mäßige bw kaum Mitwirkung

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    • mäßige bw kaum Mitwirkung

      moin,
      Sohnemann ist seit 01.08 in der Lehre! Gibt beim Jugendamt an keinerlei Unterlagen seitens des Arbeitgeber bekommen zu haben.
      Das Jugendamt sagt mir , das der U h neu Berechnet wird weil mit 18 Jahren sich dies und das ändert. Der neue Titel bleibe aber weiter unbefristet!
      Ich vermute nun das Sohnemann auf Zeit spielt um weiter den vollen U h zu bekommen.
      Kann ich den U h ab September einstellen aufgrund keine Mitwirkungspflicht?
      Es besteht momentan kein Rückstand
      mfg
      Hubert
    • Hallo,

      selbst mit der Ausbildung als Minderjähriger ändert sich etwas.
      Du kannst vom Zahlbetrag die Hälfte des Nettos des Auszubildenden, bereinigt um 90 bzw. 100 € je nach OLG, abziehen.

      Ab 18 sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig und das Kindergeld und die Ausbildungsvergütung wird (bis auf diese 90/100 €) voll angerechnet.

      Wann wird er 18?

      Was lernt er? Dann kannst du die Ausbildungsvergütung ja ungefähr berechnen, brutto, netto.

      Ich würde Sohnemann anschreiben, dass ab 18 Jahren er verpflichtet ist, seine Bedürftigkeit nachzuweisen.
      Sofern er Unterhalt haben möchte ist er verpflichtet, den Ausbildungsvertrag vorzulegen.
      Dazu müssen von beiden Elternteilen die Gehaltsunterlagen vorliegen, da die Haftungsquote errechnet werden kann.
      Dies kann im Regelfall kostenfrei beim Jugendamt von ihm gemacht werden.

      Und wenn die Berechnung vorliegt, dann müsste es auch eine Titelabänderung bzw. einen Titelverzicht geben.

      Die Berechnung muss dir gegeben werden mit den Unterlagen der KM, damit du das überprüfen kannst.

      Hast du Kontakt zu ihm, so dass du das persönlich mit ihm besprechen kannst?

      Da ein Titel besteht, kannst du den Unterhalt nicht einfach so einstellen.


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Sohnemann wird am 31.08.18 Volljährig.
      Kontakt besteht nur über das Jugendamt.
      Den Unterhalt möchte ich ab September einstellen wenn keine Unterlagen gegeben werden.
      Das Jugendamt verzichtet auf meine Lohnbescheinigungen mit der Begründung es besteht kein Rückstand und ab der Volljährigkeit endet die Arbeit Jugendamt und die Akte werde eh Geschlossen

      mfg
      Hubert

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Hubertk ()

    • Hallo,

      wie gesagt, durch den Titel kannst du den Unterhalt eigentlich nicht so einfach einstellen.

      Aber, du kannst Junior anschreiben und darauf hinweisen, dass er ab 18 seine Bedürftigkeit nachweisen muss. Und das er eine Verzichtserklärung über den Titel der Minderjährigenzeit ausfüllen soll. Und das - sofern er den Ausbildungsvertrag und die erste Gehaltsabrechnung vorlegt, eine Neuberechnung des Unterhaltes vorgenommen werden kann.

      Hast du schon mal ausgerechnet, ob er überhaupt noch Unterhaltsanspruch durch die Berücksichtigung des vollen Kindergeldes und der Azubi-Vergütung hat?

      Wann hat er den Ausbildungsvertrag unterschrieben? Wenn das kurzfristig war, dann kann es wirklich sein, dass der Ausbildungsvertrag noch bei der IHK oder Handwerkskammer ist. Früher mussten die dort vorgelegt werden, damit sie dort eingetragen werden können.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Überschlagen haben wir das schon.
      Bereinigter Netto 1900 aufgerundet , wieder Verheiratet und keine weiteren U h pflichtige Kinder bzw keine weiteren Kinder aus zweiter Ehe. Brutto Sohnemann müsste so bei 650 € plus Kindergeld sein. Wann oder ob der Vertrag unterschrieben wurde Weiss ich nicht weil ein Kontakt absolut nicht möglich ist.
      Ich versuche seit Februar diesen Jahres über das J amt alles zu regeln aber selbst das Amt hatte erst im Juli Glück Sohnemann zu sprechen
      mfg
      Hubert
    • Hallo Hubertk,
      besonders zu dem von dir angefragten Problem gibt es in diesem Forum zahlreiche und auch sehr gute aussagekräftige Informationen. Ich verweise insbesondere auf die von Clint gegebenen Hinweise.
      Auch deine Situation wird aufgegriffen - unbefristeter Titel - und es werden dazu die entsprechenden Ratschläge gegeben.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Moin,

