mäßige bw kaum Mitwirkung

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    • Moin.

      Ich selbst würde bei dieser besonderen Sachlage im September keinen Unterhalt mehr zahlen, auch nicht nach der sog. "BGH-Darlehenslösung". Das Risiko einer möglichen Vollstreckung würde ich eingehen. Kann jeder selbst für sich entscheiden, ob er das auch so sieht.

      Für HubertK wird es jetzt allerhöchste Zeit, dass er sich nicht mehr vom Jugendamt und/oder Kind/Mutter hinhalten lässt, sondern von sich aus aktiv wird und wirksam "negativ" in Verzug setzt . Es muss von Anfang an alles rein in ein solches Schreiben.

      Die Beistandschaft besteht noch bis zum 30.8., das Schreiben muss also spätestens an diesem Tag im Jugendamt nachweislich eingegangen sein. Bis dahin ist der Beistand der gesetzliche Vertreter des Kindes. Das - noch minderjährige - Kind und auch die Mutter erhalten zusätzlich Durchschriften an ihre Adresse zur Information. Nach Beendigung der Beistandschaft sendet das Jugendamt dem volljährigen Kind einen "Abschlussbericht". Darin wird die "Negativinverzugsetzung" mit Sicherheit eine Rolle spielen, denn das Jugendamt will auf jeden Fall alle möglichen Haftungsrisiken vermeiden. D.h., die werden das Kind richtig schön "ins Gebet" nehmen. Ab Volljährigkeit kann das Jugendamt auf Antrag nur noch beratend und unterstützend für das Kind tätig sein, es aber nicht mehr vor Gericht vertreten.

      Inhalte der wirksamen "Negativinverzugesetzung":

      A)
      Kind muss den Fortbestand seiner Unterhaltsbedürftigkeit ab Volljährigkeit vollständig darlegen und beweisen, dazu zählen
      • Angaben und Belege über die zügige schulische bzw. berufliche Ausbildung (z.B. Zeugnisse, Bewerbungsbemühungen, Ausbildungsvertrag usw.)
      • Auskünfte gem. § 1605 BGB über die eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (einschl. aller Belege!) sowie die der ab Volljährigkeit ebenfalls barunterhaltspflichtigen Mutter. Die Auskünfte der Mutter sind beizubringen, egal ob und was sie an Einkommen/Sozialhilfe hat.
      B)
      1. rein vorsorglich Kontoverbindung des Kindes erfragen (für evtl. doch noch bestehende Restunterhaltsansprüche)
      2. Hinweis, dass mangels Kontoverbindung des Kindes vom Vater ohnehin keine schuldbefreienden Zahlungen ab September mehr erfolgen können
      3. Darstellung der Leistungsfähigkeit des Vaters (einschl. seiner aktuellen Auskünfte gem. § 1605 BGB -->unaufgefordert) und einer Unterhaltsberechnung, aus der schon allein hervorgeht, dass er mangels Leistungsfähigkeit keinen Volljährigenunterhalt mehr schuldet
      4. Aufforderung zu einem wirksamen Verzicht auf weitere Unterhaltsansprüche sowie Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels (Titel muss exakt bezeichnet werden). Für den Fall der Verweigerung sofortige gerichtliche Maßnahmen androhen, deren Kosten dann vollständig vom Kind zu tragen sind
      5. für den Fall der ungerechtfertigten Vollstreckung aus dem Titel Schadensersatzklage androhen, dies mit unaufgeforderter Informationspflicht des Kindes gem. OLG Karlsruhe 16 WF 190/02 belegen
      6. Frist 14 Tage setzen
      7. nach ca. 1 Woche das komplette Schreiben mit der "Negativinverzugsetzung" nochmals direkt an das dann volljährige Kind sicher zustellen lassen! Dann per Gerichtsvollzieher oder durch vertrauenswürdigen Boten
      Passiert auch dann nichts, per erfahrenem Fachanwalt für Familienrecht Abänderungsantrag verbunden mit einem EA-Antrag auf sofortige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem Titel ... an das zustänige Gericht.

