Hallo,ich habe eine Frage bezüglich des bereinigten Nettolohns für die Berechnung des Unterhalts .
Für die Altersvorsorge kann ich ja für mein Bruttojahresverdienst 4%zusätzlich als Vorsorge abziehen.Nun habe ich zum Beispiel Laut Abschlusslohnschein auf 64 000 Euro RV –Beiträge gezahlt. Mein gesamt Brutto liegt aber bei 72 000 ( incl. Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge) . Kann ich für die Differenz also 8000 Euro die 23% Vorsorgeleistung anrechnen um mein Netto zu bereinigen?
Für die Altersvorsorge kann ich ja für mein Bruttojahresverdienst 4%zusätzlich als Vorsorge abziehen.Nun habe ich zum Beispiel Laut Abschlusslohnschein auf 64 000 Euro RV –Beiträge gezahlt. Mein gesamt Brutto liegt aber bei 72 000 ( incl. Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge) . Kann ich für die Differenz also 8000 Euro die 23% Vorsorgeleistung anrechnen um mein Netto zu bereinigen?