      Hubertk schrieb:



      Bereinigter Netto 1900 aufgerundet , wieder Verheiratet und keine weiteren U h pflichtige Kinder bzw keine weiteren Kinder aus zweiter Ehe.
      wichtig wäre noch die Frage wie das Einkommen deiner neuen Ehefrau ist. (Darstellung der eigenen Leistungsfähigkeit)
      Für den Unterhaltsbedarf des Sohnes ist das Einkommen der KM noch wichtig, der Anspruch errechnet sich aus dem addierten bereinigten Nettoeinkommen der Eltern.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hubertk schrieb:

      Den Unterhalt möchte ich ab September einstellen wenn keine Unterlagen gegeben werden.
      Hallo Hubertk,

      einfach die Zahlung einstellen ist nicht gut, da bei bestehendem Titel direkt gepfändet werden könnte.

      So wie ich das gelesen habe, hat sich das JA auch aus der aktiven Unterstützung verabschiedet. In diesem Fall ist dein Sohn ab 01.09. ausschließlich dein Ansprechpartner. Schicke ihm dazu dein Auskunftsverlangen mit der Bitte um Übersendung aller notwendigen Unterlagen für die Neuberechnung des Unterhalts ab 18. Welche das sind, wurde hier schon mehrfach angegeben, siehe Suchfunktion z.B. Unterhalt ab 18. Da du aktuell den bisherigen Betrag bezahlst und ich davon ausgehe, dass einen Neuberechnung einen wesentlich geringeren Betrag ergeben wird, ist besonders wichtig, dass du deinem Sohn gleichzeitig mit deiner Bitte um Auskunft mitteilst, dass du den bisherigen Betrag als Darlehen bezahlen wirst. Dadurch hast du folgende Vorteile: 1. Nach erfolgter Berechnung zu deinen Gunsten hast du einen Anspruch auf Rückzahlung des Differenzbetrages. 2. Dein Sohn kann sich NICHT mehr auf Entreicherung berufen, dass heißt, er halt das zu viel gezahlte Geld inzwischen verbraucht. Verwende bitte folgenden rechtssicheren Text in deinem Schreiben:

      Vorsorglich weise ich darauf hin, dass es mir als möglichen Unterhaltsschuldner unbenommen bleibt, bei Anspruch den Unterhalt weiter hin in der bisherigen Höhe bis zur finalen Klärung als zins- und tilgungsfreies Darlehen wie bisher zu zahlen, verbunden mit der Verpflichtung, auf Rückzahlung zu verzichten, wenn das Abänderungsbegehren „ins Leere“ gehen sollte. Du bist nach Treu und Glauben verpflichtet, dich auf eine solche Gestaltung einzulassen (Senatsurteil BGHZ 143, 65, 75 f.
      = FamRZ 2000, 751, 753).

      Gruß
    • Hallo Hubert,

      Hubertk schrieb:

      die Kindesmutter 450€
      jetzt Frau 0 € Einkommen
      Kind lebt bei der Mutter
      mfg
      Hubert
      mit diesen zahlen liegt deine Leistungsfähigkeit für Unterhalt an deinen Sohn bei 0,-€ egal was er verdient.

      Dein SB 1300,-€ + vorrangig anrechenbarer Unterhalt für deine Frau von 1040,-€ übersteigt dein Einkommen, so dass für Sohnemann nix mehr bleibt.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Clint schrieb:

      Ich kenne 2 Väter, die es anders gemacht haben (einfach alles eingestellt). Und nichts ist ihnen passiert. Oder?
      Konsequenterweise sollte Clint nicht unerwähnt lassen, dass in mindestens einem Fall der Vater als Laie nicht "eigenmächtig", sondern konkret aufgrund eines schriftlichen Hinweises eines Fachanwalts für Familienrecht, welcher im Ergebnis rechtlich NICHT haltbar war, gehandelt hat. :thumbdown:
    • Moin moin.

      dolphin schrieb:

      dass in mindestens einem Fall der Vater als Laie nicht "eigenmächtig", sondern konkret aufgrund eines schriftlichen Hinweises eines Fachanwalts für Familienrecht,
      Ist in dem anderen Fall auch so, allerdings ohne jegliche ISUV-Beteiligung. Beide anwaltlich vertreten, schon seit 6 Monaten kein Unterhalt mehr gezahlt, Kind hat keinen Vollstreckungsversuch unternommen. Gericht wird über Abänderungantrag noch entscheiden.

