Scheidung oder doch nicht

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    • Scheidung oder doch nicht

      Guten Tag

      Mein Ehemann teilte mir vor 2 Wochen mit er möchte sich Trennen.
      Haben ein Sohn von 2.

      Seine Gründe wären da ich nicht Selbständig wäre in machne Sachen zb ich finde keine Arbeit die auf die Zeiten von unserem Kind passen und da ich kein Führerschein habe macht es das nicht besser,er Arbeitet in 3 Schichte sind seit einem Jahr Verheiraret und seit 5 Jahre waren wir zusammen.

      Und das er mich auch nach A Fährt und B. Denke auch das ich zu sehr klammer und das alles Eifersucht die berechtigt sind aber anderes Thema. Ich glaube auch er wünscht sich nach mehr Freiraum.

      Erst sagt er ich soll ausziehen dann bekomme ich Zeit um mein Leben in den Griff zu bekommen dann soll ich doch wieder raus ehm dann sagt er,er würde mich nicht mehr Lieben er will mal was anderes als immer nur mich aber mit mir ins Bett steigen ist ok. Dann sagt er wäre vor 2 Wochen bei einem Anwalt gewesen um sich Beraten zulassen. dann sagt er müsste nun einen Beratungsschein ausfüllen das er die Kosten nicht übernehmen muss. Dann sagt er,er wollte isch nicht Scheiden lassen zwecks unserem Kind weil das wäre nur Streit wegen der Elterliche Sorge usw. Dann bekomme ich doch wieder Zeit um mich zu ändern

      Und Sein Selbstbehalt mit Kind wären 1500€ oder so sein Netto Verdienst liegt bei 1900€
    • Hallo,

      wenn ihr verheiratet seid und euch trennt, dann steht dir im ersten Jahr Trennungsunterhalt zu.
      Bei einem Kind unter 3 auch mindestens bis zum 3. Geburtstag.
      Für das Kind gibt es eigenen Unterhalt (Kindesunterhalt).

      Von seinen 1.900 € netto kann er berufsbedingte Aufwendungen (entweder 5 % pauschal oder nach Aufwand, unterscheidet sich je nach OLG-Bezirk). Dann wird geschaut, wo er mit seinem Einkommen in der Düsseldorfer Tabelle landet, ist hier Stufe 1. Von seinem bereinigten Netto wird der Kindesunterhalt (Zahlbetrag) abgezogen. Sein Selbstbehalt dir gegenüber liegt bei 1.200 €. Die Differenz zwischen dem Netto abzüglich KIndesunterhalt und 1.200 € steht dir zu.
      Selbstbehalt dem Kind gegenüber liegt bei 1.080 €.
      Dein Elterngeld (bekommst du welches und wenn ja in welcher Höhe) wird auch berücksichtigt. Aber eigentlich hast du Anspruch auf mindestens 800 € und davon geht dann das Elterngeld ab. Mehr als 800 €, wenn du vorher mehr verdient hast. Diese Beträge sind aber in eurem Fall unrealistisch.
      Und es zählt das Jahresnetto, sprich mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.

      Fakt ist, dass er ab Januar dann weniger Netto haben wird bei einer Trennung, weil er dann von Steuerklasse III mit 1 Kinderfreibetrag auf Steuerklasse I mit 0,5 Kinderfreibetrag wechseln muss.

      Aber bei einer Trennung dürfte für dich das Geld nicht reichen, vor allem, wenn du dich weiterhin ums Kind kümmerst und es mit dir auszieht. Du wirst auf staatliche Hilfen angewiesen sein.

      Wer hat die Wohnung gemietet und wie teuer ist sie? Es besteht auch die Möglichkeit, wenn sie günstig ist, dass du mit dem Kind drin bleibst, den Mietvertrag übernimmst, wenn er auf beide läuft. Selbst wenn der Mietvertrag auf deinen Mann läuft könnte es sein, dass du die Wohnung bekommen kannst, weil sie die Ehewohnung ist.

      Der Beratungsschein steht dir selbstverständlich auch zu.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Also ich würde gerne unser Kin bei ihm lassen wegen der umgebung der gewohnte und wegen dem Kita platz

      Für mich ist die Wohnung zu groß und zu Teuer.

      Er meinte halt mit Kind hätte er denn Freibetrag von 1500
      Nein ich bekomme kein Elterngeld mehr ALG 2 ist beantragt aber denke nicht das ich etwas bekomme weil wir hier zusammen leben zwar getrennte Betten aber ja.

      MV läuft auf beide

      Aber ich will Kämpfen aber weiß nicht wie ich damit umgehe soll ob er wirklich sich trennen will oder doch nicht
      da Scheidung für ihn auch nie in betracht kam
    • Hallo,

      wie kann er das Kind betreuen bei einem 3-Schicht-Arbeitsplatz?

      Du wirst dann unterhaltspflichtig, dem Kind gegenüber und ihm gegenüber (bis zum 3. Lebensjahr).
      Und du bist gesteigert erwerbspflichtig, musst also sehen, dass du schnell eine Vollzeitstelle findest, um mindestens Kindesunterhalt zahlen zu können.

      Wenn ihr euch noch nicht im klaren seid, wie wäre es mit einer Paar/Ehetherapie oder Mediation?
      Da habt ihr die Chance euch über alles klar zu werden und euch bei bestimmten Positionen anzunähern.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!