Hallo ihr Lieben,
ich bin etwas verzweifelt, da ich schon seit einigen Tagen das Netz durchforste, ohne wirklich etwas zu finden, was meine Frage beantwortet. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Also hier der Hintergrund und die Frage:
Meine Schwiegermutter hat einen Brief vom Amtsgericht bekommen, in dem sie eine Antragsschrift übermittelt bekommen hat, in welchem die Witwe ihres Exmannes Antrag auf Abänderung/Aufhebung des Versorgungsausgleichs gem. §51 VersAusglG stellt.
Als Begründung steht drin, dass der Ehemann der Antragstellerin am 01.01.2016 verstorben ist (worüber ganz nebenbei seine Kinder, also mein Mann und seine Schwestern nicht informiert wurden) und sie jetzt berechtigt ist ndiesen Antrag zu stellen als Hinterbliebene.
Dann stehen da noch die Aktenzeichen zur Scheidung mit Anwartschaften.
Die Antragstellerin erhält ein Witwengeld vom Landesamt für Besolung und Versorgung. Dieses wurde ihr um die übertragenen Versorungsanwartschaften gekürzt.
"Infolge der Absenkung der Besoldung von 75 auf 71% bzw. der Zuerkennung von Kindererziehungszeiten an die Antragsgegnerin (3 Kinder, geb. 1970, 1974, 1979) durch das Rentenversicherungsleistungsverbesserungsgesetz vom 01.07.2014 ist es zu einer wesentlichen Wertänderung iSd $51 VersAusglG gekommen, so dass mit dem BGH-Beschluss vom 05.06.2013 -XII ZB 635/12 -, vom 20.06.2018 - XII ZB 624/15 eine Abänderung vorzunehmen ist.
Jetzt meine Frage: Was bedeutet das für meine Schwiegermutter? Wird ihr die Rente gekürzt, wenn diese Anpassung durchgeführt wird?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
ich bin etwas verzweifelt, da ich schon seit einigen Tagen das Netz durchforste, ohne wirklich etwas zu finden, was meine Frage beantwortet. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Also hier der Hintergrund und die Frage:
Meine Schwiegermutter hat einen Brief vom Amtsgericht bekommen, in dem sie eine Antragsschrift übermittelt bekommen hat, in welchem die Witwe ihres Exmannes Antrag auf Abänderung/Aufhebung des Versorgungsausgleichs gem. §51 VersAusglG stellt.
Als Begründung steht drin, dass der Ehemann der Antragstellerin am 01.01.2016 verstorben ist (worüber ganz nebenbei seine Kinder, also mein Mann und seine Schwestern nicht informiert wurden) und sie jetzt berechtigt ist ndiesen Antrag zu stellen als Hinterbliebene.
Dann stehen da noch die Aktenzeichen zur Scheidung mit Anwartschaften.
Die Antragstellerin erhält ein Witwengeld vom Landesamt für Besolung und Versorgung. Dieses wurde ihr um die übertragenen Versorungsanwartschaften gekürzt.
"Infolge der Absenkung der Besoldung von 75 auf 71% bzw. der Zuerkennung von Kindererziehungszeiten an die Antragsgegnerin (3 Kinder, geb. 1970, 1974, 1979) durch das Rentenversicherungsleistungsverbesserungsgesetz vom 01.07.2014 ist es zu einer wesentlichen Wertänderung iSd $51 VersAusglG gekommen, so dass mit dem BGH-Beschluss vom 05.06.2013 -XII ZB 635/12 -, vom 20.06.2018 - XII ZB 624/15 eine Abänderung vorzunehmen ist.
Jetzt meine Frage: Was bedeutet das für meine Schwiegermutter? Wird ihr die Rente gekürzt, wenn diese Anpassung durchgeführt wird?
Vielen Dank schonmal im Voraus.