Die ehemalige Mieterin hat Privatinsolvenz angemeldet. Beim Insolvenzverwalter habe ich nachgefragt, ob ich meine Mietforderung noch anmelden kann. Wäre noch gegangen, hätte mich 20,00 € gekostet, habe ich aber nicht gemacht, weil kein verwertbarers Vermögen da war.
Jetzt ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen. Die Mieterin wartet vermutlich auf die heiß begehrte Restschuldbefreiung.
Während des Insolvenzverfahrens konnte ich nicht aus dem vollstreckbaren Titel vollstrecken.
Kann ich das jetzt machen? Oder ist der Titel mit der beantragten Privatinsolvenz wertlos?
Sah neulich die ehemalige Mieterin mit neuem Tatoo am Hals (hat sicher auch Geld gekostet) und einem Pkw, könnte auch der Tochter gehören.
Geld ist also wieder da.
Danke für den Rat!
Jetzt ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen. Die Mieterin wartet vermutlich auf die heiß begehrte Restschuldbefreiung.
Während des Insolvenzverfahrens konnte ich nicht aus dem vollstreckbaren Titel vollstrecken.
Kann ich das jetzt machen? Oder ist der Titel mit der beantragten Privatinsolvenz wertlos?
Sah neulich die ehemalige Mieterin mit neuem Tatoo am Hals (hat sicher auch Geld gekostet) und einem Pkw, könnte auch der Tochter gehören.
Geld ist also wieder da.
Danke für den Rat!