Hallo,
eben ist ein bulgarischer Bekannter (25 Jahre) an mich herangetreten:
Er war einige Jahre mit seiner Freundin zusammen, auch Bulgarin, sie sind beide letztes Jahr hierher nach Deutschland gekommen und haben auch beide eine Arbeit.
Dann gab es zwischen beiden auf einmal Differenzen und sie trennten sich. Nun haben sie sich nach 4 Monaten wieder zusammen gerauft und jetzt ist sie (23 Jahre) schwanger - von einem Deutschen (38 Jahre) - grad im 3., 4. Monat.
Er fragte mich, was er tun soll
Kind anerkennen egal ob mit oder ohne Heirat oder nicht.
Er will nicht den Vater des Kindes jedes Wochenende sehen. Der künftige Kindsvater hätte schon ein uneheliches Kind und sei ein schlechter Mensch. Er weiss auch, dass sie schwanger von ihm ist.
Meine Antwort:
Der Kindsvater soll die Vaterschaft anerkennen - und auch Unterhalt zahlen - kann er es nicht, springt der Unterhaltsvorschuss ein. <bekommt sie eigentlich auch Unterhalt für eine gewisse Zeit? Und wenn er nicht zahlen kann, von wem?
Wenn er selbst die Vaterschaft für das Kind anerkennt und sie trennt sich plötzlich von ihm, muss er "bis an sein seelig Ende" für dieses Kind aufkommen, was nicht seins ist.
Zudem könnte der Kindsvater ja nach der neuen Gesetzeslage auch auf sein Sorgerecht bestehen und im Streitfall würde dann ein Vaterschaftstest gemacht.
Und natürlich hätte er das Recht Umgang zu seinem Kind zu haben. (in diesem Falle würde mich interessieren, wie das stattfinden soll, da sie ja wohl erst das Kind stillt und den Säugling nicht einfach dem Vater geben würde)
Seine Antwort:
Dann gehen wir beide eben wieder nach Bulgarien zurück.
Tja - dürfen die das einfach so? Während der Schwangerschaft - nach der Geburt?
Der Kindsvater hat doch Umgangsrecht zu seinem Kind, darf sie sich einfach so verdünnisieren?
Und dann die Frage der Staatsangehörigkeit:
Für beide ist wohl selbstverständlich, dass das Kind die bulgarische Staatsbürgerschaft bekommt - aber geht das so einfach mit deutschem Vater?
Zudem ist mir das alles bissl knapp - vielleicht ist mein Bekannter ja doch der Vater - es gibt ja viele Vaterschafts-Tests - welcher währe sicher und empfehlenswert - um so einen Test auf eigene Kosten nach der Geburt zu machen?
Für Denkanstöße und Ideen und Antworten bedanke ich mich schon mal.
LG
Obstsalat
eben ist ein bulgarischer Bekannter (25 Jahre) an mich herangetreten:
Er war einige Jahre mit seiner Freundin zusammen, auch Bulgarin, sie sind beide letztes Jahr hierher nach Deutschland gekommen und haben auch beide eine Arbeit.
Dann gab es zwischen beiden auf einmal Differenzen und sie trennten sich. Nun haben sie sich nach 4 Monaten wieder zusammen gerauft und jetzt ist sie (23 Jahre) schwanger - von einem Deutschen (38 Jahre) - grad im 3., 4. Monat.
Er fragte mich, was er tun soll
Kind anerkennen egal ob mit oder ohne Heirat oder nicht.
Er will nicht den Vater des Kindes jedes Wochenende sehen. Der künftige Kindsvater hätte schon ein uneheliches Kind und sei ein schlechter Mensch. Er weiss auch, dass sie schwanger von ihm ist.
Meine Antwort:
Der Kindsvater soll die Vaterschaft anerkennen - und auch Unterhalt zahlen - kann er es nicht, springt der Unterhaltsvorschuss ein. <bekommt sie eigentlich auch Unterhalt für eine gewisse Zeit? Und wenn er nicht zahlen kann, von wem?
Wenn er selbst die Vaterschaft für das Kind anerkennt und sie trennt sich plötzlich von ihm, muss er "bis an sein seelig Ende" für dieses Kind aufkommen, was nicht seins ist.
Zudem könnte der Kindsvater ja nach der neuen Gesetzeslage auch auf sein Sorgerecht bestehen und im Streitfall würde dann ein Vaterschaftstest gemacht.
Und natürlich hätte er das Recht Umgang zu seinem Kind zu haben. (in diesem Falle würde mich interessieren, wie das stattfinden soll, da sie ja wohl erst das Kind stillt und den Säugling nicht einfach dem Vater geben würde)
Seine Antwort:
Dann gehen wir beide eben wieder nach Bulgarien zurück.
Tja - dürfen die das einfach so? Während der Schwangerschaft - nach der Geburt?
Der Kindsvater hat doch Umgangsrecht zu seinem Kind, darf sie sich einfach so verdünnisieren?
Und dann die Frage der Staatsangehörigkeit:
Für beide ist wohl selbstverständlich, dass das Kind die bulgarische Staatsbürgerschaft bekommt - aber geht das so einfach mit deutschem Vater?
Zudem ist mir das alles bissl knapp - vielleicht ist mein Bekannter ja doch der Vater - es gibt ja viele Vaterschafts-Tests - welcher währe sicher und empfehlenswert - um so einen Test auf eigene Kosten nach der Geburt zu machen?
Für Denkanstöße und Ideen und Antworten bedanke ich mich schon mal.
LG
Obstsalat