Unterhalt - Kürzung möglich wegen Frage der Betreuung

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    • Unterhalt - Kürzung möglich wegen Frage der Betreuung

      Hallo an alle Forenmitglieder und einen guten Tag für Euch

      Auch ich habe Fragen an Euch.
      Seit 2 Jahren lebe ich mit meinem Partner zusammen.
      Er war beim Kennenlernen bereits 4 Jahre getrennt, hat sich letztes Jahr erst scheiden lassen.
      Aus der Ehe ist er am Ende mit Null heraus.
      Die Ex hat das Haus, er ist aus dem Kreditvertrag heraus, hat aber auch für 10 Jahre Finanzierung dieses Hauses keinen Ausgleich erhalten.
      Er hat ein Kind unter 12 Jahren.
      Das Sorgerecht haben die Eltern gleichberechtigt.
      Das Kind wohnt bei der Mutter.
      Ist jede 2.Woche ab Freitag nach der Schule bis Montag früh beim Vater.
      Ebenso einmal jede Woche einen Tag nach der Schule bis zum nächsten Morgen.
      Die 2 Wochen Winterferien voll in den Sommerferien auch mindestens 2 Wochen inklusive Wochenenden.
      Dazu kommen och Aufenthalte in den Zeiten, in denen die Mama "zu Messen fährt, Geschäftstermine oder Geschäftsessen " am Abend hat.
      Weiterhin ist das Kind in den Sommerferien 1 Woche bei der Mutter, 1 Woche bei der Oma, 2 Wochen in einem Sportlager, was jedes Jahr wieder stattfindet.

      Heisst, das Kind ist im Sommer 5 Wochen am Stück nicht in der Betreuung der Mutter.
      Diese jedoch fordert rigoros den vollen Unterhalt - was ihr wohl gesetzlich sogar zusteht.
      Zusätzlich fordert sie noch die Hälfte der Kosten für die Sportlerferien.

      In regelmässigen Abständen kommen immer wieder Forderungen wegen "Sonderkosten "
      Daber schickt man immer gleich Links mit Gerichtsurteilen mit, um ja gleich eventuellen Widersprüchen zu begegnen.

      Unberücksichtigt bleibt dabei von ihrer Seite, dass das Kind während des Aufenthaltes bei uns auch essen muss, gekleidet wird.
      Der Kindergeburtstag wird von uns ausgerichtet, den Handyvertrag zahlt der Vater.
      Wenn die Mama "vergessen" hat, Geld für den Bus und Mittagessen mit zu geben, Kopiergerät für die Schule, den Taschenrechner.... und und und....?
      zahlt das auch noch der Vater.

      Das Kind läuft zudem meist in getragenen Sachen - sogar getragenen Schuhen - anderer Kinder herum.

      Im Gegenzug gönnt sich die Mama fast jedes Wochenende Ausflüge mit ihrem Partner. Ohne das Kind, weil dieses an den Mama-Wochenenden zur Oma gebracht wird.
      Man kann sich einen Kamin einbauen lassen, einen Luftkissenrasenmäher kaufen, mit der Aida fahren .......

      Bitte hier nicht falsch und als Hetze verstehen - wollte nur den Gesamtumfang darstellen.

      Auf der anderen Seite kämpfen wir trotz 2 Verdiensten am Minimum.
      Wir haben uns eine Wohnung geschaffen, in der auch das Kind bleiben kann.
      Finanziell geht es uns ich gut.

      Wenn man eine Familie, ist und mit dem Kind zusammen lebt, dann hat man auch nicht das Geld, jeden Monat 500 Euro nur für das Kind aufzuwenden (320 Euro Unterhalt und 190 KiGe)

      Kann man denn gegen solche Gepflogenheiten wie vorher beschrieben gar nichts tun ?
      Ist der Vater im er nur die melkende Kuh
      Mit diesen Unterhalts- und Rechtsregelungen hat man von vornherein als Zweitfamilie kaum eine Chance, auf einen "grünen Zweig" zu kommen

      Vielen lieben Dank fürs Lesen, verstehen, Tips, Ratschläge und Meinungen.

