Hallo,
bei mir geht es um BU und Kindesunterhalt meine Ex hat vor der Geburt unserer Söhne (5 und 8 ) m Schicht Wechseldienst gearbeitet - bei der Bahn. Nach der Geburt unsere Söhne hat Sie nach 5 Jahren Elternzeit (3 und 2 Jahren) wieder im Schicht - Wechseldienst angefangen - sie arbeitet Donnerstag und Freitag in der einen Woche - und Samstag Sonntag in der anderen. Die Kinder waren vor der Trennung von Montag bis Dienstag bei Mama - mittwochs haben wir gemeinsam verbracht - Donnerstag / Freitag ebenfalls WoE musste sie arbeiten - dann in der nächsten Woche das gleiche - nur mir do/ fr arbeiten ihrerseits. Zusätzlich war ich auch öfter mal als Trainer mit dem Verein unterwegs oder im Training wobei meine Haupttage Mo und Di waren ( sie sagte immer 2x pro Woche kannst du zum Sport)
Nach der Trennung habe ich sofort einen Home-Office platz beantragt und diesen auch genehmigt bekommen. Ich kann beide Kinder Vollzeit (mit Kiga hort und Schule betreuen) - wir hatten ein Wechselmodell für die Betreuung der Kids bei Gericht angeboten - hat Sie abgelehnt mit der Begründung sie wollte nicht Vollzeit Schicht arbeiten - da würde Sie ihre Kids ja nicht sehen ..der Richter hat dann auf Anraten von JA und Prozessbeistand den Umgang wie vorher "vorläufig" (Donnerstag/Freitag im wö-Wechsel Samstag/Sonntag bei mir) geregelt - und durchblicken lassen dass er im Hauptverfahren auch nicht anders entscheiden wird.
Die Gegnerische Anwältin kam dann nach der Verhandlung zu uns und hat das Kindergeld eingefordert - ich sagte dann dass lt. $63 EStG demjenigen das Kindergeld zusteht der die meiste finanzielle Belastung habe - da ich ja 550 Euro für kiGa und Hort zahle würde ich es überhaupt nicht einsehen das KiGeld (388€) zu überweisen. - meine Anwältin hat mich dann zurückgepfiffen und gesagt das man das Geld doch überweisen könne. - ich habe der Gegenseite dann erklärt dass die Überweisung nicht als Zusage zum Aufenthaltsbestimmungsrecht gewertet werden soll...
Jetzt fordert Sie Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt. - Ich werde "locker" Düsseldorfer Tabelle Stufe 5 bezahlen müssen - die Anwältin hat mir geraten 160% Tabelle zu zahlen, damit ich meine Gesamteinkünfte nicht angeben muss und noch höhere Forderungen seitens der Gegenseite kommen. - und Sie mir ggfs. Mit der Umgangsregelung entgegen kommt.
Frage: bin ich verpflichtet mein Einkommen anzugeben für den Betreuungsunterhalt wenn ich 160% Düsseldorf zahle. Ich möchte ungern meine Einkommensverhältnisse angeben.
M.E. Hat Sie keinen Anspruch auf BU - da Sie ja auch bei der Bahn vollschichtig arbeiten kann - da ich ja die Betreuung der Kids vollständig leisten kann. Außerdem kann sie ja Tage und "Schichten" blocken.
U.u. Wird Sie auch noch eine psychische Erkrankung als "Hinderungsgrund" angeben, da ich Sie durch das letzte Jahr unserer Beziehung in eine Depression (MuKi - Klinik und geschlossene Psychiatrie für 10 Tage) getrieben habe - da ich von Ihr und unseren Söhnen ständig Leistung fordere und Sie mit der "Erziehung" überfordert ist. Der höufigste Streitpunkt war ihr Laisser-faire Stil in Bezug auf meine hierarchisch autoritären Stil - die Kinder dürfen mit "Füßen am Tisch essen" und ihr ist das Egal...ich hatte ihr gesagt dass wir das in unseren Kreisen nicht können...und ich "ungern die Kinder zu Hause lasse" wenn Sie sich nicht benehmen. - genau das hat Sie offensichtlich psyisch krank gemacht.
Frage: wenn sie nachweisen kann dass sie auf Grundlage dieser Behauptung/ ggfs Gutachten arbeitsunfähig oder sogar berufsunfähig ist..könnte die doch auch gleich "Frührente" beantragen...oder muss ich dann aus elternbezogenen Gründen BU zahlen - und kann man ihr zumuten einen anderen Job zu suchen. Bin ich dann verpflichtet den vollen Verdienstausfall zu zahlen..? Kann sie dann Kinder betreuen..?
