Hallo zusammen,
ich befinde mich in zweiter Ehe und wir haben auch zwei Unterhaltspflichtige Kinder im Haushalt.
Aus erster Ehe habe ich einen Sohn, der demnächst 18 wird.
Seit Jahren zahle ich nach Düsseldorfer Tabelle den Kindesunterhalt (keine Titulierung). Habe aber sonst kaum Kontakt zu Ihm.
Er hat die 10. Klasse wiederholt und hat nun mit der weiterführenden Schule (Richtung Hauswirtschaft) begonnen und wohnt noch bei der Mutter. Er arbeitet auch nebenbei. Mal schwarz, mal auf 400Eur Basis (wurde mir nicht offiziell von der Mutter gemeldet und mit dem Unterhalt verrechnet; Mein Sohn hat es mir selber erzählt, habe nichts dazu gesagt)
Die Mutter ist Berufstätig und verdient u.U. mehr als ich.
Im Dezember wird der Junge 18. Ich weiß dank diesem Forum, dass ab dann beide Elternteile Barunterhalt leisten müssen.
Aber wie funktioniert das in der Praxis?
Sollte ich erstmal die Zahlung einstellen und warten ob der Junge mich oder beide Elternteile auf Unterhalt verklagt?
Wenn es so kommt, müssen beide Elternteile Ihr Gehalt angeben. Beides zusammen addiert, ergibt dann laut Düsseldorfer Tabelle die Verdienststufe und dann entsprechend den Bedarf des volljährigen Kindes?
Gehen wir mal davon aus, das Kind erhält den höchsten Satz: 884 Eur. Davon zieht man 194Eur Kindergeld ab, bleiben also 690 EUR Bedarf für das Kind.
Wie geht man jetzt weiter vor? Wenn beide Elternteile relativ gleich verdienen wird es durch zwei gerechnet? Wie hoch muss der Unterschied des Einkommens sein, damit gequotelt wird?
Ich bin ja noch für 2 Kinder aus zweiter Ehe, die bei mir im Haushalt wohnen, Unterhaltsverpflichtet. Meine Frau arbeitet nicht und kümmert sich um die Kindererziehung.
Findet dieser Umstand eine Berücksichtigung bei der Berechnung??
Korrigiert mich bitte bei meinen ganzen Annahmen.
Wie würdet Ihr genau vorgehen?
Das beste wäre natürlich, dass der Junge nicht Unterhalt einklagt. Aber das kann ich mir nicht vorstellen. Das Geld brauchen die nicht wirklich.
ich befinde mich in zweiter Ehe und wir haben auch zwei Unterhaltspflichtige Kinder im Haushalt.
Aus erster Ehe habe ich einen Sohn, der demnächst 18 wird.
Seit Jahren zahle ich nach Düsseldorfer Tabelle den Kindesunterhalt (keine Titulierung). Habe aber sonst kaum Kontakt zu Ihm.
Er hat die 10. Klasse wiederholt und hat nun mit der weiterführenden Schule (Richtung Hauswirtschaft) begonnen und wohnt noch bei der Mutter. Er arbeitet auch nebenbei. Mal schwarz, mal auf 400Eur Basis (wurde mir nicht offiziell von der Mutter gemeldet und mit dem Unterhalt verrechnet; Mein Sohn hat es mir selber erzählt, habe nichts dazu gesagt)
Die Mutter ist Berufstätig und verdient u.U. mehr als ich.
Im Dezember wird der Junge 18. Ich weiß dank diesem Forum, dass ab dann beide Elternteile Barunterhalt leisten müssen.
Aber wie funktioniert das in der Praxis?
Sollte ich erstmal die Zahlung einstellen und warten ob der Junge mich oder beide Elternteile auf Unterhalt verklagt?
Wenn es so kommt, müssen beide Elternteile Ihr Gehalt angeben. Beides zusammen addiert, ergibt dann laut Düsseldorfer Tabelle die Verdienststufe und dann entsprechend den Bedarf des volljährigen Kindes?
Gehen wir mal davon aus, das Kind erhält den höchsten Satz: 884 Eur. Davon zieht man 194Eur Kindergeld ab, bleiben also 690 EUR Bedarf für das Kind.
Wie geht man jetzt weiter vor? Wenn beide Elternteile relativ gleich verdienen wird es durch zwei gerechnet? Wie hoch muss der Unterschied des Einkommens sein, damit gequotelt wird?
Ich bin ja noch für 2 Kinder aus zweiter Ehe, die bei mir im Haushalt wohnen, Unterhaltsverpflichtet. Meine Frau arbeitet nicht und kümmert sich um die Kindererziehung.
Findet dieser Umstand eine Berücksichtigung bei der Berechnung??
Korrigiert mich bitte bei meinen ganzen Annahmen.
Wie würdet Ihr genau vorgehen?
Das beste wäre natürlich, dass der Junge nicht Unterhalt einklagt. Aber das kann ich mir nicht vorstellen. Das Geld brauchen die nicht wirklich.