Rentenanpassungen beim Versorgungsausgleich

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    • Rentenanpassungen beim Versorgungsausgleich

      Hallo zusammen und einen schönen Abend

      Bin neu hier und habe versucht das Thema im Forum zu finden, war aber erfolglos.
      Falls das Thema schon mal behandelt wurde, bitte ich um Nachsicht und Abbitte.

      Folgendes würde ich gerne wissen:

      Ich werde bald in den Ruhestand gehen. Als Beamter mit einer besonderen Altersgrenze beginnt
      der Ruhestand normal mit 62; ich werde mit Abschlag mit 61 gehen (wollen).

      Ich bin bei der Beschäftigung mit dem Thema auf den § 35 Versorgungsausgleichsgesetz gestoßen.
      Die Frage die ich mir stelle ist, ob diese gesetzliche Bestimmung dahingehend für mich anwendbar ist,
      dass ich auf Antrag den Versorgungsausgleich erst ab 67, dem Ruhestandalter für andere Beamte,
      zahlen muss.

      Zudem, auch da habe ich leider keine Info gefunden, würde ich gerne wissen, wie ich den abgezogenen
      Betrag erfahre. Sehe ich das monatlich auf meiner Gehaltsmitteilung oder wird das direkt abgezogen und
      erscheint nur einmalig und dann nicht mehr?

      Danke für die Antworten.