Wehselmodell: Wohnbedarf

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    • Wehselmodell: Wohnbedarf

      Hallo Forum,

      kann jemand mitteilen, wie man den Wohn(mehr)bedarf bei einem Wechselmodell ausrechnet? Situation ist die:

      Eikommen Mutter: DüDo-Tab Stufe 4
      Einkommen Vater: DüDo-Tab Stufe 10 (Höchststufe)
      Zusammengerechnet, weil echtes/strenges Wechselmodell: auch Stufe 10 (Höchststufe)

      Da fällt es mir schwer, irgendwelche Differenzen für den Wohnmehrbedarf zu bilden.

      Danke und Gruß
      Heinz
    • Hallo,

      die Frage ist, wie wollt ihr das lösen?

      Vermutlich wäre es am einfachsten, wenn ihr das Kindergeld plus die Düsseldorfer Tabelle Stufe 4 addiert und dann schaut wie hoch die Differenz zu der Düsseldorfer Tabelle Stufe 10 anschaut. 192+304 (0-5 Jahre) = 496, Stufe 10 = 460. Die Differenz beträgt 36 €. Damit müsste die KM dir die Hälfte von den 36 € zukommen lassen. Bei einer höheren Altersstufe entsprechend.

      Oder was meist du mit Wohnmehrbedarf?

      Bei meiner Rechnung hat jeder Elternteil das gleiche fürs Kind zur Verfügung. Vermutlich wäre es sinnvoll, dass jeder 50 % (oder welchen Anteil auch immer) auf ein gemeinsames Konto einzahlt, wovon die Kleidung, Hobbies, Schulsachen und was das Kind so benötigt bezahlt werden können.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      danke für deine Antwort. Ich meinte das hier:

      isuv.de/bgh-beschluss-vom-11-01-2017-wechselmodell/

      Da geht es um die Rechnung und darum, dass man für das Wohnen zusätzlich zum Tabellenwert beim Wechselmodell noch was addiert. Dazu heißt es in dem Artikel:

      "Die erhöhten Wohnkosten sind zu errechnen aus den im Tabellenunterhalt für jeden Elternteil enthaltenen Wohnkosten (ca. 20 % des jeweiligen Tabellenunterhaltes für jeden einzelnen Elternteil). Diese Beträge sind zu vergleichen mit dem Wohnkostenanteil des Tabellenbetrages aus dem zusammengerechneten Einkommen, die Differenz ist Mehrbedarf."


      Ich fürchte, ich kapier das nicht recht. Danke für deine Hilfe.


      Heinz
    • Hallo,
      du nimmst die 304+hälftiges Kindergeld, damit du auf den Tabellenbetrag kommst. Das macht 400 €. Davon 20 % als Wohnbedarf = 80 €
      Dann kommt der Tabellenbetrag Stufe 10 = 460-hälftiges Kindergeld= 556 €. Davon 20 % als Wohnbedarf = 111,20 €.

      Dann wird vermutlich gerechnet, dass Stufe 10 zu Stufe 10 = 0, damit kein Mehrbedarf.
      Stufe 4 zu Stufe 10 = 80 zu 111,20. Damit ergibt sich eine Differenz von 31,20 €.
      Und das wäre dann der Mehrbedarf.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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