Anwaltskosten wer bezahlt

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  • Anwaltskosten wer bezahlt

    Folgender Sacherhalt:
    Volljähriges, nicht priv. Kind in der Ausbildung.
    Vater legt einen Berechnung der Aufteilung der Unterhaltszahlung zwischen Mutter und Vater, inkl. aller relevanten Belege, vor.
    Wer muss die Kosten für einen vom Kind hinzugezogen Anwalt bezahlen,
    * wenn das Kind diese Aufstellung prüfen lässt?
    * wenn das Kind eine eigene Berechnung vom Anwalt erstellen lässt?
  • Hallo,

    das Jugendamt kann für junge Volljährige beratend tätig werden. Damit kann die Berechnung des Vaters geprüft werden, kostenlos.
    Wer den Anwalt beauftragt bezahlt ihn im Regelfall auch.

    Ist die Rechnung des Vaters nicht korrekt?

    Für ein volljähriges Kind ist das relativ einfach; wohnt es noch zu Hause? Dann wäre es Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle.
    Jahresnetto des Elternteils/12- berufsbedingte Aufwendungen (je nach OLG 5 % oder nach Aufwand - es gilt das OLG, wo das Elternteil wohnt) - zus. Altersvorsorge (4 % vom Brutto, wenn sie angespart wird)= anrechenbares Netto.
    Das erfolgt für beide Elternteile. Dann werden die Einkommen addiert und in der Düsseldorfer Tabelle geschaut.
    Von dem Tabellenbetrag wird das komplette Kindergeld abgezogen und die Ausbildungsvergütung abzüglich berufsbdingte Aufwendungen (je nach OLG - des Kindes - 90 oder 100 €).
    Der Restbedarf wird nach Einkommen der Eltern geqoutelt, wobei aber der Selbstbehalt von 1.300 € vor der Quotelung bei dem Einkommen jedes Elternteils abgezogen wird.

    Und niemand darf mehr zahlen als er allein zahlen müsste.

    Oder gibt es noch weitere unterhaltspflichtige, minderjährige Kinder (1. Rang), Ehefrauen die gemeinsame Kinder erziehen (2. Rang), Ehefrauen (3. Rang)? Das volljährige Kind in Ausbildung steht im 4. Rang.


    Sophie
    Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
  • Hallo Sophie,
    Sohn zweifelt an Korrektheit der Berechnung und will es vom Anwalt prüfen lassen.
    Denke nicht, dass er es nicht weiß, dass er das beim Jugendamt machen kann.

    Die Berechnung ist inkl. Einbeziehung der vorrangigen Schwester und Ehefrau, und fällt niedriger aus als das, ewas er zuletzt bekommen hat, da er jetzt nciht mer priv. Kind ist. Denke aber das sie korrekt ist.

    Habe nur Sorge, dass jetzt Anwaltskosten als zusätzlichen Unterhalt auf uns zu kommt.
    Falls ja wird, das zumindest dann ja ebenfalls gequottelt werden, richtig?
  • Hallo,

    ich würde ihn noch einmal darauf hinweisen (schriftlich), dass er sich kostenfrei beim Jugendamt beraten muss.
    Dass er gerne zum Anwalt gehen kann, ihm aber klar sein muss, dass er diesen auch zahlen muss, da er ihn beauftragt.
    Als Tipp könntest du ihm ja noch mitgeben, dass er sich einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen kann.
    Kann allerdings sein, dass ihm dort gesagt wird, dass er zum Jugendamt gehen soll und er den Schein nicht bekommt.

    Sophie
    Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
  • AnnaSophie schrieb:

    Hallo,

    ich würde ihn noch einmal darauf hinweisen (schriftlich), dass er sich kostenfrei beim Jugendamt beraten muss.
    Dass er gerne zum Anwalt gehen kann, ihm aber klar sein muss, dass er diesen auch zahlen muss, da er ihn beauftragt.
    Als Tipp könntest du ihm ja noch mitgeben, dass er sich einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen kann.
    Kann allerdings sein, dass ihm dort gesagt wird, dass er zum Jugendamt gehen soll und er den Schein nicht bekommt.

    Sophie

    Hallo, bei uns ist es so, dass Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs sich noch beim Jugendamt beraten lassen können/müssen.

    Diese HIlfe ist vorrangig vor einem Beratungshilfeschein in Anspruch zu nehmen, erst wenn der Unterhaltspflichtige darauf nicht reagiert oder es Differenzen bezüglich der Zahlungen gibt, erhält der Jugendliche vom Jugendamt ein Schreiben für das Gericht und erst mit diesem Schreiben kann der Jugendliche Beratungshilfe beantragen.

    Bei Volljährigen hat das Jugendamt keine gesetzlichen Möglichkeiten auf dem Klagewege tätig zu werden.

    Gruß rebeon
  • Wenn der Vater über seinen Anwalt einen Unterhaltsantrag stellt, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
    - Ihr Kind hat einen geeigneten Pflichtverteidiger, der es vertritt.
    - Der Anwalt des Klägers wird vom Gericht bestellt.
    Der Anwalt des Klägers wird aus einer Liste von Anwälten ausgewählt, die nur den in der Klageschrift genannten Anwalt enthält.
    Die Liste enthält Anwälte, die berechtigt sind, an dem Verfahren gegen ihren Mandanten teilzunehmen.
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