Anwaltsrechnung für unterhalt

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    • Anwaltsrechnung für unterhalt

      Hallo
      Ich habe eine Frage, zur einer Rechnung vom meinen Anwalt.

      Ja ich habe sie auch direkt gefragt, wo sie gesagt hat es wäre rechtlich so richtig.

      Nun zu meiner Situation.

      Es wurde ab Oktober 2017, eine Unterhaltsvorderung von meiner volljährigen Tochter eingefordert.
      Sie fing im Oktober 2017 an zu studieren. ( Es besteht kein Titel )

      Nach monatlichen hin und her der Anwälte und Feststellung das ihr kein Unterhalt zusteht, bzw sie keine Nachweise erbringt das sie Einkommen hat, kann der Unterhaltbedarf nicht berechnet werden.
      Jetzt sind 2 Monate vergangen, wo nix passiert ist, keine geforderten Unterlagen, kein neuer Bafög Bescheid, nix

      Jetzt kam von meiner Anwältin eine Rechnung.

      Wo die Summe ( streitwert) steht, die gefordert wurde von meiner Tochter.
      ( Die Summe wurde vor 2 Jahren vom Jugendamt berechnet )

      Diese wird 7x berechnet und zuzüglich 12x für kommende Monate.

      Ist es richtig, das auch die kommenden 12 Monate zum streitwert dazugerechnet werden.

      Müsste nicht die Rechnung, wenn von Oktober 2017-September 2018 gehen.

      Jetzt wurden 19 Monate als streitwert in Rechnung gestellt.

      Ich zahle kein Unterhalt, weil vermutlich ein Einkommen von meiner Tochter vorhanden ist.

      Ich hoffe jemand kann mir das erklären wie es rechtlich richtig ist.

      Vielen Dank
    • Hallo Svyvi,

      wenn ich richtig sehe, geht es um 7 Monate Rückstand (Oktober bis April), plus die üblichen 12 Monate dazu. Schein doch alles nach Vorschrift berechnet zu sein.

      Der Verfahrenswert ("Streitwert") ist die Basis für den Lohn des Anwalts und des Gerichts. Der ist erstmal nicht abhängig davon, wer Recht hat oder ob letztlich Unterhalt gezahlt wird.

      Kann natürlich sein, wenn Du per Urteil 100% Recht bekommst, dass die Gegenpartei die Deine Anwaltskosten übernehmen muss, aber letztlich bekommt die Anwältin auf jeden Fall ihr Geld.

      Gruß Jon
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