Hallo Zusammen,
mein Ex möchte den Unterhalt als Sonderausgaben geltend machen und droht mir ständig mit einem Anwalt und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wenn ich nicht unverzüglich Anlage U unterschreibe, weigert sich aber, mir vorab eine schriftliche Verpflichtungserklärung zum Nachteilsausgleich zu geben.
Ich habe, bzw. auch meine Anwältin hat ihm mitgeteilt, dass meine Zustimmung zum Realsplitting selbstverständlich erteilt wird, sobald eine schriftliche Verpflichtungserklärung von ihm vorliegt.
Dagegen wehrt er sich nun mit Händen und Füßen, weil dies ja gesetzlich so geregelt wäre, das er meinen Steuernachteil erstatten muss.
Und so stockt das ganze Verfahren und ich weiß langsam nicht mehr weiter. In verschiedenen Artikeln habe ich immer wieder gelesen, dass ich ein Anrecht auf eine schrifltiche Erklärung vor Zustimmung zum Realsplitting habe und meine Anwältin sieht das ja wohl auch so und die Vergangenheit hat mich gelehrt, dass es sicherer ist, sich von ihm alles schriftich geben zu lassen, da ich schon mehrere schlechte Erfahrungen machen musste.
Kann mir hier jemand etwas dazu sagen, bzw. hat es selber schon durch?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende
rebeon
mein Ex möchte den Unterhalt als Sonderausgaben geltend machen und droht mir ständig mit einem Anwalt und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wenn ich nicht unverzüglich Anlage U unterschreibe, weigert sich aber, mir vorab eine schriftliche Verpflichtungserklärung zum Nachteilsausgleich zu geben.
Ich habe, bzw. auch meine Anwältin hat ihm mitgeteilt, dass meine Zustimmung zum Realsplitting selbstverständlich erteilt wird, sobald eine schriftliche Verpflichtungserklärung von ihm vorliegt.
Dagegen wehrt er sich nun mit Händen und Füßen, weil dies ja gesetzlich so geregelt wäre, das er meinen Steuernachteil erstatten muss.
Und so stockt das ganze Verfahren und ich weiß langsam nicht mehr weiter. In verschiedenen Artikeln habe ich immer wieder gelesen, dass ich ein Anrecht auf eine schrifltiche Erklärung vor Zustimmung zum Realsplitting habe und meine Anwältin sieht das ja wohl auch so und die Vergangenheit hat mich gelehrt, dass es sicherer ist, sich von ihm alles schriftich geben zu lassen, da ich schon mehrere schlechte Erfahrungen machen musste.
Kann mir hier jemand etwas dazu sagen, bzw. hat es selber schon durch?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende
rebeon