Da die Wohnsituation ungeklärt ist - und sie die Kinder 20 km im Berufsverkehr zur Schule / kiga fährt hatte ich kurz überlegt ob ich mir eine Wohnung in unserer Stadt kaufe - und ihr und den beiden Kids vermiete, da sie in unserer Stadt bestimmt keine "adäquate" Wohnung als Mutter mit 2 Kids ohne geregeltes Einkommen- (ist schon seit mehreren Monaten krankgeschrieben) - da Sie (wahrscheinlich schon vor der Trennung) einen neuen Lebensgefährten hat - würde ich ihnen eher ungern ein Heim finanzieren - das Nestmodell lehne ich ab - weil Sie eine "null" in Haushaltsführung ist...und ich in meinem Haus mit 8 Stündiger Haushaltshilfe pro Woche kaum gegen "messiehafte" Zustände (durch Erkrankung viel schlimmer geworden) - meinen großen aus der Schule abmelden und ins 20km weiter entfernte Dorf zu ziehen macht sie bestimmt auch noch.. Wäre aber im Moment nicht so gut da er die 1.klasse wiederholen musste - war auch Teil des Streitpunkts da sie in der 1. klasse doch sehr oft mit den Kindern auf dem Spielplatz war..dadurch dass es ein anderes Bundesland sind müsste er 4 Wochen Stoff nachholen - und in den ersten 3 Schuljahren wär es der 3te klassenverband.
In 2 Wochen geht es ums Aufenthaltsbestimmungsrecht in der ersten Instanz - wir werden u.u. Ein Gutachten anfordern, wo die Kinder besser aufgehoben sind. Aufgeben werde ich nicht, da ich denke dass sie entlastet werden muss, eine Therapie machen muss damit sie sich auch entspannt um unsere Kids kümmern kann, und vor allem wieder arbeiten kann (damit ich keinen BU zahlen mussg ..:-))
Anmerkung: mit BU und Kindesunterhalt bin wahrscheinlich noch günstiger dran als vorher da sie seit 10 Jahren keine Miete und auch nie einen Urlaub bezahlt hat.. - mir geht es aber ums Prinzip und die Kinder ...
Vielen Dank fürs lesen ...und antworten...
bei mir geht es um BU und Kindesunterhalt meine Ex hat vor der Geburt unserer Söhne (5 und 8 ) m Schicht Wechseldienst gearbeitet - bei der Bahn. Nach der Geburt unsere Söhne hat Sie nach 5 Jahren Elternzeit (3 und 2 Jahren) wieder im Schicht - Wechseldienst angefangen - sie arbeitet Donnerstag und Freitag in der einen Woche - und Samstag Sonntag in der anderen. Die Kinder waren vor der Trennung von Montag bis Dienstag bei Mama - mittwochs haben wir gemeinsam verbracht - Donnerstag / Freitag ebenfalls WoE musste sie arbeiten - dann in der nächsten Woche das gleiche - nur mir do/ fr arbeiten ihrerseits. Zusätzlich war ich auch öfter mal als Trainer mit dem Verein unterwegs oder im Training wobei meine Haupttage Mo und Di waren ( sie sagte immer 2x pro Woche kannst du zum Sport)
Nach der Trennung habe ich sofort einen Home-Office platz beantragt und diesen auch genehmigt bekommen. Ich kann beide Kinder Vollzeit (mit Kiga hort und Schule betreuen) - wir hatten ein Wechselmodell für die Betreuung der Kids bei Gericht angeboten - hat Sie abgelehnt mit der Begründung sie wollte nicht Vollzeit Schicht arbeiten - da würde Sie ihre Kids ja nicht sehen ..der Richter hat dann auf Anraten von JA und Prozessbeistand den Umgang wie vorher "vorläufig" (Donnerstag/Freitag im wö-Wechsel Samstag/Sonntag bei mir) geregelt - und durchblicken lassen dass er im Hauptverfahren auch nicht anders entscheiden wird.
Die Gegnerische Anwältin kam dann nach der Verhandlung zu uns und hat das Kindergeld eingefordert - ich sagte dann dass lt. $63 EStG demjenigen das Kindergeld zusteht der die meiste finanzielle Belastung habe - da ich ja 550 Euro für kiGa und Hort zahle würde ich es überhaupt nicht einsehen das KiGeld (388€) zu überweisen. - meine Anwältin hat mich dann zurückgepfiffen und gesagt das man das Geld doch überweisen könne. - ich habe der Gegenseite dann erklärt dass die Überweisung nicht als Zusage zum Aufenthaltsbestimmungsrecht gewertet werden soll...
