mäßige bw kaum Mitwirkung

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    • boxxter schrieb:

      Hubertk schrieb:

      Sohnemann ist seit 01.08 in der Lehre!
      Da Sohnemann wohl eine Lehre macht, wird er sicherlich spätestens nach einer Aufforderung durch einen Rechtsanwalt, die geforderten Unterlagen (Beschäftigungsnachweis, Einkommennachweise) vorlegen.
      Ich habe im Juli dem Jamt versrucht meine Verdienstbescheinigungen vorzulegen, Erfolglos!!! Antwort vom Jamt - ich lasse das so laufen , wir brauchen keine Neuberechnung.

      wie gesagt
      Diese Familie einschliesslich deren Anwalt fühlt sich Erhaben über das begehren meinerseits.
      Ich habe seit Februar 2018 schreiben aufgesetzt um an auskünfte zu kommen!!!
      Jeder versuch war erfolglos.Bei
      Telefonaten wurde ich auf Teufel komm raus verbal angegriffen. Ich glaube nicht an eine Lehre.
      Meine älteste hat uns vier Jahre an der Nase herum geführt.
      Ich habe auf Deutsch die Schnauze voll.
      Wenn ich nur leben darf so lange wie ich bezahlen darf und sonst keine bedeutung habe dann tut es mir Leid.
      Soweit ich weiss hat das Jamt dreimal um auskunft gebeten, auch erfolglos.

      Frage:
      Wer beginnt eine Tätigkeit ohne vom Arbeitgeber zu wissen wieviel er verdienen wird?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hubertk ()

    • Moin moin,

      der hier im Thread veröffentlichte Schriftverkehr reicht nach meiner festen Überzeugung nicht aus, um eine "negative Inverzugsetzung" wirksam auszulösen. Ich hatte in #21 den prinzipiellen Weg dargestellt. Da wird der RA noch "nacharbeiten" (müssen) bevor er Klage einreicht. Dadurch verzögert sich alles und das Risiko der Vollstreckung verlängert sich. Deshalb ist mit dem RA auch die sog. BGH-Darlehenslösung eingehend zu besprechen. Hoffentlich kennt er das.

      Hubertk schrieb:

      Zum Glück greift dieses mal meine Rechtschutzversicherung von daher gehe ich da in die vollen.
      Ich kenne nur eine einzige Versicherung, die Unterhaltssachen mit im Angebot hat, aber auch erst nach einer gewissen Wartezeit. Namen nenne ich nicht. Alle anderen Versicherungen haben für Familiensachen lediglich eine Beratung im Leistungsumfang enthalten.

      In all den Jahren mal die ISUV-Satzung gelesen? Das Leistungsangebot? Als ISUV-Mitglied wäre das Unterhaltsthema auch bei dem älteren Kind anders gelaufen! 8)

      boxxter schrieb:

      dann lasse doch dem Jugendamt den Unterhalt neu berechnen.
      @boxxter: Wieviel Jahre hast du bisher Unterhalt gezahlt? WER kann beim Jugendamt Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten beantragen? Wird ein Jugendamt schon allein auf Antrag eines Unterhaltspflichtigen tätig? :D
    • Clint schrieb:

      Moin moin,

      der hier im Thread veröffentlichte Schriftverkehr reicht nach meiner festen Überzeugung nicht aus, um eine "negative Inverzugsetzung" wirksam auszulösen. Ich hatte in #21 den prinzipiellen Weg dargestellt. Da wird der RA noch

      Hubertk schrieb:

      Zum Glück greift dieses mal meine Rechtschutzversicherung von daher gehe ich da in die vollen.
      Ich kenne nur eine einzige Versicherung, die Unterhaltssachen mit im Angebot hat, aber auch erst nach einer gewissen Wartezeit. Namen nenne ich nicht. Alle anderen Versicherungen haben für Familiensachen lediglich eine Beratung im Leistungsumfang enthalten.
      die Wartezeit ist zum Glück abgelaufen bei der A....G