      Franbarde
    • Nö, keine Kürzung möglich.
      Das Gericht hat nichtmal eine Kürzung für möglich erachtet als das Kind für 3 Monate in einer Rehabilitationsklinik (bezahlt vom Rentenversicherungsträger) war und die Mutter weder betreut hat, noch selbst Kosten hatte.
      Selbst für die Haftung des betreuenden Elternteiles am Unterhalt (die hat mehr als doppelt so hohes Einkommen), musste mein Mann in Beschwerde gegen das Urteil eines AmtsGerichtes gehen!
      Schmink dir eine Gleichbehandlung aller Kinder und aller Familien gleich mal ab!
      Die heilige Erstfamilie wird gepusht. Der Mann hätte ja nicht noch mal heiraten und noch mal Vater werden müssen...
      Ich habe mal von einem Vater gehört, dass der vom Jugendamt gefragt wurde, ob er sich etwa aus der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind aus erster Ehe "rauskindern" wolle....(Er hat frecherweise noch ein Kind bekommen und wollte den Unterhaltstitel anpassen lassen)
      Berliner Sitten. ... :cursing:
    • Hallo,

      die "Standard-Umgangsregelung" sieht jedes 2. Wochenende plus hälftige Ferien vor.
      Ihr habt noch eine Übernachtung die Woche mehr.
      Ist doch schön.

      Wenn die KM immer Sonder/Mehrkosten geltend machen will, dann muss sie aber auch - wenn diese Mehrkosten berechtigt sind - ihr Einkommen offen legen, damit die Quotelung (jedes Elternteil muss sich nach seinem Einkommen beteiligen) berechnet werden kann.
      Insofern beim nächsten Mal prüfen, ob es überhaupt Mehr- oder Sonderbedarf ist. Da gibt es Urteile, was genau davon was ist.
      Hobbies beispielsweise, wie die Kosten für Sportferienlager gehören nicht dazu. Das ist vom Unterhalt zu zahlen. Es sei denn, dass Kind ist so sportlich begabt, dass es evtl. eine Überlegung sein sollte.

      Wenn Mama kein Kopiergeld mitgibt, dann der Klassenlehrerin schriftlich mitteilen (dann muss das kind das nur abgeben), dass die KM dieses vermutlich nachreichen wird, da das Kind bei euch übernachtet hat und es deswegen nicht direkt gezahlt werden konnte. Und dann der KM eine Email schreiben, dass das Geld gefehlt hat und das das Kind leider ohne losgehen musste, ihr aber der Klassenlehrerin eine Erklärung habt zukommen lassen, dass das Kind bei euch übernachtet hat und deswegen das Geld/Taschenrechner etc. von der KM nachgereicht werden würde.

      Ihr müsst halt sagen, dass es nichts extra gibt und das dann auch durchziehen. Wenn die KM dann mit Schulsachen kommt, ist vom Unterhalt zu zahlen. Ferienlager sind ebenfalls vom Unterhalt zu zahlen.

      Und was ist mit Busgeld? Hat das Kind keine Monatskarte oder muss es nur von euch aus mit dem Bus zur Schule fahren? Wenn ihr die Kosten nicht tragen wollt, müsst ihr das Kind Sonntag abend zurückbringen, wenn es kein Busgeld dabei hat. Und das der KM dann auch kommunizieren.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,
      zu deinen Ausführungen kann/will ich mich gar nicht äußern. Du hast ja auch schon wertvolle Hinweise bekommen. Nur so viel dazu: Mit wie vielen Luftkissenmähern die Exfrau auf ihre Aida-Kreuzfahrt geht, geht euch schlicht nichts an - so wenig wie es die Exfrau etwas angeht, was ihr mit eurem Geld macht.

      Zu dem - nach deiner Ansicht - zu hohen Kindesunterhalt möchte ich auf die SGB II-Regelungen für Kinder hinweisen (die sind sicher unverdächtig, in unermesslichem Reichtum zu leben):

      Regelsatz für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren 296,00 € (davon werden Kosten für Ernährung, Kleiderung, Körperpflege, Hausrat, Strom und kulturelle Bedürfnisse bestritten)
      + Kosten der Unterkunft (unterschiedlich je nach Wohnort), angemessen sind für 2 Personen 65 qm, angemessene Kaltmiete
      z.B. für Köln 696 € + Heizkosten ca. 90 € + Nebenkosten ca. 120 € = 906 € : 2 = 453 €/Person
      in einer Kleinstadt im Münsterland beträgt die angemessene Kaltmiete ca. 450 € + Heiz- und Nebenkosten = 660 € : 2 = 330 €/Person

      Die vom JobCenter zu zahlenden Leistungen betragen also zwischen 750 und 630 € bei meinen Beispielen. Hinzu kommen evtl. noch Zuschüsse z.B. für Klassenfahrten oder Leistungen nach dem Bildungsteilhabepaket.

      Glaub mir, der Gesetzgeber rechnet mit der ganz spitzen Feder und geht bei den ermittelten Werten von den unteren 20 % der Verbrauchergruppen aus. Das sollten Mama und Papa nicht nachmachen.

