Ich habe eine Frage zur Kindesunterhaltsberechnung beim Wechselmodell:
Unter
isuv.de/bgh-beschluss-vom-11-01-2017-wechselmodell/
ist sehr nachvollziehbar dargestellt, wie gerechnet wird. Aber warum wird zu Beginn das hälftige Kindergeld (Barbetrag) vom Gesamttabellenwert abgezogen und unten bei der Mutter erneut in Ansatz gebracht? Dürfte es nicht nur oben zur Hälfte den Gesamtbedarf mindern + das auszugleichende Viertel (also der halbe Betreuungsbetrag) am Ende ans den Vater ausgekehrt werden?
Wieder einmal ein herzliches Dankeschön in die Runde!
Unter
isuv.de/bgh-beschluss-vom-11-01-2017-wechselmodell/
ist sehr nachvollziehbar dargestellt, wie gerechnet wird. Aber warum wird zu Beginn das hälftige Kindergeld (Barbetrag) vom Gesamttabellenwert abgezogen und unten bei der Mutter erneut in Ansatz gebracht? Dürfte es nicht nur oben zur Hälfte den Gesamtbedarf mindern + das auszugleichende Viertel (also der halbe Betreuungsbetrag) am Ende ans den Vater ausgekehrt werden?
Wieder einmal ein herzliches Dankeschön in die Runde!