BU im Schicht Wechseldienst sowie psychische Erkrankung (Depression)

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    • BU im Schicht Wechseldienst sowie psychische Erkrankung (Depression)

      Hallo,
      bei mir geht es um BU und Kindesunterhalt meine Ex hat vor der Geburt unserer Söhne (5 und 8 ) m Schicht Wechseldienst gearbeitet - bei der Bahn. Nach der Geburt unsere Söhne hat Sie nach 5 Jahren Elternzeit (3 und 2 Jahren) wieder im Schicht - Wechseldienst angefangen - sie arbeitet Donnerstag und Freitag in der einen Woche - und Samstag Sonntag in der anderen. Die Kinder waren vor der Trennung von Montag bis Dienstag bei Mama - mittwochs haben wir gemeinsam verbracht - Donnerstag / Freitag ebenfalls WoE musste sie arbeiten - dann in der nächsten Woche das gleiche - nur mir do/ fr arbeiten ihrerseits. Zusätzlich war ich auch öfter mal als Trainer mit dem Verein unterwegs oder im Training wobei meine Haupttage Mo und Di waren ( sie sagte immer 2x pro Woche kannst du zum Sport)

      Nach der Trennung habe ich sofort einen Home-Office platz beantragt und diesen auch genehmigt bekommen. Ich kann beide Kinder Vollzeit (mit Kiga hort und Schule betreuen) - wir hatten ein Wechselmodell für die Betreuung der Kids bei Gericht angeboten - hat Sie abgelehnt mit der Begründung sie wollte nicht Vollzeit Schicht arbeiten - da würde Sie ihre Kids ja nicht sehen ..der Richter hat dann auf Anraten von JA und Prozessbeistand den Umgang wie vorher "vorläufig" (Donnerstag/Freitag im wö-Wechsel Samstag/Sonntag bei mir) geregelt - und durchblicken lassen dass er im Hauptverfahren auch nicht anders entscheiden wird.

      Die Gegnerische Anwältin kam dann nach der Verhandlung zu uns und hat das Kindergeld eingefordert - ich sagte dann dass lt. $63 EStG demjenigen das Kindergeld zusteht der die meiste finanzielle Belastung habe - da ich ja 550 Euro für kiGa und Hort zahle würde ich es überhaupt nicht einsehen das KiGeld (388€) zu überweisen. - meine Anwältin hat mich dann zurückgepfiffen und gesagt das man das Geld doch überweisen könne. - ich habe der Gegenseite dann erklärt dass die Überweisung nicht als Zusage zum Aufenthaltsbestimmungsrecht gewertet werden soll...

      Jetzt fordert Sie Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt. - Ich werde "locker" Düsseldorfer Tabelle Stufe 5 bezahlen müssen - die Anwältin hat mir geraten 160% Tabelle zu zahlen, damit ich meine Gesamteinkünfte nicht angeben muss und noch höhere Forderungen seitens der Gegenseite kommen. - und Sie mir ggfs. Mit der Umgangsregelung entgegen kommt.

      Frage: bin ich verpflichtet mein Einkommen anzugeben für den Betreuungsunterhalt wenn ich 160% Düsseldorf zahle. Ich möchte ungern meine Einkommensverhältnisse angeben.

      M.E. Hat Sie keinen Anspruch auf BU - da Sie ja auch bei der Bahn vollschichtig arbeiten kann - da ich ja die Betreuung der Kids vollständig leisten kann. Außerdem kann sie ja Tage und "Schichten" blocken.

      U.u. Wird Sie auch noch eine psychische Erkrankung als "Hinderungsgrund" angeben, da ich Sie durch das letzte Jahr unserer Beziehung in eine Depression (MuKi - Klinik und geschlossene Psychiatrie für 10 Tage) getrieben habe - da ich von Ihr und unseren Söhnen ständig Leistung fordere und Sie mit der "Erziehung" überfordert ist. Der höufigste Streitpunkt war ihr Laisser-faire Stil in Bezug auf meine hierarchisch autoritären Stil - die Kinder dürfen mit "Füßen am Tisch essen" und ihr ist das Egal...ich hatte ihr gesagt dass wir das in unseren Kreisen nicht können...und ich "ungern die Kinder zu Hause lasse" wenn Sie sich nicht benehmen. - genau das hat Sie offensichtlich psyisch krank gemacht.

