Hallo,
ich bräuchte mal einen Rat. Die KM und ich leben seit 2 Jahren getrennt. Die Mutter hat das ABR bekommen. Das WM hat sie abgelehnt da ich angeblich nichts kann. Die Kinder sind 4 und 7. Bislang hatte ich einen großzügigen Umgang der mir damals vor Gericht zu gestanden wurde. Leider nicht eindeutig geregelt. Dies sollten wir in Mediation klären. Wir haben uns dann vor dem JA auf zwölf Umgangstage im Monat und hälftige Ferien geeinigt. Den Kindern ging es sehr gut hierbei.
Nun ist es so das der große in die Schule gekommen ist. Seit dem möchte mir die KM die Kinder nicht mehr unter der Woche geben. So das ich nicht mehr auf die vereinbarten 12 Umgangstage komme. Sie zielt wohl auf einen 14 Tage Rythmus ab. Letztenendes auch finanzielles Interesse, da Ihr die 12 Umgangstage vom Hartz 4 abgezogen wurden. Sie arbeitet nicht. Sie verweigert eine einvernehmliche Einigung über das JA.
Wenn ich jetzt wirklich das Umgangsrecht einklagen muss. Kann ich da nicht das WM erneut beantragen. Laut BGH Urteil soll das doch jetzt auch gegen Willen des anderen Elternteils möglich sein. Mein Großer will mehr Zeit mit mir oder gleichbleibend. Ich hatte die Kinder fast 14 Tage im Monat da die KM viel verreist ist.
Könnt Ihr mir einen Kontaktanwalt in Raum Nürnberg empfehlen. Gutschein habe ich bekommen.
Beste Grüße und Danke vorab
ich bräuchte mal einen Rat. Die KM und ich leben seit 2 Jahren getrennt. Die Mutter hat das ABR bekommen. Das WM hat sie abgelehnt da ich angeblich nichts kann. Die Kinder sind 4 und 7. Bislang hatte ich einen großzügigen Umgang der mir damals vor Gericht zu gestanden wurde. Leider nicht eindeutig geregelt. Dies sollten wir in Mediation klären. Wir haben uns dann vor dem JA auf zwölf Umgangstage im Monat und hälftige Ferien geeinigt. Den Kindern ging es sehr gut hierbei.
Nun ist es so das der große in die Schule gekommen ist. Seit dem möchte mir die KM die Kinder nicht mehr unter der Woche geben. So das ich nicht mehr auf die vereinbarten 12 Umgangstage komme. Sie zielt wohl auf einen 14 Tage Rythmus ab. Letztenendes auch finanzielles Interesse, da Ihr die 12 Umgangstage vom Hartz 4 abgezogen wurden. Sie arbeitet nicht. Sie verweigert eine einvernehmliche Einigung über das JA.
Wenn ich jetzt wirklich das Umgangsrecht einklagen muss. Kann ich da nicht das WM erneut beantragen. Laut BGH Urteil soll das doch jetzt auch gegen Willen des anderen Elternteils möglich sein. Mein Großer will mehr Zeit mit mir oder gleichbleibend. Ich hatte die Kinder fast 14 Tage im Monat da die KM viel verreist ist.
Könnt Ihr mir einen Kontaktanwalt in Raum Nürnberg empfehlen. Gutschein habe ich bekommen.
Beste Grüße und Danke vorab