Hallo,
folgende Situation: erwachsenes Kind, geschiedenes Ehepaar. Es gibt eine akzeptierte Haftungsaufteilung zwischen den barunterhaltspflichtigen Eltern, Kind lebt bei einem Elternteil.
Kindsvater geht aus gesundheitlichen Gründen auf Teilzeit. Dadurch würde sich ja die Haftungsaufteilung verschieben. Kindsmutter will den höheren Anteil nicht zahlen, da ja freiwillig auf Gehalt verzichtet wird.
Wer müsste jetzt wen verklagen, das Kind die Mutter, dass sie mehr zahlen soll. Das Kind den Vater, das er mehr arbeiten soll, bzw. das er weiterhin den alten Betrag zahlen soll, da selbst verschuldet auf Einkommen verzichtete.
Was würde eine Einkommensreduktion rechtfertigen? Teilerwerbsrente?
Vielen Dank und Grüße
Gustl
folgende Situation: erwachsenes Kind, geschiedenes Ehepaar. Es gibt eine akzeptierte Haftungsaufteilung zwischen den barunterhaltspflichtigen Eltern, Kind lebt bei einem Elternteil.
Kindsvater geht aus gesundheitlichen Gründen auf Teilzeit. Dadurch würde sich ja die Haftungsaufteilung verschieben. Kindsmutter will den höheren Anteil nicht zahlen, da ja freiwillig auf Gehalt verzichtet wird.
Wer müsste jetzt wen verklagen, das Kind die Mutter, dass sie mehr zahlen soll. Das Kind den Vater, das er mehr arbeiten soll, bzw. das er weiterhin den alten Betrag zahlen soll, da selbst verschuldet auf Einkommen verzichtete.
Was würde eine Einkommensreduktion rechtfertigen? Teilerwerbsrente?
Vielen Dank und Grüße
Gustl