Anrechung Ortszuschlag bei Düsseldorfer Tabelle

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    • Anrechung Ortszuschlag bei Düsseldorfer Tabelle

      Hallo zusammen,

      eine Frage zur Düsseldorfer Tabelle:

      Rahmenbedingungen: Noch-Frau und ich sind Beamte, Sie bezieht Kindergeld und den Ortszuschlag für drei Kinder. Leben seit kurzem getrennt, Unterhalt füreinander (da gleiche Besoldungsgruppe) einvernehmlich nicht vorgesehen. Wollen das Thema Kindesunterhalt im Guten, aber eben auch "wie vorgesehen" klären.

      Wie ist das mit dem Kindesunterhalt? Addiert man die Beträge aus der Tabelle und zieht von diesen dann sowohl das an die Frau ausgezahlt Kindergeld und auch den Ortszuschlag davon ab? Oder ist der Ortszuschlag nicht zu berücksichtigen?

      Danke für die Hilfe