. Sofort zahlen, sonst Klage. So sind sie, unsere Streitschürer.

      Wenn ich das bezahle, habe ich noch ca. 700 Euro von meinem Gehalt übrig. Ohne Miete gezahlt zu haben, Strom etc. Und die
      vier halbwüchsigen Kinder essen natürlich auch nichts in den 90 Tagen im Jahr, die sie bei mir sind.

      Und wie sieht die Mangelfallberechnung dieses Anwalts aus?



      PS: Fiktive Einkünfte wurden noch nie berücksichtigt?
    • Hallo Clint,

      du ursprünglichen Titel von 2010 waren JA-Titel. Alle statisch und befristet, damals Stufe Zwo der DDT.

      -2011 Abänderungsklage meinerseits
      -2013 Klage erfolgreich mit Beschluß mit Mangelfallrechnung (Abänderungstitel zu den JA-Urkunden)
      Die Mangelfallberechnung kam von dem Amtsgericht selbst

      Die aktuelle Neuberechnung vom JA ist weitgehend i. O., wenn man davon absieht, das sie den Bestandteil Firmenwagen
      teilweise doppelt auf das unterhaltsrelevante Einkommen draufschlagen.

      Der Anwalt der Mutter hat keine Mangelfallberechnung gemacht. Er hat einfach den Nettobetrag unter meiner Gehaltsabrechnung genommen und davon dann den Mindestunterhalt auf die vier jüngeren Kinder verteilt. Habe ihn gefragt, ob er das nicht noch mal prüfen möchte? Das Gericht hat damals erhöhte Wohnkosten berücksichtigt, der Anwalt nicht. Dann Umgangskosten, ob der Dienstwagen wirklich 1:1 vom Netto auf dem Lohnzettel bewertet wird....Wie dem auch sei, er bleibt bei seiner "Rechnung".

      Doch, klar wurden fiktive Einkünfte berücksichtigt. Zuletzt 150 Euro für den Dienstwagen (Ford Fiesta). Das Jugendamt schätzt jetzt auf 180 und der Anwalt will die 350 Euro aus der Gehaltsabrechnung sehen (1% Bruttolistenpreismethode).

      spätestens dann vorm Familiengericht wirds gerichtsfest.


      Was aber auch mal 2 Jahre dauern kann. Aufstocken kann ich nur betitelte Beträge. Was ich ohne Titel zahle, ist mein Privatvergnügen.
      Ich kann aber gegenüber dem Leistungsträger auch nicht freiwillig titulieren, was nicht realistisch ist. Werde ich verurteilt, wird das JC
      das wohl so aktzeptieren müssen. Bloss die Zwischenzeit, das wird wieder ein Problem. Und das ich dann den gegnerischen Anwalt bezahlen darf. Und VKH-Raten abstottern.
    • Guten Morgen.


      Nein, natürlich nicht. Du weißt aber, wie die 1% Bruttolistenpreismethode funktionert?
      Der Wagen kostet, in dieser Ausstattung, neu ca. 20.000 Euro. 1% davon sind 200 Euro.
      Die Fahrtwege zur Arbeit werden mit 0,03% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angerechnet.
      Sind bei mir 24 km pro Tag * (20000*0,03 Euro) = 144 Euro.

      Summe: 344 Euro.

      Ich habe die Zahlen jetzt mal leicht variiert wegen der Wiedererkennbarkeit, aber so kommt es ja hin.
    • Hallo zilpzalp
      Was mir gerade beim lesen mal so auf fällt. Sind die 24 km einfache Strecke pro Tag oder je Strecke ( also hin 7 km und zurück 7 km) und wieso rechnest Du das km Geld dem Geldwerten Vorteil wieder hinzu? Die Fahrtkosten sind genauso vom Nettolohn ab zu ziehen, wie Kosten für Reinigung der Arbeitskleidung etc.( alles was Werbungskosten sind) und dieser Anteil darf auch bei einer Steuer Erstattung nicht angerechnet werden.

      LG Hugoleser