      Frage: wenn sie nachweisen kann dass sie auf Grundlage dieser Behauptung/ ggfs Gutachten arbeitsunfähig oder sogar berufsunfähig ist..könnte die doch auch gleich "Frührente" beantragen...oder muss ich dann aus elternbezogenen Gründen BU zahlen - und kann man ihr zumuten einen anderen Job zu suchen. Bin ich dann verpflichtet den vollen Verdienstausfall zu zahlen..? Kann sie dann Kinder betreuen..?

      Da die Wohnsituation ungeklärt ist - und sie die Kinder 20 km im Berufsverkehr zur Schule / kiga fährt hatte ich kurz überlegt ob ich mir eine Wohnung in unserer Stadt kaufe - und ihr und den beiden Kids vermiete, da sie in unserer Stadt bestimmt keine "adäquate" Wohnung als Mutter mit 2 Kids ohne geregeltes Einkommen- (ist schon seit mehreren Monaten krankgeschrieben) - da Sie (wahrscheinlich schon vor der Trennung) einen neuen Lebensgefährten hat - würde ich ihnen eher ungern ein Heim finanzieren - das Nestmodell lehne ich ab - weil Sie eine "null" in Haushaltsführung ist...und ich in meinem Haus mit 8 Stündiger Haushaltshilfe pro Woche kaum gegen "messiehafte" Zustände (durch Erkrankung viel schlimmer geworden) - meinen großen aus der Schule abmelden und ins 20km weiter entfernte Dorf zu ziehen macht sie bestimmt auch noch.. Wäre aber im Moment nicht so gut da er die 1.klasse wiederholen musste - war auch Teil des Streitpunkts da sie in der 1. klasse doch sehr oft mit den Kindern auf dem Spielplatz war..dadurch dass es ein anderes Bundesland sind müsste er 4 Wochen Stoff nachholen - und in den ersten 3 Schuljahren wär es der 3te klassenverband.

      In 2 Wochen geht es ums Aufenthaltsbestimmungsrecht in der ersten Instanz - wir werden u.u. Ein Gutachten anfordern, wo die Kinder besser aufgehoben sind. Aufgeben werde ich nicht, da ich denke dass sie entlastet werden muss, eine Therapie machen muss damit sie sich auch entspannt um unsere Kids kümmern kann, und vor allem wieder arbeiten kann (damit ich keinen BU zahlen mussg ..:-))

      Anmerkung: mit BU und Kindesunterhalt bin wahrscheinlich noch günstiger dran als vorher da sie seit 10 Jahren keine Miete und auch nie einen Urlaub bezahlt hat.. :) - mir geht es aber ums Prinzip und die Kinder ...

      Vielen Dank fürs lesen ...und antworten...
    • Hallo,

      wart ihr verheiratet?

      Nein, soweit ich weiss muss du für den Kindesunterhalt deine Einkünfte nicht offen legen, wenn du freiwillig die 10. Stufe der Düsseldorfer Tabelle zahlst.
      Aber wenn du mit Einkommen und Wohnwertvorteil fürs Haus eigentlich nur in Stufe 5/6 landest, dann stellt sich mir die Frage, warum du freiwillig deutlich mehr zahlen willst und die Kita- und Hortkosten on top. Zumal es bei Hortkosten nur Mehrbedarf ist, wenn es pädagogisch "wertvoll" ist.

      Hast du ein Urteil oder gab es einen Vergleich? Es gibt ein BGH-Urteil, dass das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils durchgesetzt werden kann. Hast du/deine Anwältin das schon mal gelesen, ob das für euch zutreffend wäre?

      Wie das beim BU mit Einkommenauskünftigen aussieht weiss ich nicht. Aber mit Depressionen ist man nicht gleich erwerbsunfähig. Da wäre eher die Frage, ob sie aufgrund der Erkrankung beim Arbeitgeber nicht nur Tagschichten/bestimmte Routen durchsetzen kann.
      Bzw. wenn ihr nicht verheiratet wart, sind soweit ich weiss nur kindbezogende Gründe ausschlaggebend für die Gewährung des BUs.
      Bei verheirateten ist das evtl. ein wenig anders.

