Hallo Zusammen,
ich habe ein paar Fragen zur Anlage U bzw. zur Berechnung des Nachteilsausgleichs.
Zur Situation:
Meine Exfrau hab vor Gericht dem Realsplitting zugestimmt. Man hat sich auch darauf geeinigt zur Ermittlung der Steuererstattung und des Nachteilsausgleichs den günstigsten Weg zu wählen.
Nun weiss ich von ihr die Höhe ihrer eigenen Einkünfte im entsprechenden Jahr (ca 10.000€ ) und die Höhe des von mir gezahlten Unterhalts (nochmals 10.000 €)
Damit kann ich aber nicht ermitteln wie hoch ihr Nachteil durch die Anlage U sein wird, zumal (wie mir mein Anwalt auch gesagt hat, mit durch den Unterhalt auch eine Einkommensgrenze überschritten wird, bei der dann zusätzliche Abgaben anfallen)
Ich selbst habe mit Elster mal meine Lohnsteuer ohne die Anlage U berechnet, weiss aber nicht, an welcher Stelle ich den Unterhalt dann abziehen kann, da es da keine Anlage U als Formblatt gibt (gibts nur vom Finanzamt). Logischerweise kann ich ja nicht einfach mein Bruttoeinkommen um den Unterhalt vermindern.
Jetzt zu den Fragen:
1) Kann meine Exfrau ihre Steuererklärung erstmal ohne Anlage U machen?
2) Wie würde es dann ablaufen, wenn ich dann später bei meiner Lohnsteuererklärung die Anlage U mit abgebe? - Gibts dann für sie im
Nachgang einen neuen Steuerbescheid?
3) Weiss jemand um welche Einkommensgrenze es sich handelt und was da dann genau passiert?
4) Wie lässt sich dann vorher bei Vorlage ihres Steuerbescheids (der ohne Anlage U) abschätzen wie hoch der Nachteil sein wird.
5) Wie kann ich am einfachsten berechnen wie hoch mein Steuervorteil durch die Anlage U sein wird?
Vermutlich haben schon einige genau vor dem Problem gestanden, so dass ich hoffe dass mir jemand was dazu sagen kann.
Danke und viele Grüße
IronZ
ich habe ein paar Fragen zur Anlage U bzw. zur Berechnung des Nachteilsausgleichs.
Zur Situation:
Meine Exfrau hab vor Gericht dem Realsplitting zugestimmt. Man hat sich auch darauf geeinigt zur Ermittlung der Steuererstattung und des Nachteilsausgleichs den günstigsten Weg zu wählen.
Nun weiss ich von ihr die Höhe ihrer eigenen Einkünfte im entsprechenden Jahr (ca 10.000€ ) und die Höhe des von mir gezahlten Unterhalts (nochmals 10.000 €)
Damit kann ich aber nicht ermitteln wie hoch ihr Nachteil durch die Anlage U sein wird, zumal (wie mir mein Anwalt auch gesagt hat, mit durch den Unterhalt auch eine Einkommensgrenze überschritten wird, bei der dann zusätzliche Abgaben anfallen)
Ich selbst habe mit Elster mal meine Lohnsteuer ohne die Anlage U berechnet, weiss aber nicht, an welcher Stelle ich den Unterhalt dann abziehen kann, da es da keine Anlage U als Formblatt gibt (gibts nur vom Finanzamt). Logischerweise kann ich ja nicht einfach mein Bruttoeinkommen um den Unterhalt vermindern.
Jetzt zu den Fragen:
1) Kann meine Exfrau ihre Steuererklärung erstmal ohne Anlage U machen?
2) Wie würde es dann ablaufen, wenn ich dann später bei meiner Lohnsteuererklärung die Anlage U mit abgebe? - Gibts dann für sie im
Nachgang einen neuen Steuerbescheid?
3) Weiss jemand um welche Einkommensgrenze es sich handelt und was da dann genau passiert?
4) Wie lässt sich dann vorher bei Vorlage ihres Steuerbescheids (der ohne Anlage U) abschätzen wie hoch der Nachteil sein wird.
5) Wie kann ich am einfachsten berechnen wie hoch mein Steuervorteil durch die Anlage U sein wird?
Vermutlich haben schon einige genau vor dem Problem gestanden, so dass ich hoffe dass mir jemand was dazu sagen kann.
Danke und viele Grüße
IronZ