Betreuungsunterhalt trotz Vollzeitbeschäftigung

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    • Betreuungsunterhalt trotz Vollzeitbeschäftigung

      Hallo,

      ich bin neu hier und das ist mein erster Beitrag,
      und ne echt (für mich) wichtige frage.
      Ich versuchs auch kurz zu halten

      Meine Situation:
      Ich war 2,5 Jahre verheiratet (Zusammenleben 1 Jahr) Scheidung war April 2017,
      1 Tochter (Die beste der Welt <3 ) ist jetzt (Im August) 4 geworden.
      Ich hatte ne Verhandlung wegen Beendigung des Betreuungsunterhalts für die KM.
      Urteil erwartet mich in ca 2 Wochen (Hat mir das Gericht mitgeteilt letztens)
      Mutter arbeitet Vollzeit mit einem Nettoeinkommen von 1800€, unsere Tochter geht in die Kita mit Vollzeitbetreuung.
      Das Verhältnis zu meiner ex ist strittig

      Nun ist es doch so das der KM lt. gesetz nur bis zum 3. Lebensjahr BU zusteht.
      Kindes-bezogene gründe entfallen, da die kleine in der Vollzeitkita,
      Eltern-bezogene gründe sollten auch entfallen da Mutter Voll Arbeitet.

      Hat jemmand erfahrung? änliche situation?
      Ich muss dazu sagen die "Verhandlung" war eigentlich keine da sie im Anschluss an die Umgangsverhandlung angehängt wurde und das Gericht die zustellfrist nicht eingehalten hat, sprich die Ladung zum Termin kam zu kurzfristig für die gegnerische Seite. somit wurde nur kurz mündlich drüber geredet. Krass fand ich den Eröffnungssatz der Richterin: "Eins sag ich ihnen Herr W..., das die Frau nichts bekommt gibts in meinem Gericht nicht"! ;(

      Begründung zur Beendigung des BUs war die kurze Ehe (Billigkeit), von meine RA aus, sowie da keine anderen gründe vorliegen diesen zu verlängern.
      Ich war auch schon bei 2 anderen anwälten (einer bei einer ISUV veranstaltung) die mir beide sagten ich müsse von meinem Selbstbehalt leben bis meine kleine die Grundschule beendet hat. =O ;(

      Kann mir bitte einer Helfen? Ich dreh noch durch... Ich weis nicht was ich machen soll....
      Diese Situation das andere über dein leben/Zukunft bestimmen Zermürbt mich

      PS: Vom Umgang in den letzten 3 jahren will ich garnicht reden, da würden jedem normalem mensch die tränen kommen

      Vielen lieben dank
    • Hallo Siwe84,
      herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      Die entscheidende Frage ist aus meiner Sicht: Was hat das Gericht bei der Scheidung zum nachehelichen Unterhalt ausgeurteilt?

      Siwe84 schrieb:

      Nun ist es doch so das der KM lt. gesetz nur bis zum 3. Lebensjahr BU zusteht.
      Eine derartige gesetzliche Regelung bei Geschiedenen ist mir unbekannt.

      Keiner wird dir sagen können, welche Entscheidung das Gericht treffen wird.
      Wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist gibt es die Möglichkeit, in die nächste Instanz zu gehen.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa,

      erstmal danke für deine Antwort,

      Ja das keiner mir genau sagen kann wie das Gericht entscheidet ist klar,
      ich wollte nur eure Meinung/Erfahrung haben wie ihr hier dazu steht, und ob es sich überhaupt lohnt in eine höhere Instanz zu gehen falls ich mit dem Urteil nicht zufrieden bin.

      mit dem satz:"Nun ist es doch so das der KM lt. gesetz nur bis zum 3. Lebensjahr BU zusteht"
      meinte ich § 1570 BGB, war wohl schlecht von mir ausgedrückt ich meinte -->Bedingt zusteht<--