      Aber es wird etwas passieren. Ich tippe darauf, dass sich das Jugendamt rechtzeitig melden wird.
    • ich habe heute nochmals mit dem Jugendamt gesprochen , mit dem resultat das sich die Zuständige dieser Unterhaltpflicht entledigen möchte und ich soll mir rat bei einem Anwalt suchen.
      Nun habe ich eine mail an das Jugendamt und an Sohnemann geschrieben mit der Aufforderung zur Verzichtserklärung! Dieses geht Montag nochmals als Einschreibe mit Rückschein an Jugendamt und Sohnemann

      Danke an Clint für den Tipp :thumbup:

      mfg
      Hubert
    • Verzichtserklärung


      Hiermit verzichte ich xxx geboren am xx in xx wohnhaft xxxx
      sowohl Materiell-Rechtlich als auch Vollstreckungsrechtlich auf den Unterhalt aus dem Unterhaltstitel

      Urkunden-Reg-Nr. xxx
      Geschäftszeichen xxx
      Ausgestellt am xxx

      gegenüber meines Vaters xxx
      geboren am xxx in xxx
      wohnhaft xxx

      vollständig und unwiderruflich.





      Unterschrift Vater


      Unterschrift Sohnemann
    • ja es besteht ein unbefristeter titel.
      Das Jugendamt kann also Urkunden erstellen!!! Aber nicht mehr aufheben , richtig? Und wenn dann , so wie in meinen Fall kein Kontakt vorhanden ist , kann das Jugendamt dem jungen nicht Beratend zur seite stehen und erklären das es Finanziell gesehen für den ehemals Uh begünstigten besser wäre den Titel an den U h zahler abzutreten weil wenn der Uh zahler klagt wird es teuer für den kleinen Erwachsenen da er nun der ansprechpartner ist.
    • Moin Hubertk,

      Hubertk schrieb:

      Das Jugendamt kann also Urkunden erstellen!!! Aber nicht mehr aufheben , richtig? Und wenn dann , so wie in meinen Fall kein Kontakt vorhanden ist , kann das Jugendamt dem jungen nicht Beratend zur seite stehen
      aufheben geht nicht weil bis 18 zuständig ab 18 raus.

      Beratend darf das JA aber tätig sein, geregelt in § 18 SGB VIII.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo

      Hubertk schrieb:

      kann das Jugendamt dem jungen nicht Beratend zur seite stehen und erklären das es Finanziell gesehen für den ehemals Uh begünstigten besser wäre den Titel an den U h zahler abzutreten weil wenn der Uh zahler klagt wird es teuer für den kleinen Erwachsenen da er nun der ansprechpartner ist.

      so kommst du nicht weiter...... Es gibt andere Möglichkeiten hinsichtlich des unbefristeten Titels.
      Gruß
      boxxter
    • das Jugendamt ist eh seit Freitag raus ,also wird von dort nix mehr kommen.
      Die Kindesmutter wird Sohnemann eh wieder überreden sich auf mein Schreiben nicht zu melden(so war es in der Vergangenheit wol immer) also bleibt mir ja eh nix anderes über als Sohnemann kurz nach seinem 18ten Geburtstag mit nem Brief vom Anwalt zu begrüßen
    • hallo Hubertk
      mein Mann hatte das gleiche Problem mit der Tochter. Sie hat keine Unterlagen geschickt. Daraufhin hat er sie schriftlich , mit Einschreiben, aufgefordert, bis Ende des Monats die Unterlagen zuzusenden, um den Unterhalt neu zu überprüfen. Wie erwartet kam keine Reaktion.
      Mein Mann hat daraufhin den Unterhalt eingestellt. Mutter und Tochter sind daraufhin beim Jugendamt gewesen, mit den Titel . Das Jugendamt konnte nicht tätig werden, weil die Rechtsgrundlage entfallen ist.
      Anschließend waren sie beim Anwalt. Der stufte meinen Mann gleich um zwei Stufen höher. Dies hat mein Mann schriftlich abgelehnt, mit der Begründung, dass er mir, seiner Ehefrau, zum Unterhalt verpflichtet ist.

      Es kam nie wieder eine Antwort. Also lass dich nicht einschüchtern vom Jugendamt oder vom Anwalt. Dein Sohn ist erwachsen und verfügt über eigene Einkünfte.

