Anhörung wg. einstweiliger Anordnung

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    • Anhörung wg. einstweiliger Anordnung

      Hallo zusammen!
      Mein Ex verweigert die Zustimmung zu einer psychologischen Behandlung der Tochter.
      Eine Mail des Psychologen zur Empfehlung einer Behandlung liegt vor, nachdem mein Ex zu zwei Terminen nicht erschienen ist.
      Beim Rechtspfleger des AG habe ich deshalb einen enttsprechenden Antrag gestellt.
      Nun kam die Ladung an mich und mein Ex zur Anhörung.
      Da sich mein Ex nicht für die Tochter interessiert, wird das jetzt womöglich öfter vorkommen, z.B. zahnärztliche Behandlung, weiterführende Schule, etc.
      Mit welchen Kosten muss ich hier jedes mal rechnen?
      Da unsere Tochter bereits seit 1 1/2 Jahren ausschliesslich bei mir wohnt, bin ich beruflich stark eingeschränkt und muss auch ein bisschen aufs Geld schauen und kann nicht immer zum Anwalt rennen.
    • Hallo Amalia,
      keiner in diesem Forum wird dir sagen können, mit welchen Kosten du künftig beim Mehr- und/oder Sonderbedarf rechnen musst.
      Oder meinst du die Gerichts- und Anwaltskosten, falls ihr euch - wie bei der psychotherapeutischen Behandlung eurer Tochter - nicht einigen könnt?

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Amalia,

      ich gehe mal davon aus, dass gemeinsames Sorgerecht für die Tochter besteht. Sollte das der Fall sein, hat der Vater natürlich erst mal das Recht, die Zustimmung zu verweigern. Diese Verweigerung sehe ich schon als Interesse an eurer Tochter, sonst wäre es ihm ja völlig wurscht. Dass eure Tochter ausschließlich bei dir wohnt ist ja auch nix außergewöhnliches. Hat denn der Vater Umgang mit der Tochter? Ist das Thema psychologischen Behandlung der Tochter zwischen euch beiden vorab überhaupt schon mal sachlich besprochen worden bzw. kennt der Vater den Inhalt der E-Mail überhaupt. Eine Empfehlung des Psychologen zur Behandlung ist doch noch kein Indikator dafür, dass es zwingend erforderlich ist. Hatte einen ähnlichen Fall mit einer OP an einer unserer Töchter.
      Mutter war mit Töchter im KH in dem sie entbunden hatte und die meinten eine OP wäre ratsam. Ich habe um einen zweite Meinung in einem anderen KH gebeten
      und der Prof. und Leiter der Abteilung war der Ansicht, dass diese OP keinesfalls notwendig sei. Wurde letztendlich dann auch nicht gemacht. Warum gleich Antrag beim Rechtspfleger? Hast du dich dazu schon mal beim JA informiert bzgl. um Vermittlung zu einem gemeinsames Gespräch gebeten? Habe so den Eindruck, dass Ihr beide als Eltern aktuell mit euren Machtkämpfen auf Konfrontationskurs seid und so lange sich das nicht bessert, ist wohl vorerst auch keine gute Lösung für eure Tochter in Sicht.

      Gruß
    • Hallo Amalia,

      sicher ist der beste Weg, erstmal zu versuchen eine Einigung zu erreichen.

      Wenn das nicht geht, gibt es vor Gericht (mit Anwalt) die Möglichkeit, sich nach §1628 BGB ("Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern") das Entscheidungsrecht in einer konkreten Sorgerechtssache übertragen zu lassen. Also speziell für diese Behandlung.

      Heißt, das Gericht entscheidet nicht, was gemacht werden darf, sondern welcher Elternteil in der Sache alleine entscheiden darf (was ja bei bekannten Standpunkten fast aufs gleiche rauskommt).

      Die Kosten werden in der Regel hälftig geteilt.

      Gruß
      Jon
    • dolphin schrieb:

      Hallo Amalia,

      ich gehe mal davon aus, dass gemeinsames Sorgerecht für die Tochter besteht. Sollte das der Fall sein, hat der Vater natürlich erst mal das Recht, die Zustimmung zu verweigern. Diese Verweigerung sehe ich schon als Interesse an eurer Tochter, sonst wäre es ihm ja völlig wurscht. Dass eure Tochter ausschließlich bei dir wohnt ist ja auch nix außergewöhnliches. Hat denn der Vater Umgang mit der Tochter? Ist das Thema psychologischen Behandlung der Tochter zwischen euch beiden vorab überhaupt schon mal sachlich besprochen worden bzw. kennt der Vater den Inhalt der E-Mail überhaupt. Eine Empfehlung des Psychologen zur Behandlung ist doch noch kein Indikator dafür, dass es zwingend erforderlich ist. Hatte einen ähnlichen Fall mit einer OP an einer unserer Töchter.
      Mutter war mit Töchter im KH in dem sie entbunden hatte und die meinten eine OP wäre ratsam. Ich habe um einen zweite Meinung in einem anderen KH gebeten
      und der Prof. und Leiter der Abteilung war der Ansicht, dass diese OP keinesfalls notwendig sei. Wurde letztendlich dann auch nicht gemacht. Warum gleich Antrag beim Rechtspfleger? Hast du dich dazu schon mal beim JA informiert bzgl. um Vermittlung zu einem gemeinsames Gespräch gebeten? Habe so den Eindruck, dass Ihr beide als Eltern aktuell mit euren Machtkämpfen auf Konfrontationskurs seid und so lange sich das nicht bessert, ist wohl vorerst auch keine gute Lösung für eure Tochter in Sicht.

      Gruß
      Hallo Dolphin! Vielen Dank für die Antwort.
      Ja, wir haben gemeinsames Sorgerecht, dafür brauche ich seine Zustimmung. Der Vater liebt unsere Tochter und ich weiß, dass er nur das Beste für die möchte. Doch er weigert sich mit dem Psychologen überhaupt zu sprechen und will davon auch nichts hören. Er sagt, es wäre ihn schämen, und was würde seine Familie (sein Vater vor allem) sagen usw...
    • Jon schrieb:

      Hallo Amalia,

      sicher ist der beste Weg, erstmal zu versuchen eine Einigung zu erreichen.

      Wenn das nicht geht, gibt es vor Gericht (mit Anwalt) die Möglichkeit, sich nach §1628 BGB ("Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern") das Entscheidungsrecht in einer konkreten Sorgerechtssache übertragen zu lassen. Also speziell für diese Behandlung.

      Heißt, das Gericht entscheidet nicht, was gemacht werden darf, sondern welcher Elternteil in der Sache alleine entscheiden darf (was ja bei bekannten Standpunkten fast aufs gleiche rauskommt).

      Die Kosten werden in der Regel hälftig geteilt.

      Gruß
      Jon
      Nun ich werde noch versuchen die Einigung zu erreichen. Mal sehen, vielleicht werde ich Erfolg haben. Danke Dir!