      Mfg
    • Hallo,

      Bei der Scheidung wurde der Unterhalt berechnet auf damals 450€/Monatlich, Die Tochter war damals noch kleine 3 Jahre alt. Ich wollte eine zeitliche Befristung des Unterhalts bis zum 3 Lebensjahr, da meinte die Richterin der Unterhalt kann zeitlich nicht befristet werden und es könne auch nicht sein das die Frau dann Unterhalt einklagen muss.
      Dann kam im August 2017 eine Abänderungsklage um die unterhaltskette zu unterbrechen(Im August wurde meine kleine 3), da wurde dann neu gerechnet, da die KM dann aber ab Januar 2018 von ihrem Betrieb übernommen wurde(Vorher Zeitarbeit mit stundenlohn 13€/Std; danach 16€/std), konnte man nur schlecht rechnen, also wurde die Verhandlung verschoben. Die Richterin hats dann vorläufig berechnet, mit dem Ergebnis: 250€ BU +200€ Hingterlegungsgeld, falls der mutter im nachhinein doch mehr zugestanden hätte, damit sie sich aus dem pott bedienen kann (Ich hoff du weisst was ich mein).

      Jetzt bekomme ich wohl in 2 wochen ein Urteil, nur mit was könnte die Richterin eine Verlängerung des BUs begründen?

      Lg
    • Hallo,

      ich verstehe dich total.
      Bei meinem jetzigen Mann ist es so das seine beiden Kinder nach viel Theater bei seiner Exfrau leben. Die Kinder sind 14 und 12 Jahre und haben vor 2 Jahren Betreuungsunterhalt zugesprochen bekommen.
      Den Kindern würde es psychisch schlecht gehen, was niemals bewiesen wurde. Deswegen kann die Mutter nur 20 Std/Woche arbeiten gehen und der Rest zu einer Vollzeitstelle muss mein Mann seit 2 Jahren ausgleichen.
      Der Witz an der Sache ist, das diese Frau niemals Vollzeit gearbeitet hat.
      Die Kinder gehen auf eine Ganztagsschule und sind frühstens 16.30-17 Uhr zu Hause. Und trotzdem wurde es ihr zugesprochen.
      Wir wollten eine Abänderung machen da wir rausgefunden haben das sie mittlerweile 2 oder 3 Jobs als Physiotherapeutin hat, ist aber gerade nicht machbar. Mehrbedarf für LOS Unterricht hat sie auch bekommen.
      Und der ganze Witz ist, das mein Mann mit 600 Euro Selbsterhalt klar kommen muss. Es gab damals ein Rechenfehler bei Gericht, interessiert aber auch kein Gericht. Mafia schlecht hin hier bei den Gerichten.

      Das war nur unserer Erfahrung bis jetzt.... wie das Gericht entscheidet, da steckt niemand drin und die können auch machen was sie wollen. Die Gesetze können so ausgelegt werden wie sie wollen. Da gibt es keine Gerechtigkeit. :P :(
    • @Desi2711,

      ohje man o man, hier läuft was falsch in dem Land...
      Ich werde euch berichten sobald ich das Urteil habe.
      Ehrlich gesagt wundert´s mich das noch niemand vors EGMR gezogen ist... bei der Väterdiskriminierung...


      @Clint Im letzten Schreiben vom Gericht stand drin das Persönliches erscheinen nicht erforderlich ist
      (und das eine Entscheidung am 07.09. Gefällt wird)
    • Moin Siwe,

      auch (oder gerade?) in Unterhaltssachen würde ich an allen Gerichtsterminen teilnehmen, egal ob mein persönliches Erscheinen angeordnet ist oder nicht. Auch bei gesonderten Verkündungsterminen wäre ich anwesend, obwohl m.E. dabei nie persönliches Erscheinen angeordnet wird. Verkündungstermine sind übrigens öffentlich. Und wenn jemand anwesend ist, dann wird das Urteil auch wirklich verkündet... :D Es soll ja schon vorgekommen sein, dass das einfach (gegen das Gesetz) unterlassen wurde, weil niemand anwesend war. 8)

      Abwesend wäre ich bei Terminen nur, wenn ich es für den einzelnen Fall "selbst verantworten" könnte.