Kind hat keinen Plan zur Ausbildung

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    • Kind hat keinen Plan zur Ausbildung

      Hallo zusammen,
      meine Tochter die im Oktober 18 und wiederholt noch mal 10 Klasse um ihre Noten zu verbessern.
      Was soweit erst mal ok ist. Die Bitte auf die letzten Zeugnisse wurde
      abgelehnt. Auf die Frage über den geplanten weiteren
      Ausbildungsverlauf bekam ich nur die Antwort, dass „sie darüber noch
      keinen Plan haben“.
      Kann ich von meiner Tochter verlangen dass sie sich zu einer Berufsberatung begibt?
      Auf diese Weise wird doch nur versucht die Verweildauer im Unterhalt künstlich zu verlängern.
      Wie kann ich darauf Einfluss nehmen. Kontakt zum Kind besteht aktuell nicht.
    • Hallo,

      ich würde die Tochter anschreiben, wenn ansonsten kein Kontakt besteht.
      Ich würde ihr in dem Brief mitteilen, dass ab 18 Jahren beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind. Und das ab 18 eine Änderung eintritt, sie hat nur Anspruch auf Unterhalt, wenn sie bedürftig ist und ihre Bedürftigkeit nachweist.
      Deswegen bittest du um eine aktuelle Schulbescheinigung.
      Gerne würdest du dich mit ihr treffen, um zu hören, welche Pläne sie nach der 10. Klasse hat und ob du ihr dabei helfen könntest.

      Und ich würde sie daraufhinweisen, dass zur Berechnung des Unterhaltes die Unterlagen beider Elternteile komplett vorliegen müssen und das das Jugendamt sie im Regelfall bis zum 21. Lebensjahr kostenfrei zu diesem Thema berät.

      Nachdem sie dir die Schulbescheinigung hat zukommen lassen, würdest du ihr deine Unterlagen geben.
      Und nach der Berechnung des Jugendamtes benötigst du die Berechnung des Jugendamtes sowie die Unterlagen ihrer Mutter um die Berechnung nachvollziehen zu können.

      Und sie möge dir bitte schriftlich mitteilen, auf welches Konto der Unterhalt ab ihrem 18. Geburtstag zu überweisen ist.

      Die Berufsberatung kannst du nicht erzwingen. Es ist allerdings so, dass sie - sofern sie keinen Ausbildungsplatz oder Schulplatz für das Abi nach der 10. Klasse vorweisen kann, sie auch nicht mehr unterhaltsberechtigt ab der Beendigung der 10. Klasse ist. Diese Übergangszeit geht nur, wenn sie dann im August/September etwas anderes macht.

      Sie ist nur während einer Schul- oder Berufsausbildung oder während eines Studiums unterhaltsberechtigt. Wenn sie keine Nachweise bringt, dann ist sie auch nicht bedürftig.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Velocat schrieb:

      Die Bitte auf die letzten Zeugnisse wurde abgelehnt. Auf die Frage über den geplanten weiteren Ausbildungsverlauf bekam ich nur die Antwort, dass „sie darüber noch keinen Plan haben“.

      Hallo Velocat,

      in welcher Form hast du diese Antwort erhalten? Hattest du dich aufgrund der früheren Diskussionen schon direkt mit der Tochter in Verbindung gesetzt oder erneut mit der Mutter?

      Besteht hier eigentlich eine Beistandschaft beim Jugendamt? Das könnte die Sache jetzt evtl. vereinfachen... ;)
    • Hallo Clint,
      von meiner Tochter habe ich weder email noch eine Handynr. Sie hat auch nie auf Geburtstags- Weihnachtskerten mit Füllung geantwortet.
      Die Antwort mit dem "Ohne Plan " ist von Mutti per mail gekommen. Beistandschaft besteht glaube nicht. Ich haben nur einen alten befristeten Titel.
    • Hallo,

      der Titel ist auf den 18. Geburtstag befristet?
      Dann könntest du in Ruhe abwarten und einfach den Unterhalt einstellen. Sprich der KM den letzten Unterhalt für den Oktober überweisen und dann muss die Tochter ja ihre Bedürftigkeit nachweisen.

