Schwanger - anderer Partner - Rechte - Pflichten

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    • Schwanger - anderer Partner - Rechte - Pflichten

      Hallo,

      eben ist ein bulgarischer Bekannter (25 Jahre) an mich herangetreten:
      Er war einige Jahre mit seiner Freundin zusammen, auch Bulgarin, sie sind beide letztes Jahr hierher nach Deutschland gekommen und haben auch beide eine Arbeit.
      Dann gab es zwischen beiden auf einmal Differenzen und sie trennten sich. Nun haben sie sich nach 4 Monaten wieder zusammen gerauft und jetzt ist sie (23 Jahre) schwanger - von einem Deutschen (38 Jahre) - grad im 3., 4. Monat.
      Er fragte mich, was er tun soll
      Kind anerkennen egal ob mit oder ohne Heirat oder nicht.
      Er will nicht den Vater des Kindes jedes Wochenende sehen. Der künftige Kindsvater hätte schon ein uneheliches Kind und sei ein schlechter Mensch. Er weiss auch, dass sie schwanger von ihm ist.

      Meine Antwort:
      Der Kindsvater soll die Vaterschaft anerkennen - und auch Unterhalt zahlen - kann er es nicht, springt der Unterhaltsvorschuss ein. <bekommt sie eigentlich auch Unterhalt für eine gewisse Zeit? Und wenn er nicht zahlen kann, von wem?
      Wenn er selbst die Vaterschaft für das Kind anerkennt und sie trennt sich plötzlich von ihm, muss er "bis an sein seelig Ende" für dieses Kind aufkommen, was nicht seins ist.
      Zudem könnte der Kindsvater ja nach der neuen Gesetzeslage auch auf sein Sorgerecht bestehen und im Streitfall würde dann ein Vaterschaftstest gemacht.
      Und natürlich hätte er das Recht Umgang zu seinem Kind zu haben. (in diesem Falle würde mich interessieren, wie das stattfinden soll, da sie ja wohl erst das Kind stillt und den Säugling nicht einfach dem Vater geben würde)

      Seine Antwort:
      Dann gehen wir beide eben wieder nach Bulgarien zurück.

      Tja - dürfen die das einfach so? Während der Schwangerschaft - nach der Geburt?
      Der Kindsvater hat doch Umgangsrecht zu seinem Kind, darf sie sich einfach so verdünnisieren?

      Und dann die Frage der Staatsangehörigkeit:
      Für beide ist wohl selbstverständlich, dass das Kind die bulgarische Staatsbürgerschaft bekommt - aber geht das so einfach mit deutschem Vater?

      Zudem ist mir das alles bissl knapp - vielleicht ist mein Bekannter ja doch der Vater - es gibt ja viele Vaterschafts-Tests - welcher währe sicher und empfehlenswert - um so einen Test auf eigene Kosten nach der Geburt zu machen?

      Für Denkanstöße und Ideen und Antworten bedanke ich mich schon mal.
      LG
      Obstsalat
    • Hallo Obstsalat,
      du stellst in deinem Beitrag verschiedene Kostellationen vor, von denen wir nicht wissen welche davon verwirklicht wird.
      Niemand weiß, ob der biologische Kindesvater zu einem Vaterschaftstest bereit ist und dann ggf. die Vaterschaft anerkennt.
      Was hältst du bzw. was hält dein Bekannter davon, wenn er zunächst selber einen Vaterschaftstest durchführen lässt? Alles was dafür benötigt wird erhält er in der Apotheke. Nach dem Vorliegen des Ergebnisses kann dann überlegt werden, ob und wie weiter vorgegangen wird.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Obstsalat,

      ganz unabhängig davon, wer welche Unterhaltsverpflichtungen eingeht oder von Umgangsrechten profitiert - ich finde es äußerst fragwürdig, so manipulativ mit der Vaterschaft umzugehen. Das Kind hat ein Recht, seine Herkunft zu kennen, und das ist nicht in das Belieben irgendwelcher Mütter, Scheinväter oder leiblicher Väter gestellt.

      Nur eine Meinung.

      Susanne
    • Hallo,

      wenn dein bulgarischer Freund die Vaterschaft vor dem Jugendamt anerkennt, dann müsste der deutsche Vater klagen. Was er natürlich tun kann.

      Grundsätzlich aber hat das Kind ein Recht auf Wissen seiner Abstammung. Und diesen würde ihm dann verschwiegen werden.

      Der Vater ist diesem Kind bis zur Vollendung seiner Ausbildung/Studiums unterhaltspflichtig.
      Der Mutter wird für die ersten drei Jahre Betreuungsunterhalt geschuldet.
      Dies alles - sofern der Vater - leistungsfähig ist. Wenn er das nicht ist, springt für das Kind die Unterhaltsvorschusskasse ein und die Mutter hat dann Anrecht auf staatliche Leistungen.
      So zumindest in Deutschland.

