Neuberechnung durch Jugendamt

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    • Neuberechnung durch Jugendamt

      Hallo zusammen,
      ich habe heute ein Schreiben vom Jugendamt bekommen, zur Neuberechnung des Unterhalts für meine minderjährige Tochter (16 Jahre)!

      Die Neuberechnung wird damit begründet, dass ich meiner 18 jährigem Tochter, welche im September eine Ausbildung beginnt nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet bin!

      Ich vermute, man zielt auf die Heraufstufung in der Düsseldorfer Tabelle ab! Ich zahlte bis einschließlich August für die 18 Jährige Unterhalt! Ihr Ausbildungsgehalt übersteigt diesen Unterhalt, so dass ich da nichts mehr zahlen muss ab September!

      Ist es tatsächlich so? Dass eine Heraufstufung erfolgt? Ich bin ja nach wie vor verpflichtet, nur ist die Vergütung höher und somit mein Betrag gleich null!

      Grüße
      Andy
    • Hallo AnDuran79,
      ich bin nicht der Meinung von Villa, da Du ja noch gar nicht weißt wieviel Geld das Kind in der Ausbildung verdient. Ich habe im Bekanntenkreis den Fall das der KV zur Erstattung von UVG verdonnert wurde, weil das Kind obwohl es bei der Mutter lebt und ein Nettoentgelt von ca. 560 € bekommt, noch Geld von der Unterhaltsvorschusskasse bezieht. Weiterhin gilt das volljährige Kind bis zum Abschluss der Ausbildung noch als Unterhaltsberechtigt, wenn auch nicht mehr im ersten Rang. Wer weiß denn ob dem Kind nach ein paar Wochen nicht einfällt das die Lehre doch nichts für es ist und nochmal auf die Schule will oder eine andere Lehre beginnt.

      LG
      Hugoleser

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hugoleser () aus folgendem Grund: Ns. Sorry ich hatte überlesen, das das Kind mehr bekommt als die Höhe des gezahlten Unterhaltes. Aber das Geld was das Kind bekommt wird noch bereinigt, einmal zieht das Jugendamt bei der Berechnung des Anrechenbaren Einkommen bei dem Kind noch die 90 - 100 € ( je nach OLG) ab und dann noch die Werbungskostenpauschale. Da kann es durchaus sein das Du weiterhin Unterhalt zahlen musst.

    • Hallo
      ich sehe das so:

      Im ersten Schritt wird mein bereinigtes Einkommen ermittelt. Dann schaut man, wieviel Unterhaltsberechtigte vorhanden sind. In meinem Fall 4 Kinder: 18 und 16 aus erster Ehe und 7 und 9 aus zweiter Ehe! Alle Berechtigt!

      Nun schaut man in der Düsseldorfer Tabelle!

      Erst nun im zweiten Schritt zieht man vom Tabellenbetrag der 18jährigen die Ausbildungsvergütung ab! Selbstverständlich die bereinigte! Und hier kommt man auf 0€!

      Dann kann man doch jetzt nicht einen Schritt zurück gehen und sagen: 1 Stufe runter?

      Andy
    • Hallo,

      ist denn überhaupt abgestuft worden?
      Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus.
      Sind es weniger kann (wird) eine Stufe höher gestuft. Sind es mehr kann (wird) heruntergestuft.
      Wie ist das eigentlich mit der Mutter der beiden jüngeren Kinder? Arbeitet sie Vollzeit oder hat sie evtl. auch einen eigenen Unterhaltsanspruch?

      Wenn die volljährige Tochter eine Ausbildung absolviert steht sie im Rang hinter den Minderjährigen und der KM der kleinen Kinder.
      Und der Selbstbehalt ihr gegenüber steigt auf 1.300 €.
      Und die KM der volljährigen Tochter ist der Tochter ebenfalls zum Unterhalt verpflichtet.
      Damit muss das Einkommen der Eltern addiert werden und dann schaut man in Düsseldorfer Tabelle, welche Stufe dann für das volljährige Kind anfällt und rechnet davon das komplette Kindergeld und das bereinigte Ausbildungseinkommen ab. Und der Rest, falls es einen gibt, wird entsprechend dem Einkommen der Eltern gequotelt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo

      alle Berechnungen bis hier hin sind korrekt und über Anwälte ermittelt worden!
      Im März diesen Jahres wurde für die 16jährige eine Urkunde beim Notar erstellt!

      Für die 18jährige nicht!

      Die Große beginnt nun 01.09. eine Ausbildung! Jetzt will KM über Jugendamt eine Neuberechnung!

      Lg
      Andy
    • Moin,

      Unterhaltsberechtigt ist man nur wenn man einen begründeten Bedarf hat, ansonsten könnte man auch z. B. seine Eltern als Berechtigte zählen.

      AnDuran79 schrieb:

      Im ersten Schritt wird mein bereinigtes Einkommen ermittelt. Dann schaut man, wieviel Unterhaltsberechtigte vorhanden sind. In meinem Fall 4 Kinder: 18 und 16 aus erster Ehe und 7 und 9 aus zweiter Ehe! Alle Berechtigt! Warum? Für die 18 Jährige muss diese Frage erst geklärt werden.

      Nun schaut man in der Düsseldorfer Tabelle!

      Erst nun im zweiten Schritt zieht man vom Tabellenbetrag (der sich aus dem addierten ber. Netto beider Elternteile ergibt, also anders als bei den minderjährigen) der 18jährigen die Ausbildungsvergütung ab! Selbstverständlich die bereinigte! Und hier kommt man auf 0€!

      Dann kann man doch jetzt nicht einen Schritt zurück gehen und sagen: 1 Stufe runter?
      Diesen Schritt macht man auch wenn der SB gerissen wird oder einer der Unterhaltszahler mehr leisten müsste als bei alleiniger Unterhaltspflicht.

      Es ist auch nicht wirklich so schwer in DD´er Tabelle eine Spalte höher den Betrag abzulesen.

      Andy
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo Sturkopp,
      ergibt Sinn... Ausbildung = neue Situation!

      Ich ärgere mich, dass ich dieses ganze Prozedere erst hatte, bis März! Und keine 6 Monate später alles auf Anfang!

      Das Jugendamt will jetzt auch alles haben, Einkommen der letzten 12 Monate, Steuerbescheide,...

      Kann ich dem Jugendamt antworten, dass sich bis auf die Unterhaltsberechtigten nichts geändert hat, und ich eine Stufe höher zahle?
      LG
      Andy
    • Hallo Andy,

      mit Verweis auf die letzte Berechnung kannst du es machen.
      Du hast aber auch die Möglichkeit auf die erteilte Auskunft innerhalb der letzten 2 Jahre zu verweisen und das du keinen Grund für eine weitergehende Auskunft siehst.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp