Guten Morgen,
zum aktuellen Fall habe ich noch die Frage, in wie fern ein zusammen leben mit einen neuen Lebenspartner (nicht EHE) Auswirkungen hat?
Wird dieses als "Wohngemeinschaft" anerkannt oder kann es sein, dass mein Selbstbehalt herab gesetzt werden kann bzw. etwas fiktiv zu meinen Einkommen hinzu gerechnet wird?
Liebe und sonnige Grüße
zum aktuellen Fall habe ich noch die Frage, in wie fern ein zusammen leben mit einen neuen Lebenspartner (nicht EHE) Auswirkungen hat?
Wird dieses als "Wohngemeinschaft" anerkannt oder kann es sein, dass mein Selbstbehalt herab gesetzt werden kann bzw. etwas fiktiv zu meinen Einkommen hinzu gerechnet wird?
Liebe und sonnige Grüße