      Clint
      Ich weiss das es ein langer Weg werden wird aber das nehme ich kauf.
      Ich muß denen endgültig den Wind aus den Segeln nehmen .Ich weiss auch das die Kinder einem gewissen Mass nichts mit dem ganzen Ärger zu tun haben aber selbst die älteste wo wir von ausgegangen sind - wenn sie von der Kindesmutter weg ist wird sie Wach und Erinnert sich! Pustekuchen , jetzt fängt sie an meine Frau anzugreifen- Sie wäre Schuld das ich damals nicht zurück gekommen bin.
      Völliger Humbug
      Ich hatte einfach keine Lust mehr nach der Arbeit auf eine Schnapsleiche zu treffen und ne nummes zu ziehen wenn ich Abends in mein Bett klettern wollte.
      Und Glaube mir ich hatte damals eines meiner Kinder bei mir , wir waren eine super patchwork family.
      Und das Jamt war über den Alkohol missbrauch der Kindesmutter informiert -auch alles egal
      Zitat Jamt
      Herr k , das ist eine Krankheit.

      Seit 2016 war die Kindesmutter dreimal in einer Klinik ! Na und das Jamt juckt es nicht

      Puh !!! Das musste mal raus sorry dafür aber das tut Weh ;( das meine Kinder diesen Scheiss mit machen mussten bzw müssen
      Deshalb bin ich die ganzen Jahre so ruhig geblieben
    • Hallo Clint,

      Clint schrieb:

      @boxxter: Wieviel Jahre hast du bisher Unterhalt gezahlt?
      WER kann beim Jugendamt Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten beantragen? Wird ein Jugendamt schon allein auf Antrag eines Unterhaltspflichtigen tätig?
      Warum die o.g. Fragen?

      Antworten:
      Lange genug. ;)
      Der Unterhaltsberechtigte
      Normal ja. So wars bei mir, auch bei der Volljährigen.
      Gruß
      boxxter
    • Ihr drei habt euch so richtig gern, was? :P

      @ boxxter: das Jugendamt darf von sich selbst heraus ab 18 gar nicht mehr tätig werden. Davor nur, wenn es von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, dazu beauftragt wurde (Beistandschaft). Muss man nicht machen, selbst wenn man Unterhaltsvorschuss bekommen will, ist man nicht verpflichtet, Beistanschaft zu beantragen...ist nur bequem(er).
      Sprich: ab 18 muss das unterhaltsbedürftige Kind selbst Initative zeigen und sei es nur, dass es zum Jugendamt latscht und sich dort beraten lässt. Manche Jugendämter haben aber scheinbar noch ausreichend Kapazitäten um dem volljährigen Kind über die Beratung hinaus den Po abzuputzen 8o .
      Ab 18 interessiert mich das, was das Jugendamt sagt, gelinde gesagt herzlich wenig (insbesondere nicht, wenn es wie oft, weder Hand noch Fuß hat): Beispiel?
      "Unsere" Unterhaltsvorschusstelle hat meine Mann (schon wieder) zur Auskunft über sein Einkommen und Vermögen aufgefordert. Hat er aber gerichtlich schon gemacht... Das Verfahren (von der Mutter betrieben, nicht von der Unterhaltsvorschusstelle) hat durch gerichtlichen Vergleich im Mai diesen Jahres geendet. Und wusch, einen Monat später war der Wisch von der Unterhaltsvorschussstelle da mit der Aufforderung, Auskunft zu erteilen.
      Eine Schulbescheinigung (obwohl ja Voraussetzung für Bedürftigkeit, insbesondere nach Erfüllung der Schulpflicht) waren die nicht bereit, herauszureichen (die Mutter musste aber beim Antrag Schulbesuch nachweisen, das Kind über 12) - haben sich auf Datenschutz berufen....
      Die Mutter reicht sowieso an den Vater seit mehr als 2 Jahren keine Auskünfte mehr heraus....Antrag auf Auskunft nach 1686 BGB hat bald Geburtstag...

