Nettolohn bereinigen /Altersvorsorge

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    • Nettolohn bereinigen /Altersvorsorge

      Hallo,ich habe eine Frage bezüglich des bereinigten Nettolohns für die Berechnung des Unterhalts .

      Für die Altersvorsorge kann ich ja für mein Bruttojahresverdienst 4%zusätzlich als Vorsorge abziehen.Nun habe ich zum Beispiel Laut Abschlusslohnschein auf 64 000 Euro RV –Beiträge gezahlt. Mein gesamt Brutto liegt aber bei 72 000 ( incl. Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge) . Kann ich für die Differenz also 8000 Euro die 23% Vorsorgeleistung anrechnen um mein Netto zu bereinigen?
    • Hallo,

      die Frage ist, ob dieses Konto fürs Alterssparen als zus. Altersvorsorge anerkannt wird, wenn du jederzeit über das Geld verfügen kannst.
      Aber grundsätzlich ist es Ansparen fürs Alter.

      Und eine Rentenversicherung muss natürlich anerkannt werden.

      Bauspar- und Lebensversicherung, da kenne ich mich nicht aus, ob diese zu den zus. Altersvorsorgesachen zählen. Dann können dir aber vielleicht andere hier noch sagen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie, es wird von der Bank als Sparprodukt beworben. Und zwar ist es die FC Bayern Sparkarte. Dieses SparKonto ist also nicht für den normalen Zahlungsverkehr vorgesehen. Meine Lebensversichrung oder Bausparer kann ich auch auflösen und dem Konsum zuführen.
      Ich hatte auf der isuv-Seite bei Volljährigen sogar von 5% zusätzlich für die Altersvorge gelesen. Kennt sich da jemand aus oder hat Erfahrungen?
    • Hallo,

      wenn es speziell als Sparprodukt für die Altersvorsorge angepiesen wird, dann würde ich es auf alle Fälle einrechnen.

      Und nein mit den 5 % kenne ich mich nicht aus.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Velocat,

      da geht bei den Antworten einiges durcheinander.

      sturkopp schrieb:


      ja kannst du, aber auch nur wenn diese auch in eine Altersvorsorge eingezahlt werden.
      Nein, kannst du nicht!

      Die zusätzlichen 23 % zur Altersvorsorge kannst du für die Beträge ansetzen, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Die liegt für 2018 bei 78 TEuro. Da du diese Grenze gar nicht erreichst, erübrigen sich auch Diskussionen darüber.

      Was du machen kannst, ist zusätzliche Altersvorsorge in Höhe von 4 % (5 % gelten übrigens nur bei Elternunterhalt), dann aber auch für die gesamte Summe. (diese 4 % und die auf unter 19 % gesunkenen RV-Beiträge ergeben zusammen die 23 %). Zu beachten ist dabei, dass die Existenz der Kinder gesichert ist.

      Bei der Wahl der Altersvorsorge bist du ziemlich frei, kann auch ein Sparvertrag sein. Wichtig ist, dass er tatsächlich für die Altersvorsorge gedacht ist. Das heißt auch, dass du dich nicht zwischendurch für eine Urlaubsreise bedienen kannst. Inwieweit das überprüft wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber es wäre natürklich überprüfbar.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      Susanne schrieb:



      Die zusätzlichen 23 % zur Altersvorsorge kannst du für die Beträge ansetzen, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Die liegt für 2018 bei 78 TEuro. Da du diese Grenze gar nicht erreichst, erübrigen sich auch Diskussionen darüber.



      Gruß
      Susanne
      aus den Südll´s z.B. liest es sich aber anders.

      10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächlicheVorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, beiElternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmerund Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen).

      Es wird nicht auf die Beitragsbemessungsgrenze abgestellt.
      Wenn Liebe durch den Magen geht, ist doch jede Beziehung sch...se ^^
      Gruss
      sturkopp
    • Hallo Susane, es handelt sich um einen Teil des Lohns für den ich keine Rentenversichrung abführen kann. Für diesen Teil des Lohns gibt es keine primäre Ver­sorgung . Zum Unterhalt wird er ja auch herrangezogen. Der Unterhalt für mein Kind rückt nicht mal in die nähe des Mindestunterhalts.
      Von diesen Sparvertrag gab es noch nie Entnahmen und ich denke mit einen aussreichenden Betrag auf meinen normalen Konto kann ich für meine Verhältnisse jedem Kosumwünsch decken. Auch einen Bausparer kann ich plündern wenn ich das will.
    • Hallo sturkopp,


      sturkopp schrieb:


      aus den Südll´s z.B. liest es sich aber anders.
      10.1 Vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialabgaben und/oder angemessene, tatsächlicheVorsorgeaufwendungen - Aufwendungen für die Altersvorsorge bis zu 23 % des Bruttoeinkommens, beiElternunterhalt bis zu 24 % des Bruttoeinkommens (je einschließlich der Gesamtbeiträge von Arbeitnehmerund Arbeitgeber zur gesetzlichen Rentenversicherung) - abzusetzen (Nettoeinkommen).

      Es wird nicht auf die Beitragsbemessungsgrenze abgestellt.
      genau dieser Gesamtbetrag zur Rentenversicherung wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze vom Arbeitgeber errechnet.

      Susanne
    • @Susanne
      für diesen Teil ist ja nichts abgeführt worden. Weder von mir noch von meinen Arbeitgeber.

      10.1 NDS Bei abhängig Beschäftigten sind zur Alters- und Krankenvorsorge die gesetzlichen Abga-ben zur Sozialversicherung sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge zu berücksichti-gen. Tatsächlich entrichtete Beiträge zur Alters- und Krankenvorsorge sind regelmäßig in einem im Verhältnis zu den Einnahmen angemessenen Umfang abzuziehen, bei zu-sätzlichen Beiträgen zur privaten Altersvorsorge in der Regel mit 4 %,