      Klar wäre es netter, wenn du ihr einen Brief, wie von mir oben vorgeschlagen schreiben würdest.
      Das hätte auch den Vorteil, dass du sagen kannst, du bist ja grundsätzlich bereit Unterhalt zu zahlen, aber dir liegen eben nicht die Voraussetzungen und die Berechnung vor, so dass du das nicht machen kannst.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,

      mit den Anschreiben des Kindes hatte auch so geplant. Ja, der Titel ist befristet. Das ich Unterhalt zahlen muss ist mir klar. Mir geht es halt darum das Kind und Mutti nicht mal einen mittelfristigen Plan haben. Nach diesem Schuljahr wird sie wieder nichts haben.
      Die Berechnung des selbigen wird eh interessant. Da ich wegen eines berufsbedingten Jobwechsel doppelte Haushaltsführung mache willich diese ab Volljährigkeit mit einfließen lassen.
    • Velocat schrieb:

      mit den Anschreiben des Kindes hatte auch so geplant.
      Moin Velocat,

      bestell mal schnell ISUV-Merkblatt #22 und füge es nach Durchsicht dem Anschreiben an die Tochter bei, dann habt ihr beide den gleichen Kenntnisstand über den Volljährigenunterhalt. Im Merkblatt wird auch die Zielstrebigkeit thematisiert, einschl. der Kontrollmöglichkeiten der Eltern (z.B. Zeugnisse).

      Und informiere uns bitte über den weiteren Verlauf. :thumbup:
    • Hallo zusammen,ich hatte meine Tochter nach ihrem 18. Geburtstag wegen ihres Unterhalts angeschrieben. Um auf sie zuzugehen. Der Brief lag 4 Tage später wieder in meinen Briefkasten. Wie er die 200 km zurückgelegt hat, keine Ahnung. Mutti hat mich nun per Mail angeschrieben wo der Unterhalt für Oktober bleibt. Anteilig hab ich fürden Oktober überwiesen.

      So wies es aussieht hat Mutti den Brief für meine Tochter unterschlagen.

      Wie soll ich mich verhalten?
    • Da stand nichts drauf. Montag hab ich ihn zu Post gebracht und Freitag war er bei mir im Kasten. Nichts mit Empfänger verzogen oder Annahme verweigert. Halt eben nichts. Mutti hat in meinen Ort noch Verwandtschaft.

      Ich hatte Mutti ja noch mal wegen der Schulbescheinigung und Kontonummer angeschrieben. Und auch wegen des Briefs. Sie hat nur geschrieben, mir die Schulbescheinigung zu mailen und den Unterhalt auf ihr Konto zu überweisen. Auf den Brief ist sie nicht eingegangen.

      Für macht es den Eindruck sie möchte meine Tochter außen vor halten.

      Soll ich meine Tochter noch mal anschreiben?Auf ein Einschreiben hab ich kein Bock. Zumal es in diesen Fall guter Wille war.

      Die Frage ist in wie weit kann ich der Ex trauen das dann nicht Unterlagen verschwinden die ich zum Beispiel zum Lohn bereinigen übermittele.

      Irgendwie ist für mich ne rote Linie überschritten worden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Velocat ()

    • Hallo,

      ich würde aber doch das Geld in die Hand nehmen und ein eigenhändiges Einschreiben daraus machen.
      Und den alten - verschlossenen Umschlag - nachdem du dir eine Kopie gemacht hast, beifügen. Mit dem Hinweis, dass du ihr den Brief jetzt noch einmal zukommen lässt und dich darüber freuen würdest, wenn ihr euch mal deswegen zusammen setzen könnt.

      Und du sie bittest bis xx.xx.2018 dir schriftlich eine Info zu geben oder sich mit dir zu treffen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Egal was du jetzt machst, es wird dir angelastet.

      Du kannst einfach den Komfort eines befristeten Titels genießen und nichts tun, außer abwarten. Die volljährige Tochter hat die vollständige Darlegungs- und Beweislast.

      Du kannst aber auch noch einen kurzen Brief an die Tochter schreiben und die "Rücksendung" beifügen. Und du kannst sie darin zur Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels ... ... ... auffordern. Vielleicht auch ganz abgeschwächt eine diesbezügliche gerichtliche Klärung anklingen lassen. Das Ganze aber nicht per Einschreiben/Rückschein, sondern per Zustelllung durch den Gerichtsvollzieher. Damit bist du auf der absolut sicheren Seite und zahlst kaum mehr als für ein Einschreiben. Lass dir vorher vom Amtsgericht den zuständigen Gerichtsvollzieher nennen und ruf ihn an.
    • Velocat schrieb:

      Mutti hat mich nun per Mail angeschrieben wo der Unterhalt für Oktober bleibt.
      Oder du antwortest der Mutter nur auf die Mail, sonst nichts. Nur mit einem einzigen Satz: "Ich fordere dich zur Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung der Urkunde ... ... ... bis zum (1 Woche) auf, da ich ansonsten Herausgabeklage beim zuständigen Gericht einleiten werde."

      Den Herausgabeanspruch hast du, aber die Mail wäre nicht wirklich rechtswirksam, weil nicht an die Tochter gerichtet. Aber die Mutter darf nach der komischen Rücksendeaktion schon mal wissen, wo es zukünftig langgehen wird. :D