      @hubert, der letzte Beitrag von Boxxter war, glaube ich, für Clint gedacht.

      Berichte mal, ob Du den Titel wirklich bekommen hast. Ich glaube auch immer erst dran, wenn ich das müdlich zugesagte in den Händen halte. Wie sagt man so schön: ich habe schon Pferde kotzen sehen; vor der Apotheke mit Rezept im Maul...

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:




      Berichte mal, ob Du den Titel wirklich bekommen hast. Ich glaube auch immer erst dran, wenn ich das müdlich zugesagte in den Händen halte. Wie sagt man so schön: ich habe schon Pferde kotzen sehen; vor der Apotheke mit Rezept im Maul...

      Gruß Tanja
      sobald ich diesen Zettel in Händen habe werde ich davon ein Foto machen und mir Toilettenpapier davon Drucken lassen

      Gruß
      Hubertk
    • jetzt mal angenommen Sohnemann macht diese Lehre und hätte dementsprechend das einkommen womit dann der Titel nicht mehr greifen könnte weil der bedarf damit gedeckt ist ! Nun fällt Junior irgendwann ein -och ich gehe mal zum Gerichtsvollzieher und lasse mir aus dem Titel bezifferten U h von meinem Dad pfänden.

      Was würde passieren wenn ich dagegen vorgehen würde ?
      Dürfte er das Geld behalten?

      Gruß
      Hubertk

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hubertk ()

    • TanjaW9 schrieb:

      @ boxxter: das Jugendamt darf von sich selbst heraus ab 18 gar nicht mehr tätig werden. Davor nur, wenn es von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, dazu beauftragt wurde (Beistandschaft). Muss man nicht machen, selbst wenn man Unterhaltsvorschuss bekommen will, ist man nicht verpflichtet, Beistanschaft zu beantragen...ist nur bequem(er).
      Sprich: ab 18 muss das unterhaltsbedürftige Kind selbst Initative zeigen und sei es nur, dass es zum Jugendamt latscht und sich dort beraten lässt.
      Das ist doch alles klar und nichts neues.
      Gruß
      boxxter
    • Clint schrieb:

      Clint schrieb:

      Wird ein Jugendamt schon allein auf Antrag eines Unterhaltspflichtigen tätig?

      boxxter schrieb:

      Normal ja. So wars bei mir, auch bei der Volljährigen.
      Da hat @boxxter damals sicherlich einiges missverstanden.
      @boxxter das sah wohl auch für Clint so aus, als ob das nicht klar ist.
      Das Jugendamt wird nicht allein auf Antrag des Unterhaltspflichtigen sondern des obhutgebenden Elternteils oder des Volljährigen Unterhaltsbedürftigen (bis 21 nur noch beratend) tätig.
      Ist es so schwer, zuzugeben, dass man etwas falsch verstanden hat?
      Ich habe dich dann wohl falsch verstanden.
      Aufgrund deines Postings habe ich gedacht, das Jugendamt ist bei dir tätig geworden, weil Du das beantragt hast und Du gingest davon aus, dass das die Regel sei.

      Nun dürften ja alle Klarheit beseitigt sein.
      Einen schönen Tag wünscht
      Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Aufgrund deines Postings habe ich gedacht, das Jugendamt ist bei dir tätig geworden, weil Du das beantragt hast und Du gingest davon aus, dass das die Regel sei.
      Nein, ich habe nichts beantragt. Auch keine Regel.

      Ich weiß auch nicht, woher euer Missverständnis herkommt. Ich habe nichts derartiges geschrieben.

      Nur kurz:
      Meine Tochter (volljährig) beauftragte das JA, dass dieses unterstützend mich bezüglich der Unterhaltsberechnung anschreibt.
      Was ist da falsch zu verstehen?

      Alles gut :)
      Gruß
      boxxter