      Susanne
    • Guten Tag Euch

      Vielen Dank für die guten Hinweise, Vorschläge und Rechenbeispiele.
      Natüblich wissen wir, dass es uns nichts angeht, wofür die KM das Geld ausgibt.
      Uns stört es aber, dass es nicht voll dem Kind zugute kommt, sondern sich eher der Luxus damit finanziert.
      Wir sind auch froh, dass das Kind öfter als nach Regelung bei uns ist.
      Von uns aus wird sie vom Papa in die Schule gefahren oder läuft. Es ist nicht so weit.
      Die Buskarte hat sie, um zur KM nach Hause oder von da aus in die Schule zu fahren.

      Interessant finde ich auch die Aussage, dass die KM ihr Gehalt offenlegen müsste, um die Sonderkosten anteilig zu berechnen.
      Ist es aber nicht auch so, dass man das immer nur nachprüfen lassen kann, sobald sich der Unterhalt ändern soll ?

      Was ich auch unmöglich finde - dem Vater wird gesagt, er solle sich einen Nebenjob suchen, um besser klar zu kommen finanziell.
      Trotzdem er 3 Bandscheiben OP hinter sich hat und damit schwerbeschädigt ist.
      Er arbeitet fleissig und über seine Kräfte und hatte trotzdem einen Nebenjob, der jetzt aber weggefallen ist.
      Kann man jetzt auch neu berechnen lassen ? Obwohl es laut Alter des Kindes zeitlich momentan keine Neuberechnung des KU geBen würde ?

      Gehören Zahlungen Handyvertrag auch von KU bezahlt oder Sonderkosten ?

      Danke schön und einen schönen Freitag Euch.

      Franbarde
    • Sonder- und auch Mehrbedarf ist nicht von einem allein, sondern von den Eltern entsprechend ihrer Einkommensverhältnisse zu tragen.
      An die Gehaltsnachweise der Mutter kommt man natürlich nur, wenn man nicht immer einfach zahlt wenn Mutti was neben dem regulären Unterhalt fordert, sondern sie auffordert, sich angemessen an den Kosten zu beteiligen und dafür ihr Einkommen offen zu legen.
      Wenn es Gehaltsnachweise geben sollte (die Mutti wird die nach meiner Erfahrung eher nicht freiwillig rausrücken - aber dann gibt es eben keine Beteiligung an den angeblichen Mehr- und Sonderkosten...) muss man sich auch schon wieder auf eine kostenträchtige Berechnung (es sei denn, man ist selbst einigermaßen fit im Rechnen) einstellen....
      Mutti wird dann wieder zum Anwalt gehen und Papi auffordern lassen, zu zahlen.
      Viele bekommt man ja schon damit ruhig gestellt... Die zahlen dann brav alles, was Mutti möchte, sonst gibt es Stress mit dem Umgang des Kindes.
      Ich würde dir (!) abraten, dich so für deinen Mann in die Bresche zu werfen. Wenn er was anderes wollen würde, würde ER hier anfragen, nicht Du....

      Ich möchte noch eindrücklich darauf hinweisen, dass ich derartiges Vorgehen von Muttis .... finde und obiger Beitrag nicht meine Vorgehensweise als Mutter widerspiegelt.
      "Unsere" Mutti hat ihr Einkommen übrigens erst nach einem gerichtlichen Antrag auf familienrechtlichen Ausgleichsanspruch nach einseitiger Aufkündigung des Wechselmodells offen gelegt.... Andere Baustelle....
      Und Unterhaltsvorschuss (eigentlich Ausfallgeld) bezieht Mutti auch...ich sage mal jetzt nicht, wieviel monatliches Nettoeinkommen das KG ihr zugerechnet hat....
      Da zweifelt man irgendwann wirklich...
      Im Familienrecht ist Alleinerziehend ja leider auch anders definiert als im Steuerrecht....

      Aber so ist es.... Den Abbau der Ungleichbehandlung der Zweitfamilie wollte sich ja die ehemalige kommis. Familienministerin und nunmehrige Justizministerin Barley auf die Fahne schreiben....ist wohl im Laufe der Konsolidierung abhanden gekommen....

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      Handyverträge etc. sind vom Unterhalt zu zahlen.

      Und wenn das Kind die Busfahrkarte nur benötigt, um von der Schule zur KM zu fahren, dann gibt es einfach kein Geld dafür. Dann der KM morgens (oder wann das Kind das auch immer feststellt, dass es kein Geld dafür hat) informieren, dass das Kind kein Busgeld hat und sie es bitte zum Schulende abholen sollte oder eine andere Lösung finden muss.

      Mehr- und Sonderbedarf, dabei müssen beide Elternteile ihr Einkommen offen legen. Und das wird dann bei Entstehen oder Geltendmachung des Bedarfs getan.

      Wie spielt der Nebenjob unterhaltstechnisch mit rein? Es kann auch sein, dass sich dadurch die Einstufung der Düsseldorfer Tabelle nicht unbedingt ändert.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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