Umgang gerichtlich durchsetzen

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    • Umgang gerichtlich durchsetzen

      Hallo,

      ich bräuchte mal einen Rat. Die KM und ich leben seit 2 Jahren getrennt. Die Mutter hat das ABR bekommen. Das WM hat sie abgelehnt da ich angeblich nichts kann. Die Kinder sind 4 und 7. Bislang hatte ich einen großzügigen Umgang der mir damals vor Gericht zu gestanden wurde. Leider nicht eindeutig geregelt. Dies sollten wir in Mediation klären. Wir haben uns dann vor dem JA auf zwölf Umgangstage im Monat und hälftige Ferien geeinigt. Den Kindern ging es sehr gut hierbei.

      Nun ist es so das der große in die Schule gekommen ist. Seit dem möchte mir die KM die Kinder nicht mehr unter der Woche geben. So das ich nicht mehr auf die vereinbarten 12 Umgangstage komme. Sie zielt wohl auf einen 14 Tage Rythmus ab. Letztenendes auch finanzielles Interesse, da Ihr die 12 Umgangstage vom Hartz 4 abgezogen wurden. Sie arbeitet nicht. Sie verweigert eine einvernehmliche Einigung über das JA.

      Wenn ich jetzt wirklich das Umgangsrecht einklagen muss. Kann ich da nicht das WM erneut beantragen. Laut BGH Urteil soll das doch jetzt auch gegen Willen des anderen Elternteils möglich sein. Mein Großer will mehr Zeit mit mir oder gleichbleibend. Ich hatte die Kinder fast 14 Tage im Monat da die KM viel verreist ist.

      Könnt Ihr mir einen Kontaktanwalt in Raum Nürnberg empfehlen. Gutschein habe ich bekommen.

      Beste Grüße und Danke vorab
    • Hallo,

      gab es einen gerichtlichen Vergleich mit den 12 Tagen Umgang pro Monat? Wenn ja, dann kann das nicht einfach geändert werden. Dann muss das gerichtlich geändert werden.
      Oder habt ihr euch vor Gericht geeinigt und es gab keinen Vergleich oder kein Urteil sondern es wurde alles zurückgezogen?

      Die Kontinuität bietet eine Möglichkeit für dich. Sprich wenn das seit 2 Jahren/1 Jahr läuft, dann ist eine Einschulung kein Grund das System zu ändern.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Im Gerichtsurteil steht:

      Gleichzeitig spricht für die KM das Sie dem Vater ein Umfangreiches Umgangsrecht einräumen wird.

      Sonst nichts. Was heißt das dann? Der Umgang wurde dann per Mediation und JA auf 12 Tage festelegt. Elternvereinbarung.

      Die KM lenkt jetzt ein und würde mir die Kinder jedes Wochenende geben. Da ich aber alle zwei Wochen am WE arbeite, muss ich mich jetzt entscheiden 450 Euro im Monat haben (ohne den Job leben am Existenzminimum) oder die Kinder jedes Wochenende bekommen.

      Egal wie ich mich entscheide ich verliere, das kann ja wohl nicht sein. Wer garantiert mir dann das die KM sich daran hält? Ich mein ich kündige jetzt meinen Job damit ich die Kinder weiter 12 Tage im Monat sehe und letzten Endes reduziert die KM den Umgang dann trotzdem. Dann hat sie mir auch den Job kaputt gemacht.

      Was soll ich machen? Ich weiß echt zur Zeit nicht weiter...
    • Hallo Papa2Jungs,
      mit dieser windelweichen gerichtlichen "Entscheidung" kannst du nicht viel - besser: gar nichts - anfangen. Die bedeutet: Die Eltern müssen sich einigen, aber die Kindesmutter betreut das Kind deutlich mehr als die Hälfte der Zeit.
      Eure Elternvereinbarung zum Umgang ist lediglich "eine Absichtserklärung mit moralischer Note", aber rechtlich nicht durchsetzbar bzw. einklagbar.
      Ich denke, dir bleibt nichts weiter übrig als eine auch für dich zufriedenstellende Umgangsvereinbarung per Gericht per Anwalt einzuklagen.
      Den Job zu kündigen ist eine ganz schlechte Idee.

      Viel Erfolg

      Villa
      Leben und leben lassen