      Wenn der deutsche Vater seine Vaterschaft anerkennt hat er natürlich eine Umgangspflicht und das Kind ein Umgangsrecht.
      Auch während der Stillzeit kann der Vater schon einige Stunden mit dem Kind verbringen. Je jünger das Kind, desto häufiger, aber kürzere Umgänge.

      Wenn die Frau erst im 3./4. Monat ist, dann ist bis zu einem Vaterschaftstest noch viel Zeit. Hier kann einfach abgewartet werden, bis nach der Geburt.

      Und wenn klar ist, dass der deutsche Mann der Vater ist (nur sein kann), dann sollte er auch die Chance haben die Vaterschaft zu leben und das Kind während seines Lebens zu begleiten.
      Hier einfach den richtigen Vater außen vor lassen, halte ich nicht für gut.

      Man sollte auch nicht vergessen, wenn festgestellt wird, dass der deutsche Mann der Vater ist, dann hat er Anspruch auf Umgang. Und wenn dann die Mutter des Kindes mutwillig nach Bulgarien verzieht, um den Umgang zu vereiteln, dann kann das auch nach hinten losgehen. Es kann nämlich zum einen nach einer Ländertabelle Unterhalt gezahlt werden (je günstiger die Lebenshaltungskosten des Landes um so weniger Unterhalt wird geschuldet). Und zum anderen kann es sein, wenn es vor Gericht gehen sollte, dass die Mutter verpflichtet wird, das Kind jeweils auf ihre Kosten zum Umgang zu bringen oder aber vor Berechnung des Unterhaltes die Umgangskosten in Abzug gebracht werden.

      Ich empfehle der werdenden Mutter ehrlich zu bleiben und den Mann als Vater zu benennen, der der wirkliche Vater ist.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      danke für die Antworten.
      Sorry - ich komme erst jetzt dazu einige Fragen zu beantworten.
      Natürlich gibt es auch den moralischen Aspekt - auch der kam zur Sprache. Den möchte ich jetzt aber mal außen vor lassen. Ich möchte nur die gesetzeskonforme Variante besprechen.
      Immerhin bestünde ja auch noch die Möglichkeit, dass der Freund der Vater ist. Also wird hier momentan nur spekuliert und alle Eventualitäten abgecheckt.

      Will der deutsche Kindsvater die Vaterschaft anerkennen?
      Die Antwort wissen "wir" nicht.
      Wir spekulieren hier nur. Das andere Kind hat er anerkannt. Es ist aber nicht bekannt, ob der mit der Mutter da zusammen gelebt hatte.
      Was bekannt ist, dass der deutsche Vater 50€ Unterhalt für das erste uneheliche Kind zahlt.

      Mutwillig nach Bulgarien ziehen.
      Nun, die junge Frau ist mit ihrem bulgarischen Freund nach Deutschland gekommen. Ihre Familie ist in Bulgarien. Sie zieht also nicht mutwillig dahin zurück, sondern in den beschützenden Schoß der Familie. Denn wenn sich der bulgarische Freund von ihr oder sie sich von ihm trennt, ist sie hier ganz alleine, ohne Familie, ohne Freunde.
      Hier würde sich die Frage stellen, ob es schon "mutwillig" ist, wenn sie VOR der Geburt nach Bulgarien zurück zieht.

      Eben ist der bulgarische junge Mann bei mir und fragt, was denn ist, wenn der deutsche Vater Alkoholiker oder Drogenabhängiger ist. Wie sieht es dann mit dem Umgangsrecht aus - ich antwortete, dass dann der Umgang unter Aufsicht des Jugendamtes stattfinden würde - wenn der Vater auf sein Recht besteht.

      Vaterschaftstest kann man also in der Apotheke holen. Muss man natürlich selbst zahlen.
      Wie ist das, wenn die Mutter vorm dem Jugendamt angibt, dass sie nicht weiss, wer der Vater ist A oder B. Dann ordnet das Amt ja den Test an - wer zahlt den dann?

      Frage nach Unterhalt die für Frau bei Leistungsschwäche des potentiellen deutschen Vaters - da stand oben, dass sie staatliche Hilfen bekommt - bekommt sie die auch, wenn sie mit dem bulgarischen Freund weiterhin zusammen wohnt? Er ist ja nicht Schuld, dass sie wegen dem Kind nicht arbeiten gehen kann. Man - meine Kinder sind zum Glück groß. Ich bekam nur Unterhaltsvorschuss bis beide 12 waren, bzw max 6 Jahre lang, je nachdem, was eher eintraf. Heute ists ja bis 18. Und da gibt es jetzt auch Erziehungsgelder und so - mangels eigenem Bedarf weiss ich sowieso nicht, was da alles aktuell möglich ist.

      Schönen Sonntag schonmal - ich habe ihm gesagt, er soll doch erstmal die Geburt abwarten. Natürlich kann man sich vorher über das eine oder andere Gedanken machen, aber solange das Kind nicht da ist und die Vaterschaft nicht 100%ig feststeht hilft ja alles nix.


      Obstsalat
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