      Viel Glück
      Gabi
    • hallo Gabi,
      Ja das ist der punkt "nicht Einschüchtern lassen,,
      Die Kindesmutter weiss das mich solch eine lari fari haltung zur Weisglut bringt und das haben meine drei Sprosse sehr gut kopieren dürfen.
      Schade ist nur das es wol nicht ohne Anwalt gehen wird!!! Obwol meine Frau möchte das ich damit warten soll bis irgend eine reaktion von deren seite kommt
      Gruß
      Hubert
    • hallo Hubert,
      wie gesagt, es geht auch ohne Anwalt. Ab 18 ist dein Sohn in der Beweispflicht , wenn er Unterhalt begehrt und er muss Unterlagen vorlegen. Das Jugendamt ist dann raus.
      Sein Anwalt kann viel verlangen, du musst aber nicht zahlen, wenn dein Sohn genug verdient.
      Bei 650 Brutto wird dein Sohn ca. 507 netto haben (minus 100€ Ausbildungsaufwand) =407€ bereinigtes EK deines Sohnes + 194 Kindergeld = 707@ verfügbares EK des Sohnes.
      lt. Dü Tab. beträgt der UHBedarf 545€. Ergo: Du bist nicht mehr unterhaltspflichtig. Egal ob Titel oder nicht
      Die RECHTSGRUNDLAGE IST ENTFALLEN


      Gruß
      Gabi

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von family2009 ()

    • Hallo Gabi,

      family2009 schrieb:

      Ergo: Du bist nicht mehr unterhaltspflichtig. Egal ob Titel oder nicht

      Die RECHTSGRUNDLAGE IST ENTFALLEN
      sehr gewagt. Der Titel ist deswegen ja nicht automatisch aus der Welt.

      Die entfallene Rechtsgrundlage im Falle deines Ehemanns bezog sich eher auf die nicht mehr vorhandene Zuständigkeit des Ja´s.

      @hubert
      Bestell dir das entsprechende Merkblatt:

      isuv.de/merkblatt-30-ruckforde…echt-gezahltem-unterhalt/

      Den Titel nicht zu bedienen ist keine gute Idee, der Gerichtsvollzieher prüft nicht ob der Titel zu recht besteht.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • moin,
      Es gibt ja noch die gelistete Kostenaufstellung! Das werde ich dann anwenden , falls ein Schreiben vom Anwalt oder Gerichtsvollzieher kommen sollte.
      Mein mittlerer Sproß wollte mir damals mal den Gerichtsvollzieher vorbei schicken , den bat ich auch um eine Kostenaufstellung , danach habe ich nie wieder von dem gelesen oder gehört
      mfg
      Hubert
    • Moin Hubert,

      im schlimmsten Fall bekommst du die Mitteilung das bis zum xx.xx.xxxx die ausstehenden Unterhaltsschulden zu begleichen sind und ansonsten die Lohnpfändung betrieben wird.
      Aber dein Vergnügen , deine Kohle.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • mit der Kostenaufstellungsforderung wird das dauern! Zumal Sohneman dann auch alles offen legen muß.
      Wenwn ich gewollt hätte dann wäre im August nur derhalbe Uh geflossen.
      J Amt sagte mir Sohnemann macht macht Lehre xxx und das J Amt sowie Sohnemann wüssten nicht wie hoch die Vergütung wäre!!!
      "Hallo" wer Unterschreibt nen Vertrag bei seinem Arbeitgeber ohne zu Wissen wieviel man verdient ?
      Ich habe eine Anruf bei der Kammer gemacht mit der frage wieviel Lehrgeld im ersten Lehrjahr fließt , das ganze dauerte 2 minuten! Und das schafft da hinten niemand
      Sohnemann oder J Amt? Sorry da hört es bei mir auf.
      Ich werde von denen nur Vera.....t, damit ist Schluss , sollen die sonst wenn Schicken , mir egal!!! Die kommen am ende in eh Erklärungsnot , zumal das J Amt zu meiner Frau gesagt hatte ab September U h einstellen .
      Der U h liegt zuhause , sollte was kommen ok wird bezahlt allerdings erst nach absprache mit einem Anwalt.
      Nerven habe ich zwar keine mehr , weil wie kann ein JAmt von ende Juli bis heute einen Uh zahler so lange im Regen stehen lassen?