      Ja, und Kindergeld bekommt der, der die Kinder betreut und bei dem sie gemeldet sind.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:

      Hallo,

      wart ihr verheiratet?

      Nein, soweit ich weiss muss du für den Kindesunterhalt deine Einkünfte nicht offen legen, wenn du freiwillig die 10. Stufe der Düsseldorfer Tabelle zahlst.
      Aber wenn du mit Einkommen und Wohnwertvorteil fürs Haus eigentlich nur in Stufe 5/6 landest, dann stellt sich mir die Frage, warum du freiwillig deutlich mehr zahlen willst und die Kita- und Hortkosten on top. Zumal es bei Hortkosten nur Mehrbedarf ist, wenn es pädagogisch "wertvoll" ist.

      Hast du ein Urteil oder gab es einen Vergleich? Es gibt ein BGH-Urteil, dass das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils durchgesetzt werden kann. Hast du/deine Anwältin das schon mal gelesen, ob das für euch zutreffend wäre?

      Wie das beim BU mit Einkommenauskünftigen aussieht weiss ich nicht. Aber mit Depressionen ist man nicht gleich erwerbsunfähig. Da wäre eher die Frage, ob sie aufgrund der Erkrankung beim Arbeitgeber nicht nur Tagschichten/bestimmte Routen durchsetzen kann.
      Bzw. wenn ihr nicht verheiratet wart, sind soweit ich weiss nur kindbezogende Gründe ausschlaggebend für die Gewährung des BUs.
      Bei verheirateten ist das evtl. ein wenig anders.

      Ja, und Kindergeld bekommt der, der die Kinder betreut und bei dem sie gemeldet sind.

      Sophie
      Danke Sophie,

      Nein, wir waren nicht verheiratet - da ich sonst von meinem Verdienst das Sozialwonheim und den Unterhalt für Ihre Mutter hätte zahlen müssen.

      Zum Kindergeld - Sie möchte sich selbst und die Kinder bei mir gemeldet lassen, damit Sie hier zur Schule gehen können. Ich meine, sie kann sich ja gerne ummelden. Ich zahle ja immernoch Müllgebühren etc. für Sie, obwohl sie nicht mehr hier wohnt - außerdem hat Sie ja noch alles Sachen von ihr bei mir.. Ich hatte überlegt, ob ich ihr einen 40 Fuß Container vor die Türe stelle...- bis wann muss sie ihre Sachen abgeholt haben, und sich bei der Gemeinde ummelden..?

      Sie hat beim letzten Gerichtstermin gesagt, dass Sie nicht mehr arbeiten wolle, da Sie die Kids sonst überhaupt nicht sieht. Außerdem hat sich das Gericht ja schon mehr als gelohnt, da ich die Kids jetzt bereits alle 2 Wochen bereits mittwochs von der Schule/kiga abhole -

      Wenn Sie Betreuungsunterhalt haben möchte, dann muss sie diesen doch einklagen oder..?

      Ich sehe das so, nur meine Anwätin sagte mir, dass ich bei den Betreuungszeiten meiner Ex am Betreuungsunterhalt nicht vorbei komme - aber es ist doch nicht mein Problem dass Sie "Schicht" arbeiten möchte. Ich meine sie muss doch auch ihren Arbeitgeber fragen, ob der ihr etwas anbieten kann - außerdem kann ich ja nicht ewig der Zahlemann sein...nur weil Sie keiner "geregelten Tätigkeit" nachgehen "möchte" - diese Schlampe.

      Das Urteil kenne ich / meine Anwältin leider nicht.-und was bedeutet Wohnwertvorteil fürs Haus..?
    • Hallo,

      deine ehemalige Lebensgefährtin ist keine Schl...

      Wohnwertvorteil fürs Haus heißt, die "ersparte" Kaltmiete ist Einkommen. Dagegen kann man die Zinsen und die Tilgung rechnen. Zinsen können direkt gegen den Wohnwertvorteil gerechnet werden und Tilgung kann bei der zus. Altersvorsorge abgezogen werden.

      Für das Urteil Doppelresidenzmodell musst du mal googlen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!