      Ich glaube, dass eine Vielzahl der Fälle so oder ähnlich abläuft, also ohne "BGH-Darlehenslösung". Ist halt immer ein gewisses Risiko wegen der Vollstreckungsmöglichkeit.

      Hubertk schrieb:

      Was passiert mit dem alten Titel wenn neu berechnet wird und die rechnung geht tatsächlich auf null?

      Clint schrieb:

      die sicherste kostenlose Variante ist die Rückgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels (Urkunde, Beschluss, Urteil oder Vergleich), versehen mit dem handschriftlichen Vermerk des volljährigen Kindes (einschl. Ort, Datum Unterschrift), auf alle Rechte aus dem Titel zu verzichten.
    • AnnaSophie schrieb:

      entweder wird der Titel herausgegeben, besser wäre aber eine Verzichtserklärung unterschreiben zu lassen.
      Nur im Fall eines Titels mit Zeitschranke oder einer auf null reduzierten Leistungspflicht des Schuldners ist der Gläubiger zur Rückgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels an diesen verpflichtet. Das ist ja hier, wenn ich das richtig gelesen habe, nicht der Fall.

      Wie kann also ein kostenintensives gerichtliches Abänderungsverfahren zugunsten des Unterhaltsschuldners verhindert werden?

      Macht der Schuldner zu Recht geltend, dass durch eine objektiv feststehende Verminderung seiner Leistungsfähigkeit der aktuelle materiell-rechtlich bestehende Unterhaltsanspruch hinter dem Betrag zurückbleibt, der im Titel festgelegt wurde, hat dieser grundsätzlich einen Anspruch auf Herabsetzung im gerichtlichen Verfahren. Nun wäre es allerdings sinnwidrig, ein gerichtliches Verfahren auch dann zu betreiben, wenn zwischen den Parteien des Unterhaltsver-hältnisses unstrittig ist, dass die Leistungsfähigkeit des Schuldners gesunken ist und sich deshalb nur noch ein verminderter Anspruch des Gläubigers ergibt.

      Hierdurch würden nur unnötig Kosten produziert und die Familiengerichtsbarkeit mit Verfahren belastet, an denen niemand ein Interesse haben kann. Deshalb wird man vom Schuldner verlangen müssen, dass er zunächst eine außergerichtliche Einigung mit der Gläubigerseite anstrebt. Ist ein solches Ersuchen an den Gläubiger um Herabsetzung der titulierten Unterhaltsforderung unterblieben, wäre ein stattdessen unmittelbar eingereichter Antrag im gerichtlichen Verfahren mutwillig und der Schuldner wird wohl dann dafür die Kosten tragen müssen. Die Parteien des Unterhaltsverhältnisses können über den titulierten Anspruch durch Vereinbarungen verfügen, etwa durch Stundung, Erlass, aber auch durch einen definitiven Verzicht auf die Rechte aus dem Titel oder einen befristeten oder widerruflichen Vollstreckungsverzicht.

      Ein solcher Verzicht ist auch nicht im Hinblick auf § 1614 BGB unwirksam, wenn er lediglich den titulierten Unterhaltsanspruch an die materielle Rechtslage
      anpasst: Erkennt der Gläubiger nach Prüfung der Einkommenslage des Schuldners an, dass dieser künftig nur noch in geringerem Umfang oder überhaupt nicht mehr leistungsfähig ist, „verzichtet“ er im Rechtssinne nicht auf den – insoweit gar nicht mehr bestehenden – Unterhaltsanspruch, sondern nur auf den Gebrauch des nunmehr überhöhten Titels. Theoretisch möglich wäre es auch, den Schuldner darauf zu verweisen, einen Urkundstitel über den niedrigeren Betrag zu errichten, den er nach übereinstimmender Auffassung nunmehr schuldet. Dies wäre aber bloße Förmelei, weil hierfür der einfache Weg eröffnet ist, dass der
      Gläubiger zum Teil auf die Rechte aus dem Titel verzichtet.

      Gruß
    • wie ich nun mehrfach erfahren habe geht die Rechnung gegen null.
      Nun habe Ich vom J amt erfahren das immer noch keine Unterlagen vom Sohnemann vorliegen.
      Dar amt möchte nun im September neu Berechnen obwol das Amt die Akte am 31sten schliessen will!!!
      Wie kann es sein das das Amt keine Zahlen hat , sprich wer beginnt eine Tätigkeit ohne zu Wissen was man am an endgeld bekommt?
      Weiter noch , ich habe noch nicht mal eine Konto nr wo ab September der U h hingehen soll.
      In meinen Augen ist das Zeitschinderei oder das J amt hat beim abschlussgespräch fehler gemacht.

      mfg
      Hubert