vollstreckbarer Titel gegen ehemalige Mieterin

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    • vollstreckbarer Titel gegen ehemalige Mieterin

      Die ehemalige Mieterin hat Privatinsolvenz angemeldet. Beim Insolvenzverwalter habe ich nachgefragt, ob ich meine Mietforderung noch anmelden kann. Wäre noch gegangen, hätte mich 20,00 € gekostet, habe ich aber nicht gemacht, weil kein verwertbarers Vermögen da war.

      Jetzt ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen. Die Mieterin wartet vermutlich auf die heiß begehrte Restschuldbefreiung.

      Während des Insolvenzverfahrens konnte ich nicht aus dem vollstreckbaren Titel vollstrecken.

      Kann ich das jetzt machen? Oder ist der Titel mit der beantragten Privatinsolvenz wertlos?

      Sah neulich die ehemalige Mieterin mit neuem Tatoo am Hals (hat sicher auch Geld gekostet) und einem Pkw, könnte auch der Tochter gehören.

      Geld ist also wieder da.

      Danke für den Rat!
    • Hallo,

      beim privaten Insolvenzverfahren müssen doch alle Schulden angegeben werden und es muss doch - meiner Meinung nach - mitgeteilt werden, ob und wie die Schulden beglichen werden können.
      Und wenn du einen Titel hast?

      Was ich ergooglet habe besagt, dass du hättest die Schulden beim Insolvenzverwalter anmelden müssen und diese aber durch den Titel vorab - sofern was da ist - hätten beglichen werden müssen und du nicht anteilmäßig wie alle anderen Schuldner erhalten hättest.

      Aber warum sollte das anmelden 20 € kosten? Wollte der Insolvenzverwalter diesen Betrag haben?

      Rechtlich ganz genaues kann dir in diesem Fall vermutlich nur ein Anwalt Auskunft geben.
      Bist du damals angeschrieben worden, vom Insolvenzverwalter oder hast du proaktiv nachgefragt? Denn bei einem Insolvenzverfahren müssen nämlich alle Gläubiger ins Boot geholt werden.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      es hat sich geklärt. Laut Info des Insolvenzgerichtes sind alle Forderungen, außer Schadensersatzansprüchen, erledigt, wenn ein Antrag auf Privatinsolvenz gestellt wird.
      Um meine Forderungen in der Liste beim Insolvenzgericht anmelden zu können, hätte ich 20,00 € bezahlen müssen. Das habe ich mir gespart. Die Mieterin
      hatte über 11.000,00 € Schulden angemeldet und kein Vermögen das man hätte verwerten können. Die Insolvenzquote ist also gleich "Null".

      Ich konnte mir wenigstens noch einen kleinen Teil aus der Kaution sichern. Dafür mußte ich die Wohnung leer räumen. Der Müll landete bei der Mieterin vor der neuen
      Wohnung. Die Frau reist auf diese Tour und hat keinen Bock zu arbeiten.

      Mennie