Jetzt fordert Sie Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt. - Ich werde "locker" Düsseldorfer Tabelle Stufe 5 bezahlen müssen - die Anwältin hat mir geraten 160% Tabelle zu zahlen, damit ich meine Gesamteinkünfte nicht angeben muss und noch höhere Forderungen seitens der Gegenseite kommen. - und Sie mir ggfs. Mit der Umgangsregelung entgegen kommt.
Frage: bin ich verpflichtet mein Einkommen anzugeben für den Betreuungsunterhalt wenn ich 160% Düsseldorf zahle. Ich möchte ungern meine Einkommensverhältnisse angeben.
M.E. Hat Sie keinen Anspruch auf BU - da Sie ja auch bei der Bahn vollschichtig arbeiten kann - da ich ja die Betreuung der Kids vollständig leisten kann. Außerdem kann sie ja Tage und "Schichten" blocken.
U.u. Wird Sie auch noch eine psychische Erkrankung als "Hinderungsgrund" angeben, da ich Sie durch das letzte Jahr unserer Beziehung in eine Depression (MuKi - Klinik und geschlossene Psychiatrie für 10 Tage) getrieben habe - da ich von Ihr und unseren Söhnen ständig Leistung fordere und Sie mit der "Erziehung" überfordert ist. Der höufigste Streitpunkt war ihr Laisser-faire Stil in Bezug auf meine hierarchisch autoritären Stil - die Kinder dürfen mit "Füßen am Tisch essen" und ihr ist das Egal...ich hatte ihr gesagt dass wir das in unseren Kreisen nicht können...und ich "ungern die Kinder zu Hause lasse" wenn Sie sich nicht benehmen. - genau das hat Sie offensichtlich psyisch krank gemacht.
Frage: wenn sie nachweisen kann dass sie auf Grundlage dieser Behauptung/ ggfs Gutachten arbeitsunfähig oder sogar berufsunfähig ist..könnte die doch auch gleich "Frührente" beantragen...oder muss ich dann aus elternbezogenen Gründen BU zahlen - und kann man ihr zumuten einen anderen Job zu suchen. Bin ich dann verpflichtet den vollen Verdienstausfall zu zahlen..? Kann sie dann Kinder betreuen..?
Da die Wohnsituation ungeklärt ist - und sie die Kinder 20 km im Berufsverkehr zur Schule / kiga fährt hatte ich kurz überlegt ob ich mir eine Wohnung in unserer Stadt kaufe - und ihr und den beiden Kids vermiete, da sie in unserer Stadt bestimmt keine "adäquate" Wohnung als Mutter mit 2 Kids ohne geregeltes Einkommen- (ist schon seit mehreren Monaten krankgeschrieben) - da Sie (wahrscheinlich schon vor der Trennung) einen neuen Lebensgefährten hat - würde ich ihnen eher ungern ein Heim finanzieren - das Nestmodell lehne ich ab - weil Sie eine "null" in Haushaltsführung ist...und ich in meinem Haus mit 8 Stündiger Haushaltshilfe pro Woche kaum gegen "messiehafte" Zustände (durch Erkrankung viel schlimmer geworden) - meinen großen aus der Schule abmelden und ins 20km weiter entfernte Dorf zu ziehen macht sie bestimmt auch noch.. Wäre aber im Moment nicht so gut da er die 1.klasse wiederholen musste - war auch Teil des Streitpunkts da sie in der 1. klasse doch sehr oft mit den Kindern auf dem Spielplatz war..dadurch dass es ein anderes Bundesland sind müsste er 4 Wochen Stoff nachholen - und in den ersten 3 Schuljahren wär es der 3te klassenverband.
In 2 Wochen geht es ums Aufenthaltsbestimmungsrecht in der ersten Instanz - wir werden u.u. Ein Gutachten anfordern, wo die Kinder besser aufgehoben sind. Aufgeben werde ich nicht, da ich denke dass sie entlastet werden muss, eine Therapie machen muss damit sie sich auch entspannt um unsere Kids kümmern kann, und vor allem wieder arbeiten kann (damit ich keinen BU zahlen mussg ..:-))
Anmerkung: mit BU und Kindesunterhalt bin wahrscheinlich noch günstiger dran als vorher da sie seit 10 Jahren keine Miete und auch nie einen Urlaub bezahlt hat.. - mir geht es aber ums Prinzip und die Kinder ...
Vielen Dank